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Die Bewertung von Musik

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Gott, majestätisch und erhaben ist Er, hat die schönsten Melodien in die Natur gelegt, das Gezwitscher der Vögel, das Klimpern der Tropfsteinhöhlen, das Pfeifen des Windes… Musik, so scheint es, muss zur Religion Gottes gehören, wie sie zu Seiner Schöpfung gehört. In der Tat gebot der Gesandte Gottes (s) das würdevoll singende Vortragen des Koran, so dass bis heute Islam und wunderschöne Melodien untrennbar scheinen. Dennoch hört man manchmal die Behauptung, Musik sei in der Religion der Ergebung (islâm) sakrosankt verboten.

Meist ist bei dieser speziellen Ansicht nicht Musik allgemein, sondern lediglich instrumentale Musik gemeint, mit Ausnahme von Handtrommeln. Traurigerweise wird das oft gar nicht erwähnt, so dass sich die Menschen, die mit solchen Aussagen von der Religion der Wahrheit bereits abgeschreckt worden sein müssen, für uns kaum noch zu zählen sind. Doch auch mit dieser Erwähnung wird diese erstaunlich wirkende Behauptung einen Großteil ihrer Abschreckung behalten.

Zwar dürfte jeder vernünftige Mensch einsehen, dass Musikkonsum ab einer gewissen Grenze kritikwürdig wird. Diese Grenze kann verschiedener Art sein. Sie kann beispielsweise die der Lautstärke sein, ab welcher das Hörorgan geschädigt wird. Die Grenze kann auch die der Dauer sein, ab welcher eine ernsthafte Ablenkung von der Gotteserinnerung, vom Koranlesen, vom Studieren erfolgt, sowie auch die Dauer, ab welcher wiederum das Hörorgan geschädigt wird. Und die Grenze kann auch inhaltlicher Natur sein, nämlich die Grenze, ab welcher ein Gesangstext menschenverachtend wird oder zu Illegitimem anspornt oder dieses eindeutig verharmlost. Doch ist das Anhören instrumentaler Musik auch allgemein ħarâm (sakrosankt verboten)?

Dies ist eine empfindliche Angelegenheit, da etwas als ħalâl oder ħarâm festzulegen im Islam einzig und allein das Recht Gottes ist. Mutwillig und gegen eindeutige und authentische Beweise eine ħalâl-Festlegung oder mutwillig und ohne eindeutige und authentische Beweise eine ħarâm-Festlegung zu äußern, geht darum in Richtung shirk (Beigesellung, Teilhaberhinzusetzung).

Es gibt dazu eine unübersichtliche Menge an Pros und Contras. Darum kann dieser Artikel nicht von Anfang an Vollständigkeit beanspruchen, sondern muss diese mit der Zeit erlangen. Die am häufigsten gegen Musik vorgebrachten Argumente werden im Folgenden schon jetzt behandelt.

Eine Vorbemerkung: Wem danach zumute ist, der mache zur Erheiterung folgendes Experiment und verlinke diesen Artikel in gewissen Foren. Man kann erstaunt sein zu sehen, wie wenige ihn aufmerksam zu Ende lesen, denn eine der ersten Reaktionen ist oft, blindlings und reflexartig „Gegenfatwas“ in das Forum zu kopieren, gespickt mit genau den bereits in diesem Artikel bereits entkräfteten Argumenten. Hinzugefügt wird ein Wirrwarr von extremen Aussagen aus den persönlichen Meinungen einiger Gelehrter, die niemanden beeindrucken können, der Wissen darüber besitzt, wie ein religiöses Verbot konstatiert werden kann und wie nicht.

1. Die Contras

1.1 Der Koranvers 31:6

﴿ ومن الناس من يشتري لهو الحديث ليضل عن سبيل الله بغير علم ويتخذها هزوا أولئك لهم عذاب مهين ﴾

UND VON DEN MENSCHEN GIBT ES SOLCHE, WELCHE VERGNÜGLICHE GESCHICHTEN KAUFEN, UM DAMIT VOM WEGE GOTTES OHNE WISSEN ABIRREN ZU LASSEN UND IHN SICH ZUM GESPÖTT ZU NEHMEN. JENEN GILT ERNIEDRIGENDE PEIN.1

Kommentar: Man muss sich schon wundern, dass ein Vers mit einem solchen Wortlaut ernsthaft herangezogen wird, um irgendetwas zu verbieten. Zwar wird manchmal darauf verwiesen, in den Erläuterungswerken zu diesem Vers würden einige Altvordere zitiert, welche die „vergnüglichen Geschichten“ mit Gesang identifizierten2, doch was bringt dies, wenn Wortlaut und Syntax das Verbot einfach nicht hergeben? Schließlich drückte er nicht einmal das Verbot aus, jemanden vom Wege Gottes abirren zu lassen und ihn sich zum Gespött zu nehmen aus, wenn dies nicht offensichtlich illegitim wäre. Vergleichen wir den folgenden Satz: „Es gibt Leute, welche Autos kaufen, um Drogen zu schmuggeln.“ Will der Satz nun sagen, Autos zu kaufen, sei etwas Kriminelles?

1.2 Der Koranvers 17:64

Die Folgende Rede stellt dar, wie Gott {erh.} zu Satan in Bezug auf die Menschen sprach:

﴿ واستفزز من استطعت منهم بصوتك وأجلب عليهم بخيلك ورجلك ﴾
UND RÜHRE VON IHNEN MIT DEINER STIMME AUF, WEN DU KANNST, UND ZIEHE MIT DEINER REITEREI UND DEINEM FUSSVOLK ÜBER SIE HER.3

Kommentar: Man kann das Argument schon ahnen: Die „Stimme“ des Satans in diesem Vers ist angeblich die Musik, also ist Musik immer Satanswerk. Dieses Argument ist nicht sehr überzeugend, denn:

• Selbst wenn wörtlich dort stünde „rühre mit deiner Musik auf“, hieße das in einer gewissen Auslegung zwar, dass es durchaus „Satansmusik“ gibt, schlösse jedoch nicht aus, dass es andere Musik gibt.
• In dem Vers gibt es keinerlei Hinweis darauf, dass die „Stimme“ mit „Musik“ zu identifizieren ist. Da liegt die transzendente Form einer Flüsterstimme näher, in Harmonie mit Vers 4 aus Sure 114, welche laut der anerkannten Exegese den Satan „den Flüsterer“ (al-waswâs) nennt. Oder tatsächlich das Unsittliche schmackhaft machende Musik (z.B. gewisse unzüchtige oder volksverhetzende Lieder), nur eben nicht unbedingt jede Musik.
• Das Wesen des Satans in seiner Jinn-Manifestation und somit mit hoher Sicherheit auch diese seine „Stimme“ gehören zum Bereich des Transzendenten (ghayb), so dass kein explizites Urteil über die Natur dieser Stimme gefällt werden kann/darf.

