► Druckversion (PDF)
► Textversion
► Lichtwort

Die Reintegration der Muslima

(Copy-Paste-Version)

Gebetsmühlenartig betonen wir gerne immer wieder den hohen Wert, den der Islam der Frau zuordnet, als Vorbeugung und Reaktion auf anders lautende Vorurteile mancher Nichtmuslime. Soweit die Theorie. Doch spricht die Praxis eine andere Sprache, und geradezu symbolisch für diese andere Sprache stehen die Zustände in den Moscheen.

Es mag verwundern, dass eine Schrift verfasst wird, die sich mit der Integration der Muslima in die islamische Gesellschaft befasst. Eher hätte man erwartet, von der Integration der Muslime in die nichtmuslimische Gesellschaft zu lesen, oder zumindest von der Diskriminierung der Muslime durch Teile der nichtmuslimischen Gesellschaft, zumal diese Diskriminierung es doch ist, gegen die sich viele Muslime händeringend bemühen und dabei mit jedem Schritt vorwärts zwei Schritte rückwärts zu geraten scheinen.

Doch vielleicht sollten wir uns fragen, ob der Vergeblichkeit unserer Mühen in einem Bereich ein Unrecht zugrunde liegt, das in einem anderen, ähnlichen Bereich von uns Muslimen selbst ausgeht. Obwohl es so offensichtlich ist, scheint sich von uns kaum jemand die folgende Frage zu stellen: Warum sollte der Allgewaltige {erh.} die Bemühungen der Muslime um ihre Integration in die nichtmuslimische Gesellschaft mit Erfolg krönen, wenn die Muslime selbst nichts gegen die Desintegriertheit eines gigantischen, nämlich des weiblichen Teils der islamischen Nation tun oder ihn teilweise sogar aktiv desintegrieren? Ist es nicht armselig, für sich etwas zu fordern, was man anderen, ja den eigenen Schwestern nicht gönnt?

Geradezu symbolisch für die gesellschaftliche Vernachlässigung der Frau ist die unislamische, radikale Geschlechtertrennung in den weitaus meisten Moscheen dieser Welt: Frauen sind in einem Hauptgebetsraum gewöhnlich nie zu sehen, stattdessen werden sie in separate, deutlich kleinere und schlechter eingerichtete Nebenräume abgedrängt. Oft existiert für sie nicht einmal ein solcher Nebenraum. Und selbst wenn er existiert, hat diese extreme Segregation in jahrhundertelang schwelender Einwirkung dazu geführt, dass das Gefühl der Zugehörigkeit der Muslima zur Mitte der islamischen Gesellschaft so stark abgenommen hat, dass selbst diese Nebenräume höchstens zu besonderen Anlässen von Frauen aufgesucht werden.

1. Die Folgen

Diese nicht von Anfang an, aber seit Jahrhunderten bestehende faktische Desintegration hat zu teils katastrophalen Folgen geführt. Eine davon ist im Vergleich zu den Männern stärkere Verkümmerung der Bildung und des Wissens vieler Frauen um die Inhalte der eigenen Religion, da die Frau nicht mit der gleichen Selbstverständlichkeit an den allgemeinen Erinnerungs- und Wissenssitzungen der Moscheen teilnehmen und den Imam fragen und an Diskussionen teilnehmen konnte wie der Mann.1 Aufgrund ihrer faktischen Unsichtbarkeit konnte ihr keine kompetente Persönlichkeit wie z.B. der Moscheeimam genügend Mahnung zukommen und sie an der Erziehung der Moscheegemeinde teilhaben lassen, was sich negativ auf die charakterliche Entwicklung vieler orientalischer Frauen ausgewirkt hat. Ironischerweise beklagen sich Prediger in den Moscheen über letztere nicht selten, ohne dass zuhörende Frauen anwesend sind. Eine Nation von hunderten Millionen Individuen zu erziehen, deren Hälfte unsichtbar ist, ist für die Erzieher dieser Nation quasi unmöglich. Dass damit auch ein gewaltiges Erziehungspotential hinsichtlich der Kinder dieser Mütter an der Entstehung gehindert wurde, dürfte ebenfalls klar sein. Das religiöse Unwissen und die Unmoral der Söhne und somit auch vieler Männer heutzutage dürfte in nicht unerheblichem Maße darauf zurückzuführen sein.

Es ließe sich eine Vielzahl von gut bezeugten Beispielen nennen, auch mitten aus dem Leben. Dabei würde schon genügen zu erwähnen, wieviele Tausende muslimischer Männer zu Beginn der Ehe erschrocken feststellen, dass ihre frisch angetraute Ehefrau elementare Dinge ihrer Religion nicht beherrscht, wie z.B. die Gebetswaschung, oder sogar die Aussprache und Bedeutung des Einheitsbekenntnisses lâ ilâha illa Allâh. Oder die zwei islamischen Frauen, deren Männer im Gegensatz zu ihnen regelmäßig die Moschee besuchen, und von denen die eine Frau der anderen ernsthaft empfahl, sich nach dem Gebet im anschließenden Bittgebet nicht an Gott {erh.}, sondern an Mohammed (s) oder Gabriel (s) zu wenden, da so das Bittgebet eher erhört werde. Oder die Frau, die zu ihrem Sohn sagte: „Deine Eltern musst Du (d.h. im Islam) so anbeten wie Gott.“ Oder die „Wissenssitzungen“ von Frauen für Frauen und Zusammenkünfte in Frauen-Moscheeräumen, in denen z.B. gelehrt wurde: die Behandlung durch einen männlichen muslimischen Frauenarzt sei einem weiblichen nicht-muslimischen vorzuziehen; Analverkehr sei islamisch erlaubt; tayammum dürfe mit Schmutz durchgeführt werden; man brauche vor Gott keine Angst zu haben2; ohne âmîn nach der Rezitation der Eröffnungssure sei ein Gebet ungültig; nach der Pilgerfahrt zähle jede Sünde doppelt, und viele andere Dinge.

Laut einer viel beachteten Studie erbringen junge Menschen umso schlechtere schulische Leistungen erbringen, je geringer die Schulbildung der Mutter ist.3 Darin einen der Gründe für die allseits bekannte Tatsache zu sehen, dass die arabisch-orientalische Welt zu den am stärksten hinsichtlich der Bildung ins Hintertreffen geratenen Kulturen der Welt gehört, erscheint in diesem Lichte nicht abwegig.

Die Fernhaltung der muslimischen Frau aus der Mitte des religiösen Lebens hat besonders unter orientalischen Frauen (besonders unter der Landbevölkerung) zur Verbreitung von Unaufgeklärtheit, für Religionsbestandteile gehaltenem Aberglauben und kruden Vorstellungen geführt. Beispielsweise glauben nordafrikanische Frauen bis zum heutigen Tage, eine Frau dürfe am Tag ihrer Hochzeit und noch Tage danach das Gebet nicht verrichten.4 Eine andere der merkwürdigen Blüten, welche diese traurige Tatsache trieb, war, dass etwa im Jahre 2005 mitten im westdeutschen Ruhrgebiet praktisch ausschließlich unter muslimischen Frauen eine merkwürdige „Nachricht“ wie ein Lauffeuer die Runde machte und es schwierig war, eine Muslima zu finden, die nicht glaubte, die Nachricht sei wahr: Eine Frau sei kurz nach ihrem Begräbnis auf dem islamischen Friedhof der Stadt Essen wieder vom Tode auferstanden, mit (zur Strafe) verbrannten Armen und Beinen, weil sie stets kurze Kleidung zu tragen gepflegt habe. Viele Tage lang hielt sich das Gerücht, so dass gar erzählt wurde, die Frau halte sich in einem Krankenhaus auf und werde von der Polizei vor der Tür ihres Krankenzimmers bewacht. Während viele Frauen die Geschichte mit Händen und Füßen verteidigten, hatten die Männer, die regelmäßig die Moscheen besuchten und ahnten, dass die Geschichte in gefährlichem Konflikt mit der islamischen Glaubenslehre stand, nur ein Kopfschütteln dafür übrig. Erst als eine der Frauen zu dem betreffenden Krankenhaus ging, um die peinliche Frage nach dem Fall zu stellen und ob jene Frau in diesem Krankenhaus eingeliefert worden sei und sie darauf von den Bediensteten unverständiges Kopfschütteln erntete, begann das Gerücht langsam in Vergessenheit zu geraten.

Ein weiterer negativer Effekt zeigt sich beim Fall von Christine B., wie er wohl tausendfach in der Welt erlebt wird. Christine B. trat auf Eigeninitiative hin zu einer Zeit in den Islam ein, als sie noch keinen Muslim in ihrer Umgebung kannte. Sie bekam große Probleme mit ihrem Ehemann und ihren Kindern, so dass sie ausziehen und alleine wohnen musste. Auf diese Weise weitgehend isoliert, suchte sie geradezu verzweifelt nach muslimischen sozialen Kontakten. Die einzige Möglichkeit, die sie derzeit hat, ist eine Moschee in ihrer Stadt. Also entschloss sie sich, in dieser Moschee an einem Gemeinschaftsgebet teilzunehmen, sozusagen als Beginn ihrer Integration in die Gemeinde. Doch es kam anders. Sie schreibt in einer E-mail:

„Die vielen Männer beteten in zwei großen Räumen. Ich jedoch musste alleine in einem winzigen Zimmer beten. Ich verstehe das nicht. Ich weiß nicht, ob ich dort je wieder hingehen werde.“

Wo waren die Frauen? Wie soll jetzt einer solchen Muslima geholfen werden, sich in die islamische Nation zu integrieren und einen Ausweg aus ihrer schwierigen Situation zu finden? Später überwindet sich diese unsere Schwester und probiert es noch einmal und erzählt von dem Versuch, an einem Karfreitag in der Moschee einem Freitagsgottesdienst beizuwohnen, um Kontakt mit muslimischen Frauen aufzunehmen:

„Gestern hab ich's nochmal probiert. Dachte, an einem christlichen Feiertag haben viele frei, da besteht die Chance, dass auch ein paar Frauen zum Freitagsgebet kommen. Nun, es waren welche da. Zwei. Inderinnen mit zwei kleinen Kindern, im Urlaub aus England. Sie gingen automatisch in jenen kleinen Nebenraum vom letzten Mal. Ich erzählte ihnen, dass ich noch nicht so gewandt bin im ‚islamischen Verhalten in der Moschee’. Sie wiesen mich an, vier Rakat zu beten, Sunna, sagten sie. Wir beteten, jede für sich. Mir ist allerdings schleierhaft, wie die Frauen in der Zeit die Fatiha und weitere Verse und die restlichen Gebetstexte rezitieren können - das ging bei ihnen alles ruck zuck. Übrigens teilte mir die eine der beiden mit, sie sei Islam-Lehrerin und die andere eine ihrer Schülerinnen. Jetzt wurde mir erklärt, dass eigentlich Frauen am Freitagsgebet nichts zu suchen hätten (unerwünscht), weil nämlich Frauen keine Männer sehen dürfen und umgekehrt (ich weiss nicht, ob das sich speziell auf die Jüngere der beiden bezog, die offenbar nicht verheiratet ist). Dann galt es, vier Rakat eines speziellen Gebetes, dessen Namen ich vergessen habe (wahrscheinlich meinten sie einfach das Freitagsgebet, aber es hörte sich an wie ‚farmi’ - ich verstand nämlich zuerst ‚for me’), verrichten müssten, statt nachher mit den Männern - das gehe nicht, meinten sie. Meine Einwände wurden mit mitleidigem Lächeln quittiert. Also begannen wir zu beten. Jetzt kam der erste Gebetsruf. […] Inzwischen war die Moschee so voll, dass die Männer nun auch noch diesen kleinen Nebenraum in Beschlag nahmen. Und wir zogen uns immer weiter zurück - 3 Frauen, eingekesselt in der hintersten Ecke einer kleinen Kammer am Boden sitzend, gegen die Ecke gerichtet, wartend, mit zwei kleinen Kindern, während die Männer dicht an dicht zunächst der Predigt zuhörten und anschliessend ihr Gebet verrichteten. Mir kommen jetzt noch die Tränen, wenn ich daran denke. Ich muss schon sagen, wenn der Glaube in meinem Herzen nicht schon wirklich stark wäre... Nur gut, dass ich das nicht früher erlebte!“