1.3 Der yastaħillûna-Hadith

Als Hauptbeweis wird ein Hadith im Saħîħ-Werk des Bukhâriyy, Kapitel „Buch der Getränke“ (kitâb al-ashribah), überliefert von Abû Mâlik al-Ash€ariyy angeführt. Die Authenzität des Hadiths ist zwar umstritten und wurde von einigen Gelehrten4 als schwach eingestuft, da die Überliefererkette im Saħîħ-Werk des Bukhâriyy ausnahmsweise unvollständig sei5, doch da laut anderen Hadithgelehrten dennoch andernorts vollständige Überliefererketten existieren, gehen wir der Einfachheit halber von der Authenzität des Ausspruchs aus. Er lautet:

ليكونن من أمتي أقوام يستحلون الحر والحرير والخمر والمعازف
(Übersetzung folgt)

Die Gegner der Musik benutzen in etwa die folgende Übersetzung:

„Es wird in meiner Nation wahrlich Leute geben, welche Unzucht und Seide, sowie berauschende Getränke und Musikinstrumente für erlaubt erklären (yastaħillûna) werden.“

Kommentar: Das fragliche Wort „für erlaubt halten“ würde zwar wahrscheinlich die Sakrosanktheit implizieren und lautet yastaħillûna. Dennoch weist die Anführung dieses Hadiths große Schwachpunkte auf. Diese seien hiermit grob aufgelistet und danach einzeln behandelt.

• Das Verb yastaħillûna ist nicht völlig eindeutig. Es kann nämlich auch „in etwas schwelgen“ oder „im Übermaß tun“ bedeuten6.
• Dass das Verb falsch interpretiert worden ist, wird auch dadurch bestätigt, dass der Wortlaut die Existenz eines anderweitigen eindeutigen Verbots impliziert, welches jedoch zu fehlen scheint.
• An der Erwähnung der Seide in dem Hadith ist zu sehen, dass der Hadith – wenn überhaupt – sich nicht für ein eindeutiges komplettes Verbot eignet.
• In einem anderen - authentischen - Hadith wird deutlich, dass in dem Hadith die Kombination aus Musik und Alkoholkonsum das Kritisierte ist (siehe unten).
• Ein Vergleich der vollständigen Form der beiden Hadith-Versionen zeigt, dass der Text ungeachtet der Qualität der Überlieferketten nicht verlässlich überliefert worden ist. (Dazu gleich mehr.)
• Die Übersetzung „Musikinstrumente“ für ma€âzif ist fragwürdig, und es besteht keine Einigkeit über die Bedeutung des Begriffs.

Zum ersten Punkt: Das Verb yastaħillûna ist nicht völlig eindeutig und kann auch „in etwas schwelgen“ oder „im Übermaß tun“ bedeuten. Und was gerne übersehen - um nicht zu sagen: verschwiegen - wird: Das mit „Unzucht“ übersetzte Wort ħir bedeutet im originalen Wortlaut wörtlich gar nicht „Unzucht“, sondern bezeichnet das weibliche Geschlechtsorgan. Da der Satz „sie erklären weibliche Geschlechtsorgane für erlaubt“ keinen großen Sinn ergeben würde, interpretieren die Musikgegner das Wort ħir einfach metonymisch als „Unzucht“, statt dies als Zeichen dafür zu werten, dass yastaħillûna etwas Anderes als „für erlaubt erklären“ bedeuten könnte.

Zum zweiten Punkt: Die anderen erwähnten Bedeutungen von yastaħillûna auch unabhängig davon deutlich mehr Sinn machen als ein kritisierendes „für erlaubt halten“, zumal eine derartige Kritik erwarten lässt, dass an anderer Stelle in Koran oder Sunnah ein eindeutiges Verbot mitgeteilt wird, was jedoch - und dies sollte nicht unterschätzt werden: - anscheinend nicht der Fall ist. – Anders gesagt: Wenn das Verb von den Musikgegnern richtig übersetzt ist, müsste dies bedeuten, dass andernorts im Ehrenwerten Koran oder den Worten des
Propheten (s) der eindeutige und authentische Ausspruch eines Verbots existiert, zumal der Hadith ja sonst das Erlauben einer Sache kritisieren würde, die ohnehin nirgends eindeutig verboten wurde. Ein solcher eindeutiger und authentischer Ausspruch scheint jedoch zu fehlen.

Zum dritten Punkt: Selbst wenn die Übersetzung der Musikgegner als richtig angenommen würde: Im selben Hadith ist ja Seide erwähnt, von welcher bekannt ist, dass sie im Islam nicht uneingeschränkt verboten ist, da sie für Frauen praktisch komplett erlaubt und laut Ibn Abbâs in geringem Maß sogar für Männer7, z.B. ein kurzer Streifen in der Kleidung. Dies und andere Dinge sind der Beweis, dass der Hadith dann höchstens für ein begrenztes, auf keinen Fall jedoch ein uneingeschränktes Verbot ausreichen würde.

Zum vierten Punkt: Im folgenden anderen Hadith, der aufgrund des ähnlichen Inhalts und der Tatsache, dass er von demselben Überlieferer und Prophetengefährten berichtet wird, wird deutlich, dass nicht unbedingt jedes der aufgezählten Dinge für sich genommen, sondern die Kombination aus Musik und Alkoholkonsum das Kritisierte ist: Abû Mâlik al-Ash€ariyy berichtet, der Gesandte Gottes (s) habe gesagt: „Es werden wahrlich Menschen aus meiner Nation berauschende Getränke trinken, sie anders als mit ihrem eigentlichen Namen benennend, während über ihren Köpfen Instrumente geschlagen werden. Gott lässt (oder: lasse) die Erde sie verschlingen und wird von ihnen Affen und Schweine sein lassen.“8 Das Schlimme an der Kombination wird ohne Zweifel sein, dass durch die musikalische Begleitung der Alkoholkonsum zusätzlich zu seiner Begehung geradezu gefeiert und verherrlicht und der Genuss der verbotenen Situation verstärkt wird.

Zum fünften Punkt: Der Text des eingangs erwähnten Hadiths geht noch weiter.9 Vergleicht man mit ihm den ebengenannten Text der zweiten Version, gewinnt man nicht nur den Eindruck, dass sich die beiden Hadithe auf dasselbe beziehen, sondern auch, dass der Überlieferungstext so durcheinander geraten ist, dass ungeachtet der Frage nach der Intaktheit der Überlieferketten die Heranziehung dieser Texte für Verbotsurteile ein höchst bedenkliches Unterfangen ist. Denn der Text ist offenbar unabhängig von der Qualität der Überlieferketten nicht verlässlich überliefert worden.

Zum sechsten Punkt: Wie sich im fatħ al-bârî des Ibn Ħajar v. Aschkelon nachlesen lässt, lässt sich die Bedeutung der ma€âzif nicht eingrenzen oder eindeutig als „Musikinstrumente“ übersetzen. Als Bedeutungen kommen demzufolge außer Musikinstrumenten nämlich auch in Frage:

• Bloßer Gesang (auch nashîd!)
• (Hand-)Trommeln
• Instrumente zum Hineinschlagen mit der Hand
• jede Art von Spiel

Nur nebenbei: Das Pluralmuster, das hier in ma€âzif vorliegt, lautet abstrahiert mafâ€il. Dieses ist so uneindeutig, dass es auf fa€l10, maf€il, maf€al, maf€ilah, maf€alah, mif€al und mif€alah zurückgeführt werden kann, und somit nicht nur ein Instrument bezeichnen kann, sondern auch Handlungen (verbalsubstantivisch) und Orte.

1.4 Der Hadith von den zwei verfluchten Tönen

Der Hadith bei Bazzâr und Abû Bakr as-Shâfi€iyy, zurückgeführt auf Anas ibn Mâlik und Ibn €Abbâs:

صوتان ملعونان في الدنيا والآخره مزمار عند نعمة ورنة عند مصيبة
„Zwei Töne sind im Diesseits und Jenseits verflucht: Ein Blasinstrument bei einem Glücksfall11, und ein Aufschrei bei einem Unglücksfall.“

Kommentar: Die Authenzität dieses Hadiths wird von den Hadithgelehrten weit stärker in Frage gestellt als der zuvor erwähnte yastaħillûna-Hadith.12 Doch selbst unter der Annahme der Authenzität wäre dieser Hadith unausreichend, da die Kritik offensichtlich nicht das Instrument selbst betrifft, sondern die Verwendungsweise und Absicht. Dies deckt sich mit den Lehren des Koran, der an mehr als einer Stelle den übertriebenen (oder angeberischen) Ausdruck von Freude über eine Wohltat verurteilt13. Zu guter Letzt wäre die Frage zu stellen, ob hier mit dem „Fluch“ wirklich der Ausdruck von Sakrosanktheit beabsichtigt ist, da schwer vorstellbar ist, dass ein Aufschrei bei einem schweren Unglücksfall oder beim plötzlichen Entstehen einer schmerzhaften körperlichen Verletzung im Islam strikt verboten ist. Die Absicht hinter der Benutzung dieses Begriffs könnte auch einfach ein dringender Rat sein. Schließlich hat der Gesandte Gottes (s) auch gesagt: „Das Diesseits ist verflucht, und das was darin ist, ist verflucht, außer der Gotteserinnerung und was auf sie folgt, und einem Gelehrten, oder einem Lernenden.“14 Kaum jemand wird davon ausgehen, dass wegen dieses Hadiths es beispielsweise verboten ist, ein Eis zu essen, nur weil sich dies nicht einer der dort erwähnten Kategorien zuordnen lässt.

1.5 Die Überlieferung vom Verschließen der Ohren

In den Sunan des Abû Dâwûd wird berichtet, dass der Prophetengefährte Ibn Umar eines Tages ein Blasinstrument gehört habe, worauf er seine Finger in die Ohren legte und sich von seinem Weg entfernte. Nach einer Weile habe er seinen Begleiter gefragt, ob er noch etwas höre, und als dieser verneint habe, habe er seine Finger wieder gesenkt. Dann habe er gesagt: „Ich war (einmal) mit dem Gesandten Gottes (s) zusammen, da machte er das Gleiche.“

Kommentar: Hat von denen, die diesen Bericht als Argument anführen, denn niemand bemerkt, dass Ibn Umar seinen Begleiter nicht aufforderte, dasselbe zu tun (und somit wohl auch der Prophet (s) nicht seinen Begleiter)? Wenn das Anhören sakrosankt verboten wäre, hätte er oder wenigstens der Gesandte Gottes (s) diese Aufforderung sicher getätigt. Damit gehört dieser Bericht zu den Beweisen gegen das angebliche uneingeschränkte Musikverbot. Dass der Gesandte Gottes (s) selbst eine persönliche Abneigung gegen das Gehörte hatte, ist jedenfalls kein Beweis für Sakrosanktheit, wobei wir nicht einmal wissen, ob diese Abneigung sich gegen Musik allgemein oder aber die spezielle Melodie und Klangfarbe richtete. Letzteres wäre naheliegend, da arabische Blasinstrumente bekanntlich einen geradezu nervenzerreißenden, frohlockenden, wenn nicht gar schadenfrohen Ton besitzen. Dies ist entspricht nicht nur nicht dem Geschmack besonnener Naturen, wie der Gesandte Gottes (s) eine war, sondern ein solcher Ausdruck von Sieger- oder übermäßiger Freude ist tatsächlich aus islamischer Sicht bedenklich15 und lässt die Vergänglichkeit des diesseitigen Lebens vergessen. Auch könnte es schlicht sein, dass er sich ein persönliches maximales Maß an unbedenklichem Konsum von Gesang und Musik auferlegt hatte und es in jener Situation lediglich überschritten wurde. - Übrigens: Den Bericht hat Abû Dâwûd selbst als schwach bzw. munkar eingestuft, wenn auch andere Gelehrte anderer Meinung waren.