Auf die Nachfrage, ob Christine und die anderen Musliminnen in ein- und demselben Zimmer gebetet hätten, antwortete sie:

„Nein, eben nicht. Wir beteten zuvor. Während die Männer der Predigt zuhörten und beteten, saßen wir wie gesagt am Boden in der hintersten Ecke, total eingekesselt. Die Inderinnen hatten vorher gesagt, wir dürften nicht mit den Männern beten.“

Leider müssen wir davon ausgehen, dass die Erlebnisse von Christine kein Einzelfall sind.5 Jahrhundertelang waren Mütter von der Öffentlichkeit weitgehend isoliert, und die Geschlechtertrennung in den Moscheen schien dies religiös zu rechtfertigen, so dass kaum jemand wagte, diese Isolation in Frage zu stellen. Dies brachte auch die Isolation der Mütter von der Hochsprache mit sich und förderte somit die Zerstörung des Arabischen, zumal der Kern einer Sprache dem Kind von der Mutter und den weiblichen Angehörigen des Hauses vererbt wurde, die ja ungleich mehr Zeit mit dem Kind verbrachten als der Vater. Heute hat der analphabetische Araber große Probleme, den Edlen Koran oder Hadithe zu verstehen, und arabische Kinder müssen die Standardform der arabischen Sprache in der Schule nahezu wie eine Fremdsprache neu lernen. Bücher in einer Sprache jedoch, die einem wie eine Fremdsprache vorkommt, zu lesen, bremst naturgemäß die Leselust des Kindes ungemein, was sich wiederum auf sein gesamtes Bildungsleben auswirkt. So ist der Araber heute, auch dank entsprechender Statistiken über den kümmerlichen Literaturkonsum in arabischen Ländern, weltweit fast zum Symbol des ungebildeten und lesefaulen Menschen geworden.

Es wäre schon verwunderlich, wenn ein Zweifel daran bestünde, dass die Geschlechtertrennung in den Moscheen zu all diesen Missständen in erheblichem Maße beigetragen hat. Doch selbst wenn Letzterem nicht so wäre, geht es hier nicht nur um diesen unerträglichen Zustand in den Gebetshäusern, sondern um die mangelnde Akzeptanz der Muslima in der Mitte und dem öffentlichen religiösen Leben der Gesellschaft. Wäre dies nicht gewesen, wäre nicht nur keine extreme Geschlechtertrennung in den Moscheen eingeführt worden, sondern es wäre auch immer eine Selbstverständlichkeit gewesen, Töchter und Ehefrauen an Universitäten bei berühmten Gelehrten studieren zu lassen und sie dazu zu motivieren, und vieles mehr. Der Zustand in den Moscheen ist also ein Symptom – jedoch ausnahmsweise ein solches, dessen Behandlung auch gegen die Beseitigung der tiefer liegenden Krankheit hilft. Denn die erfolgreiche, öffentlichkeitswirksame Veränderung von gesellschaftlichen Zuständen kann Trendwirkungen herbeiführen und viele Menschen zur Nachahmung motivieren. Und gerade das Leben in der Moschee hat für viele Menschen Vorbildcharakter für das allgemeine religiöse Leben:

من سن في الإسلام سنة حسنة فله أجرها وأجر من عمل بها بعده
من غير أن ينقص من أجورهم شيء
Wer im Islam einen guten Usus in die Wege leitet, dem kommt der Lohn dafür zu, und auch der Lohn derer, die nach ihm danach handeln, ohne dass sich
von ihrem Lohn etwas verringert.

(Ausspruch des Gesandten Gottes (s) im Wortlaut von Muslim)
2. Entkräftung falscher Argumentationen

Die Frage ist nun, wie es sein kann, dass mindestens ein Teil der bisher erwähnten Probleme vielen Muslimen bewusst ist und dennoch unbekümmert der Status quo aufrechterhalten wird, und dies sogar in Umgebungsgesellschaften wie den europäischen, in welchen eine fast vollständige Geschlechtervermischung Alltag ist.

Neben der Last der verschiedenen völkertypischen Traditionen gehört leider auch zur Antwort, dass falsche Ansichten und Argumentationen über das herabgesandte gesellschaftsbezogene Recht unwidersprochen propagiert werden, insbesondere vonseiten von Muslimen, die zum religiösen Extrem neigen, aber auch von einigen Gelehrten, denen es schwerfällt, sich mental von traditionsbehaftetem Denken zu befreien oder gar von grobherzigen Ultras eingeschüchtert sind. Diese falschen Argumentationen gilt es zunächst zu entkräften und für Aufklärung zu sorgen.

2.1 Der angebliche Ausspruch: „Und ihre Häuser sind besser für sie.“

Im ganzen Ausspruch soll der Gesandte Gottes (s) angeblich gesagt haben: „Haltet eure Frauen nicht von den Moscheen ab. Und ihre Häuser sind besser für sie.“6 Setzte man diese Aussage absolut, könnte man aufgrund des zweiten Satzes denken, es sei etwas Gutes, an der Geschlechtertrennung festzuhalten und Frauen zu demotivieren, die Moschee zu besuchen.

Dies ist aus gleich aus vielerlei Gründen ein großer Irrtum:

1. Hadithwissenschaftlich ist nach einem analytischen Vergleich aller Überliefererketten dieses Hadiths der zweite Satz eine schwache Überlieferung und nicht als Teil des Prophetenworts zu anzusehen, eher dagegen als Kommentar eines der Gewährsmänner oder als glatte Erfindung.7
2. Seine Authenzität ist zusätzlich auch vor dem Hintergrund der Praxis der weiblichen Gefährten des Propheten (s) vor und nach seinem Tod, welche darauf hindeutet, dass niemand von ihnen von einem solchen Ausspruch wusste, äußerst zweifelhaft.8
3. Selbst unter Annahme seiner Authenzität ließe sich ziemlich einfach zeigen, dass er sich allenfalls auf nächtliche Moscheebesuche beziehen lässt. Denn in der eben zitierten Version fehlt ein Textstück, welches in einer anderen, diesmal authentischen Version wieder auftaucht: „Haltet eure Frauen nicht davon ab, nachts zu den Moscheen hinauszugehen.“9
4. Unter der erneuten Annahme seiner Authenzität würde er nicht einmal ausschließen, dass es nachts Situationen gibt, in denen der Besuch der Moschee für Frauen besser ist, als zu Hause zu bleiben (zum gemeinschaftlichen Pflichtgebet oder zur Aneignung wichtigen Wissens etc.) so dass er nur den ziellosen Aufenthalt in der Moschee meint, z.B. zu bloßen Unterhaltungen oder zu freiwilligen Gebeten. (Bei Männern kann dagegen beispielsweise empfohlen sein, auch ohne besondere Aktivität nach dem Abendgebet in der Moschee auf das Nachtgebet zu warten.)
5. Der arabische Satzbau des Hadiths ist von eingeschränkter Eindeutigkeit, da er sich auch so übersetzen lässt: „Haltet eure Frauen nicht davon ab, zu den Moscheen zu gehen, wo doch ihre Häuser besser für sie sind.“ Diese Art zu sprechen ergäbe nur Sinn, wenn die Moscheen „ihre Häuser“ sind.10 Uneindeutige Textbelege dürfen nicht einmal bei authentischen Hadithen für Rechtsableitungen benutzt werden – wie erst muss das für ein schwach überliefertes oder gar erfundenes Textstück wie dieses gelten?
6. Auch ohne besondere Arabisch-Kenntnisse und die Auseinandersetzung mit den Feinheiten der Hadithwissenschaft ist die Schwäche und Hinfälligkeit des Zusatzes erkennbar. Denn der überliefernde Prophetengefährte, Abdullâh ibn Umar, reagierte auf den Kommentar seines Sohnes zu diesem Hadith auf eine Weise, deren Heftigkeit keinen Zweifel daran lässt, dass er nichts von dem Zusatz wusste. Er sagte: „Der Gesandte Gottes (s) sagte: Haltet eure Frauen [nachts] nicht von den Moscheen ab, wenn sie euch um Erlaubnis fragen, dorthin zu gehen.“ Da sagte sein Sohn Bilâl: „Bei Gott, wir werden sie abhalten!“ Da verlor Ibn Umar die Fassung, wendete sich Bilâl zu, beschimpfte ihn auf eine so üble Weise, dass der Überlieferer der Szene davon in höchstes Erstaunen versetzt wurde, und sagte: „Ich übermittle dir einen Bericht vom Gesandten Gottes, und du sagst: ‚Bei Gott, wir werden sie abhalten’?!“ 11 - Es ist unwahrscheinlich, dass Abdullâh ibn Umar so reagiert hätte, wenn er geglaubt oder gar selbst – wie behauptet – überliefert hätte, dass es den Zusatz „Und ihre Häuser…“ gäbe.

2.2 Die Geschichte von der Frau, die sich einen Gebetsplatz einrichten ließ

Um die Geschlechtertrennung zu legitimieren, wird gerne auf eine Überlieferung verwiesen, nach welcher eine Frau zum Gesandten Gottes (s) gekommen sei und gesagt habe: „Ich liebe das Gebet mit dir.“ Darauf habe er (hier zusammengefasst) geantwortet, er wisse dies, doch das Gebet dieser Frau in ihrem Zimmer sei besser als ihr Gebet in ihrer Behausungsanlage und ihr Gebet hierin besser als das in der Moschee ihres Volkes und dasjenige hierin besser als in der Moschee des Propheten (s). Darauf habe sie sich in einem äußerst abgelegenen Ort ihrer Behausung einen Gebetsplatz einrichten lassen und nur noch dort gebetet.12

Auch die Authenzität dieses Hadiths ist aufgrund von zwei potentiellen Schwachpunkten13 in der Überliefererkette umstritten. Doch auch ohnedies lässt sich erkennen, dass mit dieser Überlieferung die Frau nicht demotiviert werden darf, die Moschee aufzusuchen.

Denn erstens wird in der Überlieferung hier mit einer speziellen Person gesprochen, so dass die Empfehlung zunächst einmal nur ihr gilt. Es heißt in dem Hadith wörtlich nämlich immer wieder: „…das Gebet in deinem…“. Wenn die Frau eine spezielle Eigenschaft, spezielle Umstände oder ein Problem hatte, von welchem der Gesandte Gottes (s) wusste, wird die Empfehlung für sie angemessen gewesen sein, nicht jedoch für andere Frauen.