1.6 Die Glocke

Sowohl im Saħîħ-Werk Muslims als auch in den Sunan des Abû Dâwûd wird der Bericht von Abû Hurayrah überliefert, demzufolge der Prophet, Frieden und Segen seien auf ihm, gesagt habe: „Glocken sind die Blasinstrumente des Satans.“16 Mögliche Behauptung: „Dies zeigt, dass die künstliche Erzeugung von Tönen verboten ist.“

Kommentar: Dieser Hadith mag authentisch sein, ist aber für ein umfassendes Verbot aller Arten künstlicher Klangerzeugung untauglich, denn:

• Die Formulierung ist offensichtlich auf ein spezielles Instrument bezogen (Glocken) und schließt Saiteninstrumente, (nicht-satanische) Blasinstrumente oder digitale Klangerzeugungsmittel nicht ein.
• Laut Ansicht von Ibn Ħajar von Aschkelon (al-€asqalâniyy) ist der Grund für diese Aussage die Ähnlichkeit zu Kirchenglocken (also nicht unbedingt, weil es künstliche Töne sind)
• Laut Nawawiyy17 sieht die Mehrheit der Gelehrten diesen Hadith nicht als ultimatives Verbot der Benutzung von Glocken an, sondern lediglich als Erklärung der Unerwünschtheit (karâhah).
• Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Aussage vorwiegend auf die Glocken zum Zeitpunkt der Aussage bezieht, weil sie zu jenem Zeitpunkt für unislamische Zwecke missbraucht18 wurden. Immerhin ist sie in Gegenwartsform formuliert und behauptet nicht, Glocken würden für immer Blasinstrumente des Satans bleiben.
• Dass von einer so speziellen Art von Instrument abgeraten wird, wirkt eher wie eine implizite Erlaubnis der künstlichen Klangerzeugung, d.h. so, als seien die übrigen Arten von Instrumenten im Unterschied zu dieser unproblematisch. Wenn gesagt wird, „Schweinefleisch“ und andere spezielle Arten von Fleisch seien verboten, ist davon auszugehen, dass die restlichen Fleischarten erlaubt sind.

1.7 Der sâmidûn-Vers (Sure 53:61)

In Sure 53:59-61 heißt es :

﴿ أفمن هذا الحديث تعجبون، وتضحكون ولا تبكون، وأنتم سامدون ﴾

ETWA ÜBER DIESE REDE STAUNT IHR? UND LACHT IHR, STATT ZU WEINEN? UND AMÜSIERT EUCH?19

Kommentar: Die Anführung eines solch weithergeholten Verses scheint eher ein Beweis dafür zu sein, dass die Musikgegner ziemlich verzweifelt sein müssen und selbst wissen, dass ihre obigen Beweise nicht besonders stark sind. Was hier mit „sich amüsieren“ übersetzt ist, lautet im Original sâmidûn, vom Verb samada. Laut den Anti-Musik-Fatwas bedeutet es „Musik spielen“, weil es in der himjaritischen Sprache des Jemen diese Bedeutung gehabt habe. Nur mal angenommen, es sei sinnvoll, bei der Deutung des Ehrwürdigen Koran die himjaritische Sprache (!) gegenüber der hocharabischen Sprache der Umgebung von Mekka und Medina zu bevorzugen: Soll das bedeuten, dass wegen des in der selben Versgruppe erwähnten Lachens auch Lachen verboten ist? Dieser völlige Unfug erweist sich als solcher natürlich, wenn der textuelle und historische Zusammenhang betrachtet wird, aus dem hervorgeht, dass hier die mekkanischen Götzendiener kritisiert werden, welche sich über den Koran lustig machten, als er ihnen vorgetragen wurde. Selbst wenn die Bedeutung von samada eindeutig und ausschließlich „Musik spielen“ wäre, verböten es diese Verse nicht mehr als das Lachen. Denn dass das Lachen wie auch das Musikspielen als Mittel der Bekämpfung des Ehrwürdigen Koran einem sakrosankten Verbot unterliegt, ist unstrittig.

1.8 Der angebliche Konsens

Zuweilen wird behauptet: „Es herrschte in frühen Zeiten eine totale Einstimmigkeit unter den Gelehrten zur Verbotenheit der Musik, wie Qortobiyy berichtet.“

Kommentar: Diese seltsame Aussage wurde schon von Shawkâniyy in seinem Buch behandelt, welches er nannte: „Widerlegung der Behauptung vom Konsens, das Hören (von Musik) sei uneingeschränkt verboten“. Außerdem haben sich bereits Gelehrte lange vor Qortobiyy eines Verbots von Musik enthalten oder diese sogar als prinzipiell erlaubt verteidigt, z.B. Ibn Ħazm20 und sogar einige aus den Generationen der Altvorderen (salaf) oder zumindest den ersten drei Jahrhunderten.21 Und nicht zu vergessen Qortobiyy selbst, der gesitteten Gesang zumindest in geringen Maßen zur Motivierung z.B. bei schwerer Arbeit oder zum Ausdruck von Freude an Festtagen und Hochzeiten als erlaubt ansieht.22

Gerne wird behauptet, die ersten Generationen hätten Musik als ħarâm angesehen, und wenn gesagt wird, dass höchstens einige von ihnen sie als „ungemocht“ (makrûh) bezeichnet hätten, wird einfach behauptet, makrûh und ähnliche Formulierungen hätten in der sprachlichen Gewohnheit der Altvorderen ħarâm bedeutet. Als Beweis werden Koranverse und Hadithe gebracht, in denen gesagt wird, dass bei Gott {erh.} etwas ungemocht sei, z.B. Unzucht. Der Leser selbst kann ja beurteilen, was für einen Wert ein „Beweis“ hat, der Unerwünschtheit bei Gott mit Unerwünschtheit bei Menschen unüberlegt gleichstellt… Richtig ist zwar, dass viele Altvordere tatsächlich vor der Benutzung des Begriffs ħarâm zurückschreckten und stattdessen aus Gottesfurcht, um nicht versehentlich etwas Falsches über die göttliche Gesetzgebung zu sagen, Formulierungen benutzten wie „das finde ich nicht gut“ und Ähnliches. Doch es dürfte jedem klar sein, dass diese Methode sinnlos wäre, wenn solche Formulierungen immer eindeutig der Bedeutung von ħarâm zuzuordnen wären - ganz zu schweigen von der Verfälschung der arabischen Sprache. Interessant ist auch, dass ausgerechnet diejenigen, die lauthals das ħarâm-Sein von Musik verkünden und die ebengenannten Begründungen anführen, zugleich diejenigen sind, die sich gerne als die wahren Befolger des Weges der Altvorderen profilieren und andere dazu aufrufen - wenn sie jedoch wissen, dass die Altvorderen vor der exzessiven Nutzung des ħarâm-Begriffs so zurückschreckten, wieso verlassen sie denn den Weg der Altvorderen dann an dieser Stelle?

1.9 Die aktuale Moraliät der Musikinhalte

Auch wird versucht, das Musikverbot mit der Ansicht zu begründen: „Die weitaus meisten Musikproduktionen rufen zu sexuell Unmoralischem auf.“ (… oder ähnlich.)

Kommentar: Diese Aussage klingt etwas abenteuerlich. Statistische Nachweise fehlen natürlich in der Regel, wenn diese Aussage aufgebracht wird. Genau so unbelegt könnte man behaupten, dass die weitaus meiste jemals produzierte Musik textlose Symphonien sowie Untermalungen von Computerspielen, Werbung, Filmproduktionen, Kinderlieder, Lieder mit philosophischen oder religiösen Texten ist. Und selbst wenn die Aussage belegbar wäre: Was kann ein Mittel dafür, wenn es meistens vom Menschen missbraucht wird? Was kann die Traube dafür, wenn sie meistens zur Herstellung von Wein verwendet wird? Und wissen wir denn nicht zum Beispiel, dass der überwiegende Teil der arabischen Poesie am Anfang unmoralischen Inhalts war? Ging dies nicht so weit, dass der Gesandte Gottes (s) in einem mutawâtir-Hadith sogar sagte: „Wirklich, dass sich das Innere von einem von euch mit Erbrochenem füllt, ist besser für ihn, als wenn es sich mit Poesie füllt.“23 Trotz dieses harten Ausspruchs erklärte der Prophet (s) „saubere“ Dichtung für prinzipiell erlaubt.

1.10 Zeitverschwendung

„Musik ist Zeitverschwendung.“

Kommentar: Warum ist das Anschauen eines nützlichen Dokumentarfilms mit unterlegter Musik Zeitverschwendung? Warum ist ein melodischer Klingelton Zeitverschwendung? Warum ist das Anhören von Musik, und sei es auch ohne etwas nebenbei zu tun, mehr Zeitverschwendung als sich ein Gedicht anzuhören?

1.11 Nutzen von Musik

Es wird auch der Eindruck erweckt: „Instrumentale Musik ist völlig nutzlos (da kann das Schlechte ja nur überwiegen).“

Kommentar: Offenbar stammt diese Aussage von jemandem, dem der Einsatz von Musik in Medizin, Pädagogik und Psychotherapie unbekannt ist24. - Doch ausgerechnet viele Vertreter dieser Meinung demonstrieren unbewusst das Gegenteil, nämlich dass auch instrumentale Musik heutzutage praktisch unverzichtbar ist. Sie fühlen sich beispielsweise bei Videoproduktionen im Datennetz offenbar gezwungen, instrumentale Musik zu simulieren, indem sie unterschiedlich gelagerte Männerchöre mit Halleffekt so modellieren, dass die Darbietung akustisch einem Streichkonzert nahekommt. Fänden sie Musik nicht nützlich, würden sie diesen Aufwand nicht aufbringen. Leider erinnert diese Vorgehensweise daneben an die im Koran erwähnten „Leute des Sabbat“, welche mit Tricks ein Verbot Gottes offen umgingen und schwer bestraft wurden. Im Fall der Musik könnte es sogar schwerer wiegen, falls hier die Erfindung eines Verbots und zugleich von der Absicht her die Umgehung eines echten göttlichen Verbots vorliegt.

1.12 Das Bewahren des würdevollen Zustands

„Alles, was den Menschen aus seinem würdevollen Zustand (waqâr) herausbringt, z.B. durch verzücktes Tanzen, ist verboten.“

Kommentar: Es gibt keine allgemein anerkannte Definition für das, was ein „würdevoller Zustand“ sein soll, oder zumindest ist fraglich, wo ein solcher Zustand genau aufhört, und wo der Zustand der Würdelosigkeit beginnt. Ist ausgelassenes Jubeln bei einem Fußballspiel bereits würdelos und darum das Anschauen von Fußballspielen sakrosankt verboten? Ist das verzückte Spielen mit einem Kleinkind, im Verlaufe dessen man sich selbst zum Kind macht, ebenfalls verboten? Das Kriterium ist in diesem Zusammenhang also unbrauchbar. – Darüber hinaus tut das Argument so, als gäbe es nur verrückte Tanzmusik und ähnliches, jedoch keine atmosphärischen Musikstücke, keine z.B. traurigen Lieder oder Schlaflieder.

2. Fazit

Auch wenn wir nicht behaupten wollen, Musik sei uneingeschränkt ħalâl, so ist aufgrund der dünnen Beweislage, wenn sie überhaupt vorhanden ist, vor der Behauptung, sie sei uneingeschränkt ħarâm, zu warnen.