Zweitens widerlegt das im Şaħîħ-Werk des Bukhâriyy bezeugte Verhalten der weiblichen Gefährten des Propheten (s) die Behauptung, die angebliche Aussage in dieser Geschichte sei auf Frauen allgemein auszuweiten: Denn die weiblichen Gefährten gingen bekanntlich selbst in schwärzester Nacht ohne jegliche Straßenbeleuchtung furchtlos zu den Gebeten und erhoben sich in der Finsternis zur Morgendämmerung aus ihren warmen Schlaflagern, um sich in der Kälte auf den Weg zum gemeinschaftlichen Frühgebet zu machen. Diese Frauen waren offenbar völlig überzeugt: Das Pflichtgebet in der Moschee war besser für sie als das Gebet in ihren Häusern.

Im Saħîħ-Werk des Bukhâriyy berichtet Aishah, die Mutter der Glaubenden: „Der Gesandte Gottes (s) pflegte das Morgengebet in der morgendlichen Dunkelheit zu beten, so dass die Frauen der Glaubenden [nach dem Gebet] in ihren Wolldecken eingehüllt zurückkehrten, wobei es so dunkel war, dass niemand sie erkennen konnte.“14

2.3 Der Hadith über die Verstecktheit der Frau beim Gebet

Dass das Gebet der Frau besser als in der Moschee sei, wird auch mit diesem Hadith begründet, laut welchem der Prophet (s) sagte: „Das Gebet einer Frau in ihrem Haus ist besser als ihr Gebet in ihrem Innenhof15, und ihr Gebet in ihrem Kabinett16 ist besser als ihr Gebet in ihrem Haus.“17

Als Entkräftung dieses Arguments genügt eine einzige Frage: Wo ist in diesem Hadith denn von einer Moschee die Rede? Schließlich ist es selbstverständlich, dass außerhalb der Moschee die Frau eher versteckt beten sollte, und nicht mitten auf dem Marktplatz oder einem sonstigen Ort, wo sie von unmoralischen oder dem Islam feindlich gesinnten Individuen, wie es sie noch zur Prophetenzeit in Medina gab, angefeindet und belästigt werden könnte.

Ibn Ħazm merkt hierzu in seinem Hauptwerk al-muħallâ bi l-°âthâr an, dass selbst wenn dieser Hadith die Erwähnung der Moschee enthielte, dies als eine später aufgehobene Regelung angesehen werden müsste, da der Gesandte Gottes (s) die Frauen bis zu seinem Tode regelrecht Mühen auf sich nehmen zu lassen pflegte, um in der Moschee mitbeten zu können.

2.4 Das Abwarten des Propheten (s) nach dem Gebet

Eine der wohl hartnäckigsten „urban legends“ in diesem Zusammenhang ist die immer wieder zu hörende Behauptung, der Gesandte (s) habe nach dem Gemeinschaftsgebet jedes Mal an seinem Platz verharrt, um den Frauen die Gelegenheit zu geben, die Moschee schleunigst zu verlassen, weil ihr weiterer Aufenthalt unerwünscht sei, oder damit die Männer sie nicht sehen. Wie schwach diese Behauptung ist, zeigt ein einfacher Blick auf den Wortlaut ihrer Quelle, die durchaus authentische Überliefererketten besitzt:

Zuhriyy berichtete über Hind b. Hârith, ihr zufolge habe Umm Salamah (Gattin des Propheten) berichtet: „Wenn der Gesandte Gottes den Schlussgruß (des Gebets) getätigt hatte, standen die Frauen auf, während er hingegen ein wenig an seinem Platz blieb, bevor er aufstand.“ Er (d.h. Zuhriyy) sagte: „Ich bin der Meinung - und Gott weiß es am besten - dass dies so war, damit die Frauen weggehen konnten, bevor die Männer sie (an der Tür) einholen konnten.“18

So lassen sich mehrere Punkte aufzählen, welche die Irrelevanz der Anführung dieser Überlieferung demonstrieren.

• Die Überlieferung beinhaltet kein einziges Prophetenzitat, welche die angebliche Begründung für das Sitzenbleiben bestätigt.
• Die Begründung geht (und auch nur zum Teil) auf eine offensichtliche, bloße Vermutung des Überlieferers Ibn Shihâb Zuhriyy (Gott möge sich seiner erbarmen) zurück.
• Selbst wenn die Begründung stimmen sollte, berührt sie den Kern unseres Themas nicht im Geringsten, weil der Überlieferung nichts weiter zu entnehmen wäre, als dass das Gedränge zwischen Frauen und Männern an der Tür vermieden werden sollte - keinesfalls jedoch, dass ein weiteres Verbleiben der Frauen in der Moschee nicht erwünscht wäre. Schließlich steht laut der Überlieferung der Prophet (s) selbst kurze Zeit später auf, und die Worte des Zuhriyy gehen ja davon aus, dass die Männer ebenfalls schnell zur Türe möchten. (Die Vorbehaltung einer Tür speziell für Frauen wurde offenbar erst später eingerichtet.)
• Die Behauptung der Unerwünschtheit des weiteren Verbleibens ist ein klarer Widerspruch zu der als authentisch eingestuften Überlieferung bei Tirmidhiyy, derzufolge Asmâ b. Yazîd berichtet: „Eines Tages ging der Gesandte Gottes (s) durch die Moschee, während eine Frauengruppe (auf dem Boden) saß, worauf er mit der Hand winkte, um den Friedensgruß zu entrichten.“19
• Viel näher liegt für das kurze Verweilen die Begründung, dass der Gesandte Gottes (s) die Bittgebete der Engel über sich kommen lassen wollte. Die Existenz dieser Bittgebete für den, der nach dem Gebet noch etwas an seinem Platz bleibt, ist authentisch überliefert20: „[…] Und die Engel beten für einen von euch, so lange er sich (noch) an seinem Platz befindet, an dem er gebetet hat, und sie sagen: ‚O Gott, erbarme Dich seiner, o Gott, verzeihe ihm, o Gott, kehre Dich zu ihm!’ - solange er niemandem dort Unangenehmes zufügt und nichts geschehen lässt21.“

2.5 Aishahs Äußerung über manche Moscheebesucherinnen

Aishah äußerte offenbar lange nach dem Tod des Gesandten Gottes (s) die Meinung, wenn er noch gelebt und gesehen hätte, was die Frauen ihrer Zeit an Neuem verursacht hätten, hätte er sie vom Moscheebesuch abgehalten, so wie die Frauen der Kinder Israels abgehalten worden seien.22

Gerne wird von Befürwortern der radikalen Geschlechtertrennung die rhetorische Frage ins Spiel gebracht, wenn sie dies über ihre vorzügliche Generation gesagt habe, wie erst müsse es dann für die Frauen der modernen Generation unerwünscht sein, die Moschee zu besuchen? Dieses Argument ist ungültig, da gerade in der Zeit Aishas große Massen von Menschen, die keine islamische Erziehung genossen hatten, neu in den Islam eintraten und die Moscheen teils „übervölkerten“.

Im Einzelnen ist zu der Äußerung zu sagen:

1. Wir wissen nicht, was genau sie gesehen hat. An-Nawawiyy vermutet, dass es sich um die Benutzung von Parfum, Schmuck und dergleichen handelt, deutet aber an, es nicht genau zu wissen.
2. In ihrer Zeit befanden sich die Kräfte des Islam im Aufstieg, und Frauen wie Männer strömten in Massen in die Religion Gottes, so dass es ihr vorgekommen sein wird, dass diese leichte Demotivierung der Frauen bezüglich der Teilnahme am öffentlichen religiösen Leben nicht so schwer ins Gewicht fiel.23 Würde sie den Zustand der islamischen Nation heute sehen, käme sie sicher nicht umhin, die gegenteilige Aussage zu machen, um noch zu retten, was zu retten ist.
3. Gemeint ist wohl höchstens eine begrenzte Abhaltung, keine umfassende. Denn auch bei den Kindern Israels, die ja in der Äußerung erwähnt werden, ist die Abhaltung nur begrenzt, nicht umfassend.
4. Schon der berühmte Bukhâriyy-Kommentator Ibn Ħajar von Aschkelon (al-€asqalâniyy) bezweifelte in seinem Kommentar zu dieser Überlieferung24, dass die Aussage Aishahs bezüglich der Israeliten auf den Lehren des Propheten (s) beruhte. Stattdessen sah er es als wahrscheinlicher an, dass sie hier schlicht eine der zahlreichen Geschichten, die damals über die Israeliten (u.a. auch von ihnen) im Umlauf waren, verarbeitete. Er hat guten Grund zu dieser Ansicht, denn in einer anderen authentischen Überlieferung erklärt Aishah, den israelitischen Frauen sei der Zutritt verwehrt worden, weil sie mit stelzenartigen Geräten aus Holz ihre Körperhöhe künstlich vergrößerten, um die Aufmerksamkeit der Männer in der Moschee auf sich zu lenken. Zusätzlich seien sie mit der Monatsblutung bestraft worden. Ibn Ħajar sagt dazu: „Doch die Monatsblutung gibt es heute bei den Israeliten, und es gab sie schon vor den Kindern Israels. Es ist authentisch über den Propheten (s) überliefert worden, dass er zu Aishah, als sie ihre Monatsblutung in der Abschiedpilgerfahrt bekam, sagte: ‚Dies ist etwas, das Gott den Töchtern Adams bestimmt hat.’“
5. Aishah, auf der Gottes Wohlgefallen ruhen möge, wird sich kaum auf alle Frauen bezogen haben, sondern nur auf diejenigen Frauen, an welchen sie jene von ihr verpönten Dinge gesehen hatte.
6. Es handelt sich hier um eine private Meinung Aishahs, nicht um einen prophetischen Hadith.
7. Der Formulierung nach zu urteilen scheint die Meinung auf Spekulation zu beruhen.
8. Wie soll die Meinung einer einzelnen Prophetengefährtin, die von der Meinung hunderter anderer Prophetengefährten abweicht, solange sie nicht solide begründet ist, ins Gewicht fallen?25

Diese Äußerung ist also eines der schwächsten Argumente der Befürworter der radikalen Geschlechtertrennung. Es ist kaum denkbar, dass der Prophet der Barmherzigkeit (s) irgendjemandem den Zutritt zum Hause Gottes verwehren würde, nur aufgrund seines Geschlechtes, oder weil er einen kleinen Makel hat. So verwehrte er auch den damaligen unzivilisierten Beduinen nicht den Zugang zu den Moscheen, obwohl ihre Unzivilisiertheit bekannt war und er und seine Gefährten miterlebten, wie einer von ihnen mitten in der Sakrosankten Moschee (al-masjid al-ħarâm) urinierte. Verwehrte er diesem etwa den Zutritt zur Moschee?

2.6 Die „Vermischung“ der Geschlechter im islamischen Recht

Manche meinen, der Islam habe die räumliche „Vermischung“ der Geschlechter (ikhtilâT) uneingeschränkt verboten. Da das Zustandekommen einer solchen Vermischung bei einem gemeinsamen Aufenthalt der Geschlechter in der Moschee nicht auszuschließen sei, müsse man dieser „Gefahr“ einen Riegel vorschieben und dürfe den gemeinsamen Aufenthalt nicht zulassen.