Nicht nur, dass es reichlich merkwürdig wäre, wenn der erbarmungsvolle Inhaber der Machtwürde und Weisheit {erh.} ein echtes sakrosanktes Verbot einer in quasi allen Kulturen und allen Epochen derart alltäglichen Sache so tief versteckt hätte, dass nur Gelehrte und Spezialisten es konstatieren könnten:

Statt die Menschen unnötig von der Religion Gottes abzuschrecken und sich so noch mehr Sünden aufzuladen, sollten sie lieber zu vermehrtem Studium des Koran, des prophetischen Usus und zur vermehrten tiefen Gotteserinnerung aufgerufen werden, denn dann reduziert sich ihr Musikkonsum erfahrungsgemäß automatisch. Eine neue Muslima, welche eine frühere Version dieses Artikels gelesen hat, sagt hierzu: „Kann ich nur bestätigen: Auf meinem iPod mit [vielen] Stücken aus allen Sparten (über Klassik, Rock, Chançon, Fado zur arabischen Musik) höre ich ganz automatisch nach einer Zwischenphase mit vielen Anasheed jetzt fast nur noch die Wiedergabeliste mit Rezitationen - ist mir eigentlich erst jetzt durch Ihren Text bewusst geworden. Über kurz oder lang werde ich sowieso den grössten Teil der Musik entfernen müssen, um Platz für mehr Rezitationen und Arabisch zu machen...“

Ebenso ist jedoch der übermäßige, sinnlose Musikkonsum (auch solcher mit sittlich einwandfreien Inhalten!) analog zum übermäßigen, da ungesunden Konsum von Süßigkeiten zu kritisieren, zumal aus dem prophetischen Usus und dem Verhalten seiner Gefährten deutlich wird, dass ausgelassener Konsum von Musik weniger zum Alltag als zu den beiden Festtagen (Fastenschlussfest und Opferfest) und Hochzeiten gehörte. Die Meinung Qortobiyys, Musik zur Motivation bei schwerer Arbeit und Ähnlichem (vielleicht fallen sportliches Training oder auch die Konzentration beanspruchende Filmdokumentationen darunter) sei ebenfalls statthaft, wirkt nichtsdestotrotz sehr vernünftig. Auch wenn mancher einwenden mag, dass er vielleicht non-instrumentale Musik gemeint haben könnte25, mutet wiederum die Unterscheidung zwischen der Schallerzeugung mittels Stimmbändern und derjenigen mit künstlichen Materialien wie Haarspalterei an. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass die menschlichen Stimmbänder Töne nach demselben Prinzip wie Musikinstrumente erzeugen, nämlich dadurch, dass sie wie die Saiten einer Geige in permanente Schwingung versetzt werden (die Atemluft übernimmt dabei die Rolle des Geigenbogens). Mehr noch: Allein angesichts der bekannten Tatsache, dass die weibliche Stimme eine verführerischere Wirkung als bloße Instrumente hat und es trotzdem gesichert ist, dass der Gesandte Gottes (s) den weltlichen Gesang zweier ausgebildeter Sängerinnen (qaynatayn) an einem Festtag zuließ und sogar verteidigte26, lässt sich der Eindruck kaum leugnen, dass die künstliche Klangerzeugung ohne Stimmbegleitung islamisch gesehen erst recht harmlos ist.

Selbst der Gesandte Gottes (s) verglich die menschlichen Stimmbänder mit Musikinstrumenten, als er anlässlich einer schönen Koranrezitation von Abû Mûsa al-Ash€ariyy zu ihm sagte: „Du hast wirklich eine von den Posaunen der Familie Davids bekommen!“27
1 Sure 31 (luqmân), Vers 6
2 Gerade dass sie z.B. laut dem Erläuterungswerk des Tabariyy den Begriff „Gesang“ (arab. ghinâ°) benutzten, obwohl bloßer, gesitteter Gesang ohne Instrumente praktisch unumstritten - sogar aus Sicht der strengeren Auskunftgeber - erlaubt ist, müsste stutzig machen. Jene Persönlichkeiten können unmöglich Gesang allgemein und an sich für verwerflich gehalten haben, zumal der Gesandte Gottes (s) in gesicherten Überlieferungen das singende Vortragen des Ehrwürdigen Koran vorschrieb und weltlichen Gesang zu gewissen Gelegenheiten duldete oder sogar empfahl. Die zitierten Personen wollten daher wohl eher einfach sagen, dass Gesang im historischen Hintergrund des Verses ein Mittel war, vom Weg Gottes abirren zu lassen, statt dieses Mittel unabhängig davon zu bewerten. Der Vers soll sich nämlich auf einen Mann beziehen, der eine singende Sklavin gekauft habe, um die Menschen vom Vortrag des Koran oder von seinen Wahrheiten abzulenken. Falls doch eine Bewertung beabsichtigt war, so kann sie sich auf den typischen Gesang beziehen, mit dem sie zu jener Zeit konfrontiert waren, zumal seine Inhalte überwiegend aus vorislamischen Kulturen stammte. – Jedenfalls war man sich unter den Altvorderen nicht einmal darüber einig, dass der Vers auf Gesang zu beziehen sei, sondern es wurden auch bloße Geschichten und anderes genannt, wie man in den Erläuterungen Tabariyys und Qortobiyys zu diesem Vers nachlesen kann. Sichtbar ist dies auch daran, dass der Prophetengefährte Abdullâh b. Mas€ûd laut einer authentischen Überlieferung regelrecht schwor, mit den „vergnüglichen Geschichten“ sei „Gesang“ gemeint – hätte es unter den Prophetengefährten Einigkeit über diese Auslegung gegeben (wobei wegen der Versformulierung selbst diese kein Verbot begründen könnte), wäre der Schwur sicher unnötig gewesen.
3 Sure 17 (al-°isrâ°), Vers 64
4 Darunter Ibn Ħazm, einer der brillantesten Gelehrten der gesamten islamischen Geschichte, anfangs zur Rechtsschule des Shâfi€îyy, dann zur sogenannten „Fünften (sunnitischen) Rechtsschule“ von Dawûd ibn €Aliyy ibn Khalaf gehörend, der Zâhiriyyah.
5 Ohnehin führte Bukhâriyy den Hadith nicht als zum Hauptkorpus seines Werkes gehörend auf, sondern lediglich als schmückenden Teil einer Kapitelüberschrift bzw. als Ergänzung dazu.
6 Dies laut Imâm Abû Bakr b. al-€Arabiyy, zitiert in Fath al-bârî von Ibn Ħajar v. Aschkelon. Siehe auch die Erläuterung des berühmten Hadithgelehrten Muhammad Shams al-Haqq al-€Adhîm Âbâdiyy in €awn al-ma€bûd zu diesem Hadith, dort in der Kommentierung der entsprechenden Version in den Sunan des Abû Dâwûd.. - Auch an anderer Stelle wird das Wort vom Propheten (s) scheinbar in anderem Sinn benutzt, z.B. in Saħîħ Muslim, Hadith Nr. 2017: إن الشيطان يستحل الطعام أن لا يذكر اسم الله عليه , mit der Bedeutung laut Nawawiyy: „Der Satan versetzt sich in die Lage (yastaħillu), die Speise mitzuessen, wenn der Name Gottes nicht darüber erwähnt worden ist.“
7 Eine Überlieferung im Sunan-Werk des Abû Dawûd mit einwandfreier Überlieferkette, laut Bayhaqiyy, Nawawiyy, u.a. laut Ibn al-Mulaqqin sogar nach den Kriterien sowohl von Bukhâriyy als auch Muslim authentisch.
8 Überliefert u.a. bei Tabarâniyy in al-mu€jam al-kabîr und Baihaqiyy in al-âdâb, u.a. Laut Ibn Ħajar v. Aschkelon, dem sogenannten „Fürsten der Glaubenden in der Hadithwissenschaft“, ist der Ausspruch authentisch (s. sein Werk taghleeq at-ta€leeq), so auch nach anderen wie z.B. Ibn al-Qayyim oder Albâniyy. Dass diese Version die vorige erläutert, lässt sich nicht nur am quasi identischen Inhalt, sondern auch am identischen Ursprungsüberlieferer erkennen (Abû Mâlik al-Ash€ariyy) Originaler Wortlaut des Hadiths:ليشربن أناس من أمتي الخمر يسمونها بغير اسمها وتضرب على رؤوسهم المعازف يخسف الله بهم الأرض ويجعل منهم قردة خنازير. Der Wortlaut im Saħîħ-Werk des Ibn Hibbân legt die Kombinationsbedeutung noch näher, indem dort das Partikelwort و vor تضرب fehlt.
9 Der vollständige Wortlaut des eingangs erwähnten Hadiths in der Übersetzung: „Es wird in meiner Nation wahrlich Leute geben, welche Unzucht (?) und Seide, sowie berauschende Getränke und Musikinstrumente (?) … [yastaħillûna] werden, und wahrlich, es werden sich Leute neben einem Berg (oder: einer Fahne, oder: einem Zeichen) niederlassen, wobei man bei ihnen (allabendlich) mit Weidevieh, das ihnen gehört, Einkehr halten wird. Der Arme kommt zu ihnen wegen eines Bedürfnisses, worauf sie zu ihm sagen: ‚Komme morgen zu uns wieder.’ Daraufhin bereitet ihnen Gott einen nächtlichen Angriff, legt den Berg nieder und verwandelt andere in Affen und Schweine bis zum Tage der Auferstehung.“ Originaler Wortlaut: ليكونن من أمتي أقوام يستحلون الحر والحرير والخمر والمعازف ولينزلن أقوام إلى جنب علم يروح عليهم بسارحة لهم يأتيهم يعني الفقير لحاجة فيقولوا ارجع إلينا غدا فيبيتهم الله ويضع العلم ويمسخ آخرين قردة وخنازير إلى يوم القيامة
10 Siehe im lisân al-€arab des großen Sprachgelehrten Ibn ManZôr zum Stichwort عزف. In dem Fall wäre der Singular €azf, nicht mi€zafah.
11 Wörtlich „Wohltat“ (ni€mah)
12 Siehe die arabischsprachige akademische Behandlung in dem renommierten multaqâ ahl al-ħadîth für Hadithwissenschaftler und -studenten: http://www.ahlalhdeeth.com/vb/showthread.php?t=99889
13 Sure al-qaSaS 28:76, Sure luqmân 31:18 und Sure ğâfir 40:75
14 Überliefert von Abû Hurayrah und Abu d-Dardâ bei Tirmidhiyy u.a., eingestuft von verschiedenen Gelehrten als ħasan, z.B. von Tirmidhiyy („ħasan gharîb“), Nawawiyy, Dimyâtiyy u.a.
15 Sure al-qaSaS 28:76 und Sure luqmân 31:18
16 Saħîħ-Werk Muslims, kitâbu l-libâsi wa z-zînah, Hadith Nr. 2114 (الجرس مزامير الشيطان); Sunan des Abû Dâwûd, kitâbu l-jihâd, Hadith Nr. 2556, wobei die Version von Abû Dâwûd lautet: „In der Glocke ist das Blasinstrument des Satans.“
17 Zitiert von Ibn Ħajar al-€Asqalâniyy in seinem fatħ al-bârî zum Unterkapitel بَابُ مَا قِيلَ فِي الْجَرَسِ وَنَحْوِهِ فِي أَعْنَاقِ الْإِبِلِ des Kapitels كِتَاب الْجِهَادِ وَالسِّيَرِ.
18 Z.B. als Erkennungszeichen bzw. Einladungssignal von Prostituierten.
19 Sure 31 (luqmân), Vers 6