Hier muss man fragen: Wo haben Koran oder der prophetische Usus (sunnah) jemals ein uneingeschränktes Vermischungsverbot festgelegt? Die Antwort ist, dass ein solches nicht existiert. Eine leichte Geschlechtertrennung ist selbstverständlich erwünscht und natürlich, sogar in den weitgehend enttabuisierten westlichen Gesellschaften existieren leichte Formen einer derartigen Trennung, wie z.B. Frauenparkplätze, Damen-WCs und automatisch entstehende Männergruppen und Frauengruppen auf dem universitären Campus. Im Islam geht diese Trennung an manchen Stellen aus guten Gründen noch ein Stück weiter als in der westlichen Kultur. Die totale Tabuisierung der Geschlechtervermischung steht jedoch auf äußerst schwachen Grundlagen, nämlich:

2.6.1 Die Gebetsordnung

Die Aussage des Gesandten Gottes (s), dass die guten Gebetsreihen der Männer die vorderen und die guten Gebetsreihen der Frauen die hinteren sind und die schlechten die dazwischen liegenden, wird manchmal zur allgemeinen Tabuisierung der „Vermischung“ missbraucht. Es braucht nicht besonders darauf hingewiesen zu werden, dass dieser Hadith dafür nicht ausreicht, da hier speziell das Gebet, bei dem es sich zu konzentrieren gilt, gemeint ist. Authentifizierte Versionen des Hadiths legen nahe, dass selbst diese Geschlechterordnung an einen speziellen damaligen Grund gebunden war, nämlich dass u.a. in den letzten Reihen arme Männer beteten, deren Kleidung ihre Blöße nicht bedecken konnte.26

2.6.2 Auf dem Markt

Laut einer Überlieferung27 soll der Gesandte Gottes (s) gesagt haben, die Mitte des Weges (auf dem Markt u.ä.) gehöre sich für die Frauen nicht. Eigentlich wäre ein solcher Hadith begrüßenswert, da Märkte, insbesondere in orientalischen Ländern, Orte der Verdorbenheit und Schamlosigkeit sind, so dass westliche Touristinnen mitunter von unverschämten Berührungen und Belästigungen im Gedränge berichten.

Doch wurde dieser Hadith von islamischen Hadithwissenschaftlern28 wegen seiner mangelhaften Überliefererkette als schwach eingestuft. – Dies ist fast bedauernswert, doch im Nachhinein betrachtet wäre eine solche Norm aber auch merkwürdig, da sie eine Belastung für Ehepaare und Familien, die nicht getrennt laufen möchten, darstellen würde.

Einzig die Tendenz mancher Prophetengefährten zur Gutheißung einer solchen Norm könnte aufgrund der Vorbildfunktion jener Gefährten noch eingebracht werden. Doch es geht hier ohnehin nicht um Märkte und Orte der Gier und Begierde, sondern um Moscheen und Orte der Besinnlichkeit und Besonnenheit.

2.6.3 Der Hadith vom Eintreten bei Frauen

Manche halten den Hadith „Wehe euch davor, bei den Frauen einzutreten!“29 für eine Grundlage, den gemeinsamen Aufenthalt der Geschlechter zu tabuisieren. Doch das ist ein grob falsches Verständnis des Hadiths. Dies bemerkt man, wenn man die Überschriften der Kapitel betrachtet, in welche die Gelehrten diesen Hadith normalerweise einordnen, so auch Imâm al-Bukhâriyy, der das Kapitel zu diesem Hadith in folgender Weise überschrieb: „Kapitel ‚Kein Mann außer ein maħram-Angehöriger30 soll mit einer Frau alleine sein’ und das Eintreten bei Frauen, deren Ehemänner abwesend sind“. - Wie man bei dieser Überschrift bereits ahnt, handelt es sich hier um den Besuch eines einzelnen Mannes bei einer fremden Frau, die alleine zu Hause ist, weil ihr Ehemann z.B. verreist ist, und somit um einen Spezialfall. Das wird nicht nur aus den Aussagen der Gelehrten deutlich, sondern auch aus der Fortsetzung der Überlieferung, die beim Missbrauch des Hadiths für den obengenannten Zweck gerne verschwiegen wird:

قال رسول الله: إياكم والدخول على النساء!
فقال رجل من الأنصار: يا رسول الله، أفرأيت الحمو؟
قال: الحمو الموت!
Der Gesandte Gottes sagte: „Wehe euch davor, zu den Frauen einzutreten!“
Da sagte ein Mann von den Ansâr: „Und der Schwager31?“
Er sagte: „Der Schwager ist der Tod!“ (Überliefert bei Bukhâriyy und Muslim)

Die Frage nach dem Schwager legt nahe, dass es sich hier um einen speziellen Zusammenhang handelt. Die andere authentische Version des Hadith-Inhalts liefert die endgültige Aufklärung:

لا يدخلن رجل بعد يومي هذا على مغيبة إلا ومعه رجل أو اثنان
Ab heute soll ja kein Mann zu einer Frau, deren Ehemann abwesend ist, eintreten, es sei denn, dass ein oder zwei Männer bei ihm sind.
(Der Gesandte Gottes, Ausspruch im Saħîħ-Werk von Muslim)

Somit ist klar, dass sich die Hadithe nicht auf den gleichzeitigen Aufenthalt der Geschlechter im selben Raum beziehen. Mehr noch: Dieser letztgenannte Hadith erlaubt diesen Aufenthalt sogar ausdrücklich. Und wenn es erlaubt ist, zu zweit oder zu dritt bei einer Frau einzutreten, wie erlaubt muss es erst sein, wenn die Sicherheit bei großen Zusammenkünften wie in der Moschee viel größer ist…32

Auch der folgende Hadith ist ein Beweis für diese Erlaubtheit:

لا يخلون رجل بامرأة إلا مع ذي محرم
Ein Mann soll sich ja nicht in (völliger) Zweisamkeit mit einer Frau befinden,
außer mit einem maħram-Angehörigen.33 (Überliefert bei Bukhâriyy, Muslim u.a.)
Dies ist genau betrachtet ein Beweis für die Erlaubtheit des gleichzeitigen Aufenthalts. Denn wozu bräuchten wir einen solchen Hadith, wenn dieser Aufenthalt auch unabhängig von der Anzahl der Anwesenden verboten wäre?

Ungleich mehr Kopfschmerzen hat die folgende Überlieferung schon so manchem blinden Verfechter der radikalen Geschlechtertrennung bereitet:

عن عبد الله بن عمر أَنه قال: كان الرجال والنساء يتوضؤون
في زمانِ رسول الله صلَّى اللهُ عليه وسلَّم جميعًا
Abdullah b. €Umar sagte: „Die Männer und Frauen pflegten
die Gebetswaschung in der Zeit des Gesandten Gottes (s) gemeinsam vorzunehmen.“
Laut Musaddad (sagte Ibn €Umar): „...aus ein und demselben Gefäß.“ 34
(Überliefert bei Bukhâriyy, Abû Dâwûd u.a.)

Krampfhaft hat bereits so mancher Kommentator versucht, diese Überlieferung mit seinen persönlichen Vorstellungen von der Prophetenzeit zu vereinbaren, z.B. indem er erklärte, hier sei gemeint, die Männer hätten alleine aus dem Gefäß ihre Gebetswaschung vorgenommen, seien dann weggegangen, und erst danach sei die Frauengruppe gekommen. Imâm Ibn Ħajar von Aschkelon erkannte sofort die Schwäche dieser Erklärung in seinem Kommentar fatħ al-bârî unter Hinweis auf das Wort „gemeinsam“ und führte außerdem die folgende Überlieferung an, um zu zeigen, dass wirklich Männer und Frauen gleichzeitig und gemeinsam die Gebetswaschung vornahmen:

عن عبد الله أنه أبصر النبي صلى الله عليه وسلم وأصحابه
يتطهرون والنساء معهم، الرجال والنساء من إناء واحد كلهم يتطهر منه
Abdullah b. €Umar berichtet, den Propheten (s) und seine Gefährten gesehen zu haben, wie sie sich, während die Frauen bei ihnen waren, reinigten - die Männer und die Frauen aus ein und demselben Gefäß, jeder sich daraus reinigend. 35
(Aus dem Saħîħ-Werk des Ibn Khuzaymah)

Darum lauten weitere Erklärungsversuche, dies könnte sich vor der Offenbarung der Bekleidungsvorschriften ereignet haben, und falls doch danach, werde es sich nur um enge Verwandte gehandelt haben, die dort zusammen kamen, also niemand, der nicht maħram oder Ehepartner eines der Anwesenden war. Auch diese Erklärungsversuche sind äußerst schwach, denn:

• Der Vorschlag zur Chronologie bezüglich der Bekleidungvorschriften mag zwar zur Frage passen, wie es sein kann, dass Frauen damals ihre Arme in Gegenwart fremder Männer wuschen und somit ein Teil der islamrechtlichen Blöße kurzzeitig offenlegten. Die Frage zur Geschlechtervermischung berührt er jedoch nicht im Geringsten.
• Weder sagte Ibn €Umar „ihre Frauen“, noch ist es realistisch, davon auszugehen, dass wenn nicht nur verschiedene Prophetengefährten, sondern auch noch der Prophet (s) zur gleichen Zeit zusammenkamen, alle zugleich ein maħram-/Ehe-Verhältnis zu den anwesenden Frauen hatten. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund der Anzahl der zusammenkommenden Personen, nämlich mindestens sechs, wie sich aus dem Fehlen der grammatischen Dual-Formen ergibt.
• Die Verwendung des Ausdrucks „in der Zeit des Gesandten Gottes“ legt nahe, dass dies nach seinem Tode nicht mehr oder nur noch selten so war, so dass es das Verscheiden des Gesandten Gottes (s) ist, was als zeitliche Markierung für die Änderung der Sitte zu nehmen ist, anstelle irgendeines Ereignisses davor.
• Wäre die beschriebene Situation im Nachhinein verboten worden, hätte Ibn €Umar sicherlich vorsichtshalber eine entsprechende Bemerkung gemacht, oder wir müssten einem großen Prophetengefährten und weisen Gelehrten eine sehr unwahrscheinliche Fahrlässigkeit in der Vermittlung von islamrechtlich relevanten Inhalten unterstellen.

2.7 Die Verantwortung der Verantwortlichen

Eine geradezu perfide Weise, gegen einen trennungsfreien Moscheeaufenthalt von Besucherinnen und Besuchern zu argumentieren, ist es, zunächst wahrheitsgemäß zuzugeben, dass dagegen islamrechtlich prinzipiell nichts einzuwenden ist, um dann – womöglich in einem unschuldig wirkenden Nebensatz – darauf hinzuweisen, dass dies nach dem islamischen Recht die korrekte islamische Bekleidung zur Voraussetzung habe. Wenn die Frau diese nicht einhalte, dürfe sie dort gar nicht sitzen. Und da es immer eine Frau geben könnte, die bewusst oder unbewusst eine Haarsträhne zeigt oder einige Zentimeter zu kurze Ärmel hat, stünden die Moscheeverantwortlichen in der Pflicht eine Trennwand einzubauen, um den Anblick von Unerlaubtem zu verhindern. Dies ist ein geschicktes Argument, nicht zuletzt, da es mit der Behauptung kombiniert werden kann, dass wenn in der Zeit des Propheten (s) ein gemeinsamer Aufenthalt stattfand, so nur deshalb, weil alle Frauen in der Moschee die korrekte islamische Bekleidung (hijâb) angehabt hätten.

Diese Argumentation ist aus den folgenden Gründen zurückzuweisen:

• Der Eindruck, der erweckt wird, nämlich dass es sich hier um eine spezielle Regelung für die Moschee handelt, ist irreführend. Ob Mann oder Frau - nicht einmal das eigene Haus darf ein Muslim in die Öffentlichkeit verlassen, ohne islamisch akzeptabel gekleidet zu sein.
• Die illusorische Vorstellung, in den Moscheen zur Zeit des Propheten (s) hätten sich immer nur hundertprozentig korrekt gekleidete Frauen aufgehalten, ist völlig abwegig. Zum einen hielten sich in der Prophetenmoschee bisweilen Nichtmuslime auf (und somit wohl auch nichtmuslimische Frauen, welche die Bekleidungsvorschriften des Islam nicht kannten).36 Zum anderen kam es vor, dass Muslime laut authentischen Überlieferungen in weit größeren Sünden rückfällig wurden: Mancher stahl, mancher stürzte in die Unzucht, und sogar Rückfälle in den Zustand der Entkennung (kufr) kamen nachweislich vor. Da wird das Unbedecktsein von Haarsträhnen, eines Unterarms oder einer Halspartie erst recht hier und da vorgekommen sein.37 – Wo außerdem sonst sollten neu in den Islam eingetretene Frauen damals lernen, wie man sich korrekt in der Moschee zu kleiden hat, wenn nicht in der Moschee? Es gibt also nicht den geringsten Zweifel, dass - besonders in den letzten Jahren der Prophetenzeit - ständig falsch gekleidete Frauen die Moschee betraten, und sei es auch nur aus Unwissen.
• Nicht nur für Frauen, sondern auch für Männer gelten im Islam Kleidungsvorschriften, die von den Moscheebesuchern häufig nicht eingehalten werden. Oft genug müssen junge Leute darauf aufmerksam gemacht werden, dass wegen ihrer kurzen T-Shirts zu viel von ihrem Gesäß sichtbar wird, und jeder Moscheebesucher wird irgendwann unfreiwilliger Zeuge davon, wie sich bei älteren bzw. korpulenten Leuten beim Niederstirnen zu viel von ihren intimen Organen durch zu enge Hosen abzeichnet. Doch mit der Logik der oben genannten Argumentation wäre der „Organisator“ auch verpflichtet, Trennwänder zwischen richtig gekleideten Männdern und weniger richtig gekleideten Männern aufzustellen. Schließlich dürfen Männer die Blöße (€awrah) voneinander ebenfalls nicht sehen.38
• Eine Trennwand aufzustellen, wäre eine Ungerechtigkeit gegenüber denjenigen Moscheebesucher/-innen, die korrekt gekleidet sind, die dann für einige wenige büßen müssten. Ungerechtigkeit ist im Islam verboten.
• Da so mancher mit orientalischem Hintergrund noch lernen muss, lösungsorientiert statt nur verbotsorientiert vorzugehen, fällt es bei diesem Thema leider nur wenigen ein, dass die Moschee statt Trennwänden Gewänder für die Schwestern vorhalten könnte, wie man es in einigen Moscheen ja auch für Männer macht.
• Vor dem Hintergrund der Hadithe zur gemeinsamen Gebetswaschung (s. Abschnitt 2.6), bei der spätestens beim Waschen der Arme die Frau einen Teil der islamrechtlichen Blöße offenlegt, stellt sich auch in dieser Angelegenheit die Frage, ob hier nicht - entgegen dem prophetischen Usus - ein Elefant aus etwas gemacht wird, das schon zur Prophetenzeit eine Mücke war.
• Wohl kein einziger „Moscheeverantwortlicher“ würde kopftuchlose Kundinnen aus seinem Ladengeschäft genauso in Nebenzimmer verscheuchen oder eine solche Kundinnen abweisende Atmosphäre aufrecht erhalten, wie er es in den Moscheen mit islamisch sogar korrekt gekleideten Frauen macht. Macht er sich um das Interesse der Menschen an seiner Ware mehr Sorgen als um ihr Interesse an der Ware Gottes?
• In diesen Dingen ist jeder für sich selbst verantwortlich, dem Muslim und der Muslima wurden befohlen, sich zu bedecken. Wurde aber uns etwa befohlen, sie mit unseren Händen abzudecken? Wie bereits erwähnt, ist es gesichert überliefert, dass in der Moschee des Gesandten Gottes (s) Männer beteten, die ihre Blöße beim Beten nicht ganz bedecken konnten, während die Frauen anwesend waren. Doch weder der Gesandte noch seine Gefährten sahen sich in der Pflicht, Blicke durch Trennwänder oder dergleichen zu verhindern.39

2.8 Die Absicht

Zuweilen sind es Frauen, die den Besuch des Hauptgebetsraums oder eines islamischen Vortrags, bei dem auch männliche Besucher anwesend sind, ablehnen. Ihr Argument: Sie möchten mit einer Absicht dorthin gehen, durch die der Besuch der Veranstaltung als positives Werk gutgeschrieben wird. Wenn sie jedoch im Voraus von der Anwesenheit von Angehörigen des anderen Geschlechts wissen, sei die Aufrichtigkeit der Absicht nicht mehr gewährleistet, da sie mit Heiratsabsichten vermischt oder gar ersetzt sein könnte.

Dieses Argument ist aus mehreren Gründen hinfällig:

• Es spricht nichts gegen die Heiratsabsichten einer unverheirateten Frau. Im Gegenteil: Unternehmungen, in deren Rahmen sich jemand durch Heirat vor einem koranwidrigen und unzüchtigen Lebenswandel zu schützen bestrebt ist, gelten ebenfalls als gutes Werk. Heiratskontakte in der Moschee zu knüpfen, war auch den Gefährten des Propheten (s) nichts Fremdes.40
• In dem wohl berühmtesten Hadith über Erinnerungskreise wird auch demjenigen Teilnehmer dieser Kreise verziehen, der mit einer völlig anderen Absicht als die der Teilnahme an der Gotteserinnerung kam.41
• Der Gedanke, auf Veranstaltungen ohne die Anwesenheit Angehöriger des anderen Geschlechts sei die Gefahr unpassender Absichten geringer, ist reine Spekulation. Denn wer garantiert, dass das Aufsuchen der abgetrennten Frauenräume nicht geschieht, um mit Freundinnen beisammen zu sein und sich mit ihnen ungestört wie ungehemmt unterhalten und Backrezepte etc. austauschen zu können?
• Die Logik des „Absicht-Arguments“ müsste konsequent angewendet dazu führen, dass man alle islamischen Veranstaltungen und sogar Videovorträge meidet, auf denen etwas sinnlich Ablenkendes zu finden ist: Süßer Tee, Abendessen, ein gutaussehender prominenter Prediger etc. Selbst eine Koranrezitation anzuhören wäre praktisch unmöglich, da man sich nicht sicher sein kann, inwiefern man sie wegen der schönen Stimme bzw. Melodie oder wegen ihres Inhalts anhört.
• Solche Argumente entsprechen einem Schema, mit dem der Satan leider schon viele Muslime vom Guten abgehalten hat: Er flüstert ihnen ein, falsche Absichten zu haben oder auch nur möglicherweise zu bekommen, bis sie denken, der guten Tat fernzubleiben, sei besser.

Manchmal äußern sich Frauen abfällig (oder neidisch?) über andere Frauen, die es sich nicht nehmen lassen, sich während eines Vortrags oder einer Moscheeveranstaltung im Hauptraum aufzuhalten, ungeachtet der Anwesenheit männlicher Besucher. Direkt oder indirekt möchten sie ihnen unterstellen, nach männlichen Heiratskandidaten Ausschau zu halten. Hierzu ist dreierlei zu sagen. – Erstens: Wäre der gemeinsame Aufenthalt verbreitet und normal, gäbe es diese Unterstellungen nicht. – Zweitens: Hier scheint eine islamisch hochbedenkliche Selbstgefälligkeit herauszuklingen. – Drittens: Eine Muslima, die den Mann fürs Leben in der Moschee sucht, ist zweifellos um ein Vielfaches besser als eine, die ihn in der Diskothek sucht. Und wirklich frei von Peinlichkeit ist es auch nicht, wenn man nach der Heirat später gefragt wird und dann antworten muss: „Ich habe ihn beim Chatten kennengelernt.“ oder: „Ich habe eine Kontaktanzeige aufgegeben.“ oder: „Ich habe ihn aus Anatolien importieren lassen.“ – Man betrachte hingegen, wie würdevoll es klingt, wenn man zur Antwort geben kann: „Wir kannten uns aus der Moschee.“

3. Die Legitimität des gemeinsamen Aufenthalts in der Moschee

Es gibt keinen Zweifel daran, dass es für Moscheebesucher und -besucherinnen islamisch erlaubt ist, sich gemeinsam und ohne räumliche Trennung im Gebetsraum aufzuhalten. Dies ergibt sich allein schon aus der Tatsache, dass weder ein Koranvers noch ein authentischer Hadith existiert, der dies untersagt. Vielmehr existieren Aussprüche des Gesandten Gottes (s), in denen er die Abhaltung der Frauen von den „Stätten des Niederstirnens“ untersagt. Und dies bezieht sich wohlgemerkt auf Moscheen, die keine eigenen Frauenräume besaßen, denn andere öffentliche Moscheen existierten zur Zeit des Gesandten Gottes (s) und noch lange danach bekanntlich nicht.

لا تمنعوا إماء الله مساجد الله
Haltet die Mägde Gottes nicht von den Moscheen Gottes ab.
(Ausspruch des Gesandten Gottes (s) bei Bukhâriyy, Muslim und Abû Dawûd)

Dieser Hadith, zusammen mit der Tatsache betrachtet, dass er sich auch auf Moscheen ohne Frauenräume bezieht, beendet eigentlich bereits die Diskussion um die Legitimität des gemeinsamen Aufenthalts in der Moschee.

Wenn man möchte, kann man diese Legitimität auch durch einen weiteren Hadith demonstrieren, nämlich denjenigen, in welchem der Gesandte Gottes (s) zur Vermeidung von Gedränge empfiehlt, eine der Türen zur Moschee zum Fraueneingang zu machen:

عن عبد الله بن عمر: قال رسول الله (ص): لو تركنا هذا الباب للنساء.
قال نافع: فلم يدخل منه ابن عمر حتى مات.
Abdullâh ibn Umar zufolge sagte der Gesandte Gottes: „Wenn wir doch diese Tür den Frauen lassen würden“. Nâfi€ (einer der Überlieferer) sagte: Ibn Umar ging dann nie mehr durch diese Tür, bis er starb.
(überliefert bei Abû Dawûd)

Man beachte, dass hier keine Trennwand o.ä. befohlen wird. Genau betrachtet wird nicht einmal ein eigener Fraueneingang befohlen, sondern nur empfohlen („Wenn wir doch... würden“)42. Und das Verhalten Ibn Umars schien dem Überlieferer so bemerkenswert, dass er es eigens erwähnte, was als Hinweis verstanden werden kann, dass die meisten muslimischen Männer durchaus manchmal diesen Eingang benutzten, wenn kein Gedränge zu befürchten war.

Umso erstaunlicher ist, dass dies alles einige dennoch nicht davon abhält, diese Legitimität in Frage zu stellen. Sie sagen nämlich, aufgrund veränderter Umstände sei die Legitimität in der heutigen Zeit nicht mehr in der gleichen Weise wie damals gegeben. Sie führen dabei verschiedene schwache Begründungen an:

3.1 Unterschiede in der Glaubensstärke (îmân)

So wird angeführt, der Glaube der Menschen zur Zeit des Propheten (s) sei stärker gewesen, so dass sie sich eher beherrschen konnten und man sicher sein konnte, dass kaum jemand mit falschen Absichten zur Moschee kommen würde. Dieses Argument ist natürlich ungültig, denn:

1. Es gab bekanntlich Heuchler (munâfiqûn), die in den Reihen der Muslime beteten. Einige von ihnen sollen bisweilen sogar muslimische Frauen auf ihrem Weg zur Verrichtung der Notdurft verfolgt haben.
2. Sicher war die Glaubensstärke der Prophetengefährten viel größer als die der heutigen frommen Muslime, doch dies gilt zunächst für die Prophetengefährten im ursprünglichen Sinn, d.h. die schon seit der Zeit vor der Eroberung Mekkas den Gesandten Gottes (s) begleiteten.43 Diese waren zuletzt schätzungsweise 3000 Personen, während gegen Ende des Prophetenlebens jedoch Zehntausende neue Personen in den Islam eintraten, ein großer Teil davon bestand aus außerstädtischen, sogenannten „Wüstenarabern“ (a€râb), und im Koran heißt es: { DIE WÜSTENARABER SAGTEN: WIR GLAUBEN NUN. SAG: IHR GLAUBT NICHT, ABER SAGT: „WIR HABEN UNS ERGEBEN.“ DIE GLÄUBIGKEIT IST IN EURE HERZEN NOCH NICHT EINGETRETEN }44 Tatsächlich war die Glaubensstärke derart labil, dass nach dem Tod des Gesandten Gottes (s) zahlreiche Stämme die zakâh-Abgabe verweigerten, und viele gänzlich vom Islam abfielen, so dass zeitweise auf der ganzen arabischen Halbinsel nur noch drei Städte am Seil Gottes festhielten: Mekka, Medina und Taif.
3. Selbst der eine oder andere religiöse Prophetengefährte war in Medinah noch von seinen Gewohnheiten der vorislamischen Zeit geprägt. Es wird z.B. berichtet, dass einer von ihnen dem Propheten (s) gestand, eine fremde Frau unsittlich berührt bzw. geküsst zu haben45 – in traditionellen islamischen Gesellschaften heutzutage praktisch undenkbar, zumindest bei religiösen Personen. Was bei in islamischer Erziehung aufgewachsenen Muslimen an Glaubensstärke fehlt, kann in dieser Beziehung offenbar durch diese Erziehung aufgewogen werden.
4. Hätte man nicht jahrhundertelang die Frauen von den Moscheen ferngehalten, wäre damit ihr îmân heute mit hoher Wahrscheinlichkeit viel höher und die Erziehung der Kinder und späteren Männer viel islamischer und somit der îmân der gesamten Gesellschaft stärker.
5. Nicht nur die Gefährten des Propheten zu seiner Zeit, sondern auch die anderen Muslime Jahrhunderte später beteten noch in gemeinsamen Moscheen.

3.2 Die angebliche Gesichtsverschleierung

Oder es wird behauptet, die damaligen Frauen hätten ihr Gesicht zu verschleiern gepflegt und so keine Ablenkung für die Männer in der Moschee darstellen können. Das ist natürlich eine völlig unbewiesene Behauptung. Im Gegenteil, man gewinnt eher den Eindruck, dass zu den Lebzeiten des Gesandten Gottes (s) kaum jemand außer seinen Frauen die ständige Vollverschleierung trug. Aus Platzgründen können in dieser Version der Abhandlung nicht alle Beweise vorgetragen werden, aber folgendes müsste für den Anfang genügen:
Im Saħîħ-Werk Muslims wird erwähnt, dass bei einem Festgebet in Gegenwart des Propheten (s) und des Gefährten Bilâl eine Frau aufstand, um eine Frage zu stellen, und zwar dort wörtlich „eine Frau mit dunklen Wangen“. Daraus geht hervor, dass sie nicht vollverschleiert war. Der überliefernde Prophetengefährte (Jâbir ibn Abdillâh) hat nicht einmal Verwunderung darüber geäußert, sondern direkt ihre Wangen beschrieben. Dies legt nahe, dass das Freilassen des Gesichts der Normalfall war.

Das Gleiche geht aus dem bereits zitierten Bericht Aishas hervor, demzufolge nach dem Frühgebet nicht erkennbar war, um welche Frauen es sich bei den zurückkehrenden Personen handelte. Wären sie vollverschleiert gewesen, hätte Aishah als Grund diese Vollverschleierung genannt. Stattdessen nannte sie jedoch die Dunkelheit.

Abû Hurayrah berichtet, dass der Gesandte Gottes (s) an die Gemeinde in der Moschee eine Frage richtete, die ihm niemand beantwortete außer einer jugendlichen Frau (wohl ca. 20 Jahre alt). 46 Sicher hätte Abû Hurayrah nicht erkennen können, dass sie eine Jugendliche war, wenn ihr Gesicht nicht unverschleiert gewesen wäre. Zusätzlich widerlegt dies die Meinung, nur für ältere - weil weniger attraktive - Frauen sei der Besuch der Moschee empfehlenswert. Und dass nur eine Frau die Antwort auf die Frage geben konnte, tritt zu den Dingen hinzu, die die Wichtigkeit der Anwesenheit von Frauen im Hauptgebetsraum zeigen.

Auch die Formulierung des folgenden an den Propheten (s) gerichteten Koranverses weckt lebhaft die Vorstellung, dass selbst attraktive Frauen noch in der medinesischen Phase des Prophetentums ohne Gesichtsverschleierung in die Öffentlichkeit gingen:

﴿ لا يحِلُّ لَكَ النِّسَاءُ مِنْ بَعْدُ وَلاَ أَنْ تَبَدَّلَ بهِنَّ مِنْ أَزْوَاجٍ وَلَوْ أَعْجَبَكَ حُسْنُهُنَّ إِلاَّ مَا مَلَكَتْ يمَينُكَ وكَانَ اللهُ عَلَى كُلِّ شَيْءٍ رَقيبًا ﴾
{ FRAUEN SIND DIR WEDER MEHR ERLAUBT, NOCH DASS DU IRGENDWELCHE GATTINNEN GEGEN SIE EINTAUSCHST, AUCH WENN DIR IHRE SCHÖNHEIT GEFÄLLT, AUSSER WAS DEINER RECHTEN ZUEIGEN IST. }
(Der Edle Koran, Sure 33, Vers 52)

Vor einem Hintergrund, in welchem aufgrund der Vollverschleierung selbst die eventuelle Schönheit weiblicher Gesichter für den Propheten unsichtbar ist, würde Formulierung dieses Verses („AUCH WENN DIR IHRE SCHÖNHEIT GEFÄLLT“) nicht sehr sinnvoll erscheinen.

Was ebenfalls fast immer vergessen wird: Es besteht unter den Gelehrten Einigkeit darin, dass unfreie Frauen (auch muslimische) überhaupt keine Verschleierung des Kopfes anzulegen brauchen, da ihre Blöße im islamrechtlichen Sinn (€aurah) derjenigen von Männern gleichkommt. Eher ist es ihnen sogar verboten, eine Verschleierung anzulegen, da sie hierdurch mit freien Frauen verwechselt werden könnten. Von diesen unfreien Frauen (jawâri oder milk al-yamîn) gab es bekanntlich nicht wenige. Wenn weder ein Hadith existiert, der diesen Frauen den Besuch des Hauptgebetsraums verbietet, noch ein Hadith, der sie explizit auffordert, eine spezielle Kleidung anzulegen, ist es klar, dass die damaligen Hauptgebetsräume weit über den Tod des Gesandten Gottes (s) hinaus von Frauen ohne Gesichtsverschleierung besucht wurden.

Vorsicht: Im Internet ist eine falsche Übersetzung eines Saħîħ-Hadiths im Umlauf, derzufolge die Frauen der Auswanderer nach dem Hören eines entsprechenden Koranverses ihr Gesicht verschleiert hätten. Im Original steht jedoch nur „fa khtamarna“, d.h. „sie zogen khimâr-Schleier an“. Ein khimâr wird in erster Linie auf den Kopf gelegt, nicht auf das Gesicht.47

3.3 Das Senken des Blicks

Mitunter mag argumentiert werden, ein gemeinsamer Aufenthalt sei zu schwer, da das Gebot des Senkens der Blicke ständig beachtet werden müsse. Jedoch ist es islamisch gesehen kein Problem, wenn der Blick ohne „Hintergedanken“ auf eine fremde Person des anderen Geschlechts fällt. Schließlich verbietet der Wortlaut des maßgeblichen Koranverses nicht jeden Blick. Leider vergessen die Übersetzer meistens die Präposition min, welche sich in dem Vers befindet, bei der Übersetzung mitzuberücksichtigen:

﴿ قُلْ لِلْمُؤْمِنِينَ يَغُضّوا مِنْ أَبْصَـٰـرِهِمْ ﴾
{ SAG ZU DEN GLAUBENDEN, SIE SOLLEN ETWAS VON48 IHREN BLICKEN SENKEN }
(Der Edle Koran, Sure 33, Vers 21)

Zudem ist bekannt, dass der erste Blick stets erlaubt ist. Es dürfte auch einleuchtend sein, dass selbst wenn der Blick sich unabsichtlich wiederholt, dieser Blick erneut als „erster Blick“ zählt. Das geringfügige Anblicken des Gesichts einer Person des anderen Geschlechts bei einem Gespräch gehört wegen der Wichtigkeit der Mimik zum Kommunikationsvorgang dazu und ist ebenfalls weitgehend unbedenklich – wozu sonst hat Gott {erh.} die Mimik erschaffen? Schon die Prophetengefährten betrachteten sogar die bloß aufgrund des Aussehens der jeweiligen Person mehr oder weniger absichtlich erfolgenden flüchtigen Blicke lediglich als Kleinstsünden (lamam), welche durch die Pflichtgebete automatisch getilgt werden.

4. Die Empfohlenheit des gemeinsamen Aufenthalts in der Moschee

Es steht fest, dass die Moschee des Gesandten Gottes (s) zu seinen Lebzeiten immer ein gemeinsamer Aufenthaltsraum von Frauen und Männern war, ohne einen den Raum aufteilenden Vorhang oder eine Trennwand. Die Authenzität dieser Überlieferung befindet sich auf dem Niveau des inhaltlichen tawâtur49. Und was der Prophet (s) regelmäßig in seinem Umfeld sah, ohne es zu missbilligen, gilt nach den Prinzipien des islamischen Rechts als prophetischer Usus (sunnah). Dies ist einer der Gründe für die Empfohlenheit des gemeinsamen Aufenthalts in der Moschee, denn andernfalls droht die Zuwiderhandlung gegen den prophetischen Ausspruch:

من رغب عن سنتي فليس مني
„Wer meinen Usus (zugunsten von etwas Anderem) ablehnt, gehört nicht zu mir.“
(Ausspruch des Gesandten Gottes (s) bei Bukhâriyy, Muslim und anderen)

Ein weiterer Grund ist sein eigenes Eintreten in auch von Frauen bevölkerte Moscheen, sowie seine eigene Bemühung um die Ermöglichung des ungetrennten Aufenthalts von Frauen und Männern in den Moscheen, denn kein anderes Anliegen geht aus diesem Ausspruch hervor:

لا تمنعوا إماء الله مساجد الله
Haltet die Mägde Gottes nicht von den Moscheen Gottes ab.
(Ausspruch des Gesandten Gottes (s) bei Bukhâriyy, Muslim und Abû Dawûd)

Diese Bemühung nachzuahmen, ist kraft des Buches Gottes, des Machtvollen und Erhabenen, empfohlen:

﴿ لَقَدْ كانَ لَكُمْ في رَسولِ اللهِ أُسْوَةٌ حَسَنَةٌ
لمَِنْ كانَ يَرْجوا اللهَ وَالْيَوْمَ الآخِرَ وَذَكَرَ اللهَ كَثيرًا ﴾
{ WAHRLICH, IM GESANDTEN GOTTES HABT IHR EIN VORTREFFLICHES VORBILD, FÜR EINEN SOLCHEN, DER GOTT UND DEN LETZTEN TAG ERHOFFT UND SICH VIEL AN GOTT ERINNERT }

(Der Edle Koran, Sure 33, Vers 21)

Und wenn diese Belege nicht wären, so böte allein schon die Realität genügend Dinge, welche die Empfohlenheit des ungetrennten Aufenthalts demonstrieren, und zwar besonders für Wissenssitzungen und Vorträge: Erfahrungsgemäß fühlen sich die weiblichen Anwesenden bei Vorträgen häufig so wenig der „Hauptbesucherschaft“ der Moschee zugehörig und so abseits vom Geschehen, dass der isolierte Frauenraum schon bald von durcheinander gehenden Unterhaltungen so erfüllt ist, dass die wenigen Frauen, die gerne dem Vortrag noch zuhören möchten, kaum etwas verstehen können. In wievielen unzähligen Vorträgen sprach schon der Imam explizit die im anderen Raum anwesenden Frauen an oder widmete ihnen gar den überwiegenden Teil des Vortrags, ohne dass auch nur eine einzige Frau etwas davon mitbekam! Welch eine Zeit- und Energieverschwendung! Jedenfalls dürfte hiermit jedem, der über ein Mindestmaß an Denkfähigkeit verfügt, die Empfohlenheit des ungetrennten Aufenthalts klar werden, angesichts der kritischen Haltung des Islam zur Zeitverschwendung und seiner Wertlegung auf den Erwerb von Wissen für beide Geschlechter.

Wer nun noch argumentiert, der Gesandte Gottes (s) habe nirgendwo speziell für die Frauen eine Empfehlung zum Gang zur Moschee zum Gemeinschaftsgebet ausgesprochen, der sollte sich eines besseren belehren lassen, denn zum einen betrachte man, wie der Prophet (s) die Frauen und die Moscheen auf ungewöhnliche Weise rhetorisch verknüpft, indem er den von ihm in authentisch überlieferten Aussprüchen extrem selten verwendeten Ausdruck der „Mägde Gottes“ und den der „Moscheen Gottes“ direkt hintereinander stellt, als sagte er: „Wenn die Frauen Mägde Gottes sind, dann gehören sie auch zu den Moscheen Gottes“. Allein dies ist schon eine nicht von der Hand zu weisende Form der Empfehlung. Doch warum sollte man vom Gesandten Gottes (s) eine explizite Empfehlung speziell für die Frauen fordern, bevor man die Empfohlenheit anerkennt? Muss wirklich darauf gewartet werden, dass er speziell den Frauen das Fasten vorschreibt, damit dies für sie zur Pflicht wird? Kein vernunftbegabter Muslim wird dies fordern, weshalb es für die Empfohlenheit des Gemeinschaftsgebetes für die Frau auch genügt, dass der Gesandte Gottes folgende Aussagen durch die Benutzung des Ausdrucks man (arab. „wer“ bzw. „jemand“) allgemein formuliert, ohne für die Frauen eine Ausnahme zu machen:

من توضأ للصلاة فأسبغ الوضوء ثم مشى إلى الصلاة المكتوبة فصلاها مع الناس
و مع الجماعة أو في المسجد غفر الله له ذنوبه
Wer zum Gebet die rituelle Waschung vornimmt, die Waschung vollendet ausführt, sodann zum vorgeschriebenen Gebet schreitet, und er es mit den Menschen oder mit der Gemeinschaft oder in der Moschee betet, dem verzeiht Gott seine Sünden.50
(Ausspruch des Gesandten Gottes (s) im Saħîħ-Werk Muslims)

من صلى العشاء في جماعة فكأنما قام نصف الليل، ومن صلى الصبح في جماعة فكأنما صلى الليل كله
Wenn jemand das Nachtgebet in der Gemeinschaft betet, ist das, als habe er die halbe Nacht (im Gebet) gestanden, und wenn jemand das Morgengebet in der Gemeinschaft betet, ist das, als habe er die ganze Nacht gebetet.

(Ausspruch des Gesandten Gottes (s) im Saħîħ-Werk Muslims)

من غدا إلى المسجد وراح أعد الله له نزله من الجنة كلما غدا أو راح
Wer zur Moschee (aus dem Haus) geht und wieder zurück, dem bereitet Gott seine Herberge im Paradies vor, wenn immer er hin- und zurückgeht.

(Ausspruch des Gesandten Gottes (s) im Saħîħ-Werk Bukhariyys)

Falls man aber sieht, dass besonders Frauen eine wichtige Sache vernachlässigen (was beim Moscheebesuch damals offenbar nicht der Fall war), dann ist es schon wichtig, eigens die Frauen anzusprechen und sie dazu zu motivieren (Darum dieser Artikel). Wäre der Gesandte Gottes (s) noch heute unter uns und sähe die Verkümmerung der weiblichen Anwesenheit in den Moscheen, würde er diese Motivation mit Sicherheit eigens für die Frauen aussprechen.

Aus weiteren Beispielen lässt sich sogar die dringende Empfohlenheit der Anwesenheit der Frau im Hauptgebetsraum ableiten. Die Frauen nahmen ja zu Lebzeiten des Gesandten Gottes (s) in den Reihen hinter den Männern an den Gemeinschaftsgebeten teil. In den letzten Reihen der Männer, direkt vor den Frauen, beteten allerdings auch Männer, die so arm waren, dass ihre Kleidung vieles von ihrer Blöße (€awrah) nicht bedeckte. Nun ist es ja nach übereinstimmender Aussage der Gelehrten verboten, die Blöße einer fremden Person zu betrachten. Wäre die Anwesenheit und das Gebet der Frauen im Hauptraum der Moschee nicht islamisch dringend empfohlen, müsste man hier darum erwarten, dass aufgrund des genannten Verbots den Frauen empfohlen wird, zu Hause zu bleiben, oder dass eine Trennwand o.ä. eingerichtet wird. Doch stattdessen wurde zu den Frauen von unbekannter Seite nur gesagt: „Hebt eure Köpfe nicht (aus der Verneigung bzw. dem Niederstirnen), bis die Männer ihre Köpfe erhoben haben.“51 Man beachte: Der Prophet (s) selbst scheint sogar überhaupt nichts dazu gesagt zu haben. Es gibt also keinen Zweifel daran, dass die Anwesenheit der Frauen beim Gebet im Hauptgebetsraum islamisch wichtiger ist als die Gefahr, dass das obengenannte Verbot gebrochen wird. So liegt hier offenbar eine dringende Empfohlenheit vor, wenn nicht sogar eine regelrechte Verpflichtung.

Dass sich die weiblichen Prophetengefährten dieser dringenden Empfohlenheit bewusst waren, bestätigt auch das bereits erwähnte, im Saħîħ-Werk des Bukhâriyy von Aishah (r) bezeugte Verhalten der weiblichen Gefährten des Propheten (s), die ja selbst in schwärzester Nacht ohne jegliche Straßenbeleuchtung furchtlos zu den Gebeten gingen und sich in der Finsternis zur Morgendämmerung aus ihren warmen Schlaflagern erhoben, um sich in der Kälte auf den Weg zum gemeinschaftlichen Frühgebet zu machen: „Der Gesandte Gottes (s) pflegte das Morgengebet in der morgendlichen Dunkelheit zu beten, so dass die Frauen der Glaubenden [nach dem Gebet] in ihren Wolldecken eingehüllt zurückkehrten, wobei es so dunkel war, dass niemand sie erkennen konnte.“

Sogar junge Mütter mit quengelnden Kleinkindern ließen sich vom Gemeinschaftsgebet nicht abhalten, wie im folgenden Prophetenwort sichtbar wird:

إني لأقوم في الصلاة أريد أن أطول فيها فأسمع بكاء الصبي فأتجوز في صلاتي كراهية أن أشق على أمه
Es kommt durchaus vor, dass ich im Gebet stehe und länger darin zu verharren vorhabe, dann jedoch das Weinen eines Kleinkinds höre und das Gebet verkürze, weil ich es seiner Mutter nicht zu schwer machen möchte.

(Ausspruch des Gesandten Gottes (s) im Saħîħ-Werk Bukhariyys)

Die Reaktion des Auserwählten (s) war dem Anschein nach also keineswegs, den Müttern zu empfehlen, zu Hause zu bleiben, sondern das Gebet einfach kürzer als vorgehabt zu beten. Mehr noch: Der Hadith zeigt, wie wichtig der gemeinsame Aufenthalt beim Gemeinschaftsgebet im Hauptgebetsraum ist - denn wie sollte der Prophet (s) oder ein anderer Vorbeter auf die Bedürfnisse der erwähnten Frau oder der Frauen allgemein angemessen reagieren, wenn sie unhörbar und unsichtbar in einem anderen Raum beten? Auch damit bestätigt sich, dass hier offenbar eine dringende Empfohlenheit vorliegt, wenn nicht sogar eine regelrechte Verpflichtung.

Dies wäre recht betrachtet auch kein Wunder, denn der Gesandte Gottes (s) und jeder Imam muss nach jedem Gebet die Gelegenheit ergreifen können, der ganzen Gemeinde Unterweisung und Mahnung zukommen zu lassen. Dies erfordert manchmal auch die Möglichkeit eines Dialogs mit der ganzen Gemeinde, wie die Überlieferung von der jugendlichen Moscheebesucherin in Abschnitt 3.2 gezeigt hat.52

5. Die Verpflichtung zum gemeinsamen Aufenthalt

Es sind so einige Dinge, die nahelegen, dass der gemeinsame Aufenthalt von Frauen und Männern in den Häusern Gottes {erh.} nicht nur legitim und darüber hinaus empfohlen, sondern auch eine Verpflichtung mindestens im Sinne des Fard kifâyah53 ist, bzw. die Aufrechterhaltung der Geschlechtertrennung in den Gotteshäusern in der bisher zumeist praktizierten Form ħarâm ist. Dieses Urteil zu fällen, ist allerdings nicht das Ziel dieser Schrift, da dies eine eigene, spezielle Untersuchung erfordert. Die weltweite islamische Gelehrsamkeit sei aber hiermit aufgerufen, bei der Feststellung des Bestehens einer solchen Verpflichtung diese auch deutlich auszusprechen und sie nicht vor der Öffentlichkeit zu verbergen, sondern sich für die allgemeine Verbreitung des Wissens darum bei den Muslimen einzusetzen.

So manches Gelehrtengutachten weist bereits in diese Richtung, wenn es beispielsweise dem Gebet der Frauen in abgetrennten Räumen, in denen sie dem Gebet der Männer nur über Lautsprecher und Bildschirm folgen können, die Anerkennung als Gemeinschaftsgebet verweigert. Dies wiederum wirft die Frage auf, ob das Gebet im abgetrennten Frauenraum nicht völlig ungültig ist, wenn sich die Frauen auf die Gemeinschaftlichkeit des Gebets verlassen und versäumen, die Fâtiħah-Sure zu rezitieren.

So wäre es wirklich verwunderlich, wenn wahrhaft objektive islamjuristische Gutachten nicht zu dem Schluss kämen, dass die Verpflichtung besteht, getrennte Moscheen in gemeinsame Moscheen umzuwandeln und als Frau im Beitrag zum gesellschaftsweiten Verschwinden des Tabus diese Moscheen des Öfteren aufzusuchen, bzw. dass das islamische Verbot besteht, einen Gebetsraum in einen Männer- und Frauenbereich zu aufzuteilen und als Frau die Hauptgebetsräume zu meiden.

Als Grundlagen für eine solche Feststellung bieten sich genügend Punkte an:

• Die bisherige weit verbreitete Praxis ist eine eklatante Unterstützung islamfeindlicher Behauptungen, denen zufolge nach der islamischen Lehre die Frau unterdrückt und aus der Mitte der Gesellschaft verdrängt werden müsse, bzw. der Islam geringen Wert auf das Seelenheil der Frau lege, da ihr offensichtlich der Zugang zu den hauptsächlichen Versammlungsorten der Muslime erschwert wird. Man kann natürlich noch so oft mit Worten darauf hinweisen, die islamischen Lehren seien eigentlich frauenfreundlich und Koranverse und Hadithe anführen – doch was nützt dies, wenn die alltägliche Praxis eine gegenteilige Sprache spricht?
• Sie ist ebenso eine Unterstützung islamfeindlicher Behauptungen, der Islam sei eine unnatürliche Religion, da er einen unkomplizierten Umgang miteinander verhindere.
• Wenn schon zur Zeit des Gesandten (s) der Moscheebesuch der Frau etwas Hochempfohlenes war, als noch - anders als heutzutage - kaum eine Frau direkten gesellschaftlichen Einfluss besaß, so dass ihre Vernachlässigung noch hätte keinen so großen Schaden wie heute anrichten können – wie wichtig muss dies dann erst heute sein?
• Die Frauen riskieren (s.o.) die Ungültigkeit ihres Gebets.
• Die Teilnahme am Gemeinschaftsgebet in einem abgetrennten Raum nur per Lautsprecher führt immer wieder dazu, dass im Frauenraum ein heilloses Durcheinander entsteht, wenn der Imam ein Korrektur-sujûd einlegt, so dass die Frauen wegen des bloßen zu hörenden „allâhu akbar“ denken, er sei aufgestanden, obwohl er niederstirnte. Es ist nicht einzuschätzen, wie oft dies zu ungültigen Gebeten geführt hat. Ebenso ist es, wenn er z.B. versehentlich in die Höhe geht statt sitzen zu bleiben und dann (wie es bei einem solchen Fehler ja vorgesehen ist) aufrecht stehen bleibt, und die Männer mit ihm stehen bleiben. Die Frauen im abgetrennten Raum jedoch sitzen ohne Zweifel weiterhin, weil sie von dem Fehler nichts mitbekommen.
• Immer wieder fallen in den Moscheen Lautsprecher aus, was eine besonders empfindliche Sache während der Freitagspredigten ist, da hier der Muslim gemäß der authentischen Sunnah nicht die kleinste Unruhe (nicht einmal ein Flüstern) verursachen sollte – wenn im Frauenraum der Lautsprecher ausfällt oder zu leise ist, kommt es immer wieder zu ablenkendem Hin- und Her inklusive Türenklappern und koordinationsbedingt lauten Wortwechseln.
• Selbst bei funktionierender Technik kann sich die ständige bloße Verbundenheit durch Lautsprecher in vielen Fällen geradezu als fatal erweisen: Da in der Regel nur die Stimme der Person am Mikrofon zu hören ist, nicht jedoch die der mit ihr diskutierenden Anwesenden und somit viele Halbsätze und nur im Dialogzusammenhang verstehbare Aussagen fallen, besteht nicht nur die Gefahr, als Frau zu wenig mitzubekommen, sondern leider auch, wesentliche Aspekte der Religion völlig falsch zu lernen und ebenso falsch weiterzugeben.
• Den Frauen die Kommunikation mit dem Imam und den Leuten des Wissens in der Gemeinde und die Beteiligung an Besprechungen und Diskussionen ohne eine Grundlage in Koran und Sunnah derart schwerer zu machen als den Männern, dürfte ohne den geringsten Zweifel eine Ungerechtigkeit sein (ظلم). Ungerechtigkeit ist in unserer Religion verboten: „Meine Knechte, ich habe Mir Selbst die Ungerechtigkeit sakrosankt verboten, und machte sie zwischen euch sakrosankt verboten.“54
• Die zu Beginn dieser Schrift erwähnten eklatanten Missstände können keinen Tag länger geduldet werden.

Jeder muss wissen: Die Muslime sind zur Verringerung von Missständen in der Nation Mohammeds (s) verpflichtet. Und jeder sollte fähig sein einzusehen, dass die zu Beginn dieser Schrift erwähnten eklatanten Missstände nur durch eine tiefgreifende Veränderung der Tradition bezüglich der Selbstverständlichkeit der weiblichen Teilnahme am islamischen gesellschaftlichen Leben verringert werden können. Diese positive Veränderung wiederum kann nur in den Moscheen beginnen, da sie dort am nötigsten ist.55

Wer die Geschlechtertrennung in den Gebetshäusern fördert, der fördert naturgemäß auch eine frauenabweisende Atmosphäre in der Moschee, und somit trägt er gewissermaßen selbst dann zur Abhaltung der Frauen von den Moscheen bei, wenn er ansonsten die Frau zum Besuch der Moschee motiviert. Auch dies widerspräche dem von u.a. Abdullâh ibn €Umar überlieferten prophetischen Ausspruch:

„Haltet die Mägde Gottes nicht von den Moscheen Gottes ab.“

Die Zuwiderhandlung geschieht hierbei in zweierlei Hinsicht: Zum einen durch den Beitrag zur frauenabweisenden Atmosphäre in der Religion, und zum anderen deswegen, weil der sogenannte „Männergebetsraum“ als eigener „Ort des Niederstirnens“ (arab. masjid bzw. „Moschee“) zu den Moscheen Gottes zählt, von denen die Frauen abgehalten würden. Wer also die Frauen von den Hauptgebetsräumen in Frauenräume abdrängt, hat sie bereits von Moscheen Gottes abgehalten.

Auch wenn die islamische Gesellschaft nichts tut, hindert ihr Nichtstun die Frauen am Besuch der Moscheen Gottes, zumal das gesellschaftliche stillschweigende Tabu sein Übriges tut.

6. Dringender Appell

Wir haben nun erkannt: Es herrschen bezüglich unseres Themas bei vielen Muslimen grundfalsche und schädliche Annahmen, welche wir durch die folgenden richtigen Standpunkte ersetzen konnten:

1. Der Besuch der Moschee durch die Muslima ist islamisch gesehen oft viel besser, als zu Hause zu bleiben.
2. Der gemeinsame Aufenthalt von Muslimen und Musliminnen im selben Gebetsraum ist prophetischer Usus (sunnah) und die radikale Geschlechtertrennung in den Moscheen eher eine Negativinnovation (bid€ah).

So ist es höchste Zeit, eine Reparatur der Zustände einzuleiten. Die muslimischen Männer, die Verantwortlichen und die Imame in den Moscheegemeinden sind aufgerufen, so bald wie möglich für Aufklärung und die Umgestaltung ihrer Moscheen zu sorgen und auch dafür, dass die Mägde Gottes so selbstverständlich die Moschee in ihrem Hauptgebetsraum aufsuchen wie das Einkaufszentrum in der Stadt.

Bei Plänen für den Bau einer neuen Moschee oder den Kauf eines neuen Gebäudes zu diesem Zweck sollte unbedingt vorausschauend berücksichtigt werden, dass der Hauptgebetsraum so groß sein muss, dass Frauen und Männer ausreichend Platz finden, auch wenn die Gemeinde durch Eintritte in den Islam und durch Geburten etc. nach einiger Zeit stark angewachsen ist. Es sollte keinen Frauenraum geben, wohl aber Wickelstuben und Kinderräume mit Fernsehgerät mit Zeichentrickfilmen und Spielzeug, damit die Frauen im Hauptgebetsraum in Ruhe dem Gottesdienst nachgehen und an Vorträgen und Diskussionen teilnehmen können.

Doch die Schwestern sollten auf keinen Fall warten, bis ihnen von alleine die Tore geöffnet werden. Im Gegenteil, denn an den despotischen Regierungen der arabischen Länder sieht man, dass die in einer Machtposition befindliche Gruppe so lange am katastrophalen Status quo festhält, bis das Volk mit Macht an ihre Türe klopft. So sind es auch und gerade die Frauen, von denen die Initiative ausgehen muss. Es geht kein Weg daran vorbei, dass sie - besonnen, aber beharrlich und unnachgiebig - bei den Moscheevorständen deutlich zum Ausdruck bringen, sich mit den gegenwärtigen Zuständen nicht zufriedengeben und – falls nötig - so lange Druck ausüben, bis der gemeinsame Besuch des Hauptgebetsraums eine Selbstverständlichkeit geworden ist. Sie müssen darauf aufmerksam machen, dass sie nicht mehr ausgeschlossen werden wollen und ihr Recht einfordern, genauso unkompliziert an den Sitzungen teilnehmen, Fragen stellen und diskutieren zu dürfen wie die Männer.56

Es sei betont, dass es nicht damit getan ist, nur zu beginnen, die Schwestern zu häufigerem Besuch der Moschee zu motivieren und dabei jedoch die Abschiebung in spezielle Frauenräume weiter zu praktizieren. Dies wäre nicht viel mehr als eine Oberflächenbehandlung, deren Wirkung schon bald verpuffen würde, wenn sie denn je wirklich zustande kommen sollte. Stattdessen muss dringend ein gesellschaftliches Umdenken stattfinden, sowie in den Moscheen eine Sittenatmosphäre hergestellt werden, die jeder Frau, aber auch jedem Außenstehenden zu verstehen gibt, dass Frauen ein selbstverständlicher Teil der Moscheegemeinde sind. Das geht nur, wenn zu möglichst jeder Gebetszeit und jeder