20 Zwar waren bzw. sind einige Gelehrte der Meinung, dass die Unterschiedlichkeit der Meinung eines Angehörigen der Żâhiriyyah-Rechtsschule zur Meinung der übrigen Gelehrten keine den Konsens verhindernde Wirkung habe, doch erstens sind nicht alle Gelehrten dieser Meinung, und zweitens begründen sie es hauptsächlich damit, dass diese Rechtsschule den Analogieschluss zur Rechtsfindung komplett ablehne und ein Gelehrter, der sich im Analogieschluss nicht auskenne, nicht die Stufe eines mujtahid erreichen könne. Diese Begründung scheint jedoch recht schwach, da Gelehrte vom Rang eines Ibn Ħazm - erst recht er als ehemaliger shafiitischer Gelehrter - den Analogieschluss erst nach genauer Erforschung abgelehnt haben werden (was nicht ausschließt, dass diese Ablehnung in diesem Maß unberechtigt ist); außerdem hätte dieses Argument für das Thema dieses Artikels nur einen Wert, wenn Analogieschlüsse beim Thema „Musik“ eine signifikante Rolle spielten. – Ohnehin ist gerade Ibn Ħazm als eine der größten Autoritäten auf dem Gebiet der Feststellung der Existenz eines Gelehrtenkonsenses bekannt, so dass selbst wenn seine Meinung keine den Konsens verhindernde Wirkung hätte, sie dennoch ein deutlicher Hinweis für die Nichtexistenz eines solchen Konsenses ist, zumal er als Experte für Konsensfeststellungen diese Meinung sicher nicht angenommen hätte, wenn er um die Existenz eines solchen Konsenses gewusst hätte.
21 Z.B. Ibrâhîm b. Sa€d az-Zuhriyy (gest. ca. 183 n.H.), der Richter von Bagdad, der übrigens zu den Gewährsmännern des Bukhâriyy in seinem Saħîħ-Werk gehört. Siehe: http://www.islamweb.net/hadith/RawyDetails.php?RawyID=823
22 Siehe sein Kommentar zu Sure 31 (luqmân), Vers 6.
23 Saħîħ al-Bukhâriyy, Hadith Nr. 6154
24 Aus einer Pressemeldung des Bundesverbands Niedergelassener Kardiologen (BNK): „Patienten mit koronarer Herzkrankheit (KHK) können nicht nur durch regelmäßige Bewegung ihre Gefäßfunktion verbessern, sondern auch durch entspanntes Musikhören. ‚Am besten für die Gefäße ist es aber offenbar, Musikhören mit Bewegungstraining zu kombinieren’, rät Dr. med. Norbert Smetak, Bundesvorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener Kardiologen (BNK) und praktizierender Kardiologe in einer fachärztlichen Gemeinschaftspraxis für Innere Medizin, Kardiologie und Angiologie in Kirchheim unter Berufung auf die Ergebnisse einer serbischen Studie, die kürzlich auf dem Kongress der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie in Amsterdam vorgestellt wurde (siehe ESC Abstract P5797 (1.9.2013). http://www.escardio.org/about/press/press-releases/esc13-amsterdam/Pages/music-therapy-endothelial-function-coronary-heart-disease-rehabilitation.aspx) [...] Das Hören von angenehm erlebter Musik kann also offenbar dazu beitragen, die Endothelfunktion zu verbessern. Den Studienautoren zufolge könnte das möglicherweise an Endorphinen oder Endorphin-ähnlichen Substanzen liegen, die beim Zuhören von Musik ausgeschüttet werden, die den persönlichen Vorlieben entspricht. Das würde dann die Bildung von Stickstoffmonoxid im Endothel aktivieren. ‚Diesen entspannenden Effekt auf die Gefäße hat offenbar aber nur diejenige Musik, die einem persönlich gefällt und die insofern individuell bevorzugt wird. Das wurde auch schon in einer älteren Studie (siehe Psychosomatic Medicine (2013), Band 72/4, Seite 354-356) aufgezeigt: So führt Musik, die Angst oder Unbehagen erzeugt, zu keiner Entspannung sondern zu einer Verengung der Gefäße. Nur Musik, die individuell als angenehm empfunden wird, führt zu einer messbaren Gefäßerweiterung - dies allerdings in einem Ausmaß, das dem Effekt von Sport (Aerobic) oder Medikamenten (Statinen) durchaus vergleichbar ist.’“ (www.kardiologen-im-netz.de) - Aus „TK aktuell“, 3. Ausgabe 2012: „Experten wie der Kasseler Musikwissenschaftler Dr. Timo Fischinger führen das unter anderem auf direkte Verbindungen zwischen Hör- und Bewegungszentren im Gehirn zurück. Schon Kleinstkinder bewegen sich in unterschiedlichem Ausmaß synchron zu rhythmischer Musik. Die enge Verbindung zwischen Rhythmus und Bewegung lässt sich therapeutisch nutzen. So können Menschen, die an der Parkinson-Krankheit leiden, oft spontan wieder flüssiger gehen, wenn sie dabei Musik oder auch nur einfaches Klatschen mit einem klaren Rhythmus hören. Regelmäßige rhythmische Stimulation kann den Gang sogar längerfristig verbessern. ‚Natürlich sind diese Effekte nicht sehr groß, sie unterstützen aber die medikamentöse Therapie’ erklärt der Neurologe Professor Eckart Altenmüller, Leiter des Instituts für Musikphysiologie und Musikermedizin an der Hochschule für Musik, Theater und Medien in Hannover. Auch bei Gangstörungen nach Schlaganfall oder bei Multipler Sklerose kann die rhythmische Stimulation helfen, so Professor Altenmüller. Musik hat eine heilende Wirkung. Das wissen Mediziner schon lange. So kann Musik beispielsweise in der Narkoseeinleitung und in der Schmerztherapie segensreich wirken: Denn sie lenkt die Aufmerksamkeit weg vom Schmerz. In der Folge können Narkosemittel und Schmerzmedikamente eingespart werden. Musik kann aber auch aktivieren und die Stimmung heben. [...] Musik regt auch die Aufmerksamkeit und die Regionen des Gehirns an, die für Bewegung, Sprache und Gedächtnis zuständig sind. Professor Altenmüller: ‚Daraus erklärt sich, dass das tägliche Hören von ein bis zwei Stunden Lieblingsmusik nach einem Schlaganfall die Aufmerksamkeit, das Sprechen und das Gedächtnis fördert. Bei leichten bis mittelschweren Depressionen kann das regelmäßige Hören von Musik die Stimmung deutlich verbessern.’ [...] Es ist vereinzelt möglich, Musiktherapie als Bestandteil einer komplexen stationären Behandlung im Krankenhaus einzusetzen - zum Beispiel bei Morbus-Parkinson-Patienten. Nach einem Schlaganfall ist das im Rahmen der stationären Rehabilitation möglich, um wieder sprechen zu lernen. Die nicht geschädigten Teile des Gehirns, die die Musik verarbeiten, übernehmen nach und nach Aufgaben des zerstörten Sprachareals. Bei dementen Menschen mit schweren Hirnschädigungen kann Musik Erinnerungen und Bewegungen aktivieren, die nicht mehr möglich schienen.“
25 In seiner Erläuterung zum 6. Vers der Sure luqmân erwähnt er ohne Widerspruch eine Meinung, derzufolge Instrumente (ohne spezifizierende Eingrenzung) zu Hochzeiten erlaubt seien. Nicht die Instrumente sind das Problem, sondern die Botschaft, welche in dem jeweiligen Lied vermittelt wird.
26 Saħîħ al-Bukhâriyy Nr. 3931, Saħîħ Muslim Nr. 892
27 Saħîħ al-Bukhâriyy Nr. 5048, Saħîħ Muslim Nr. 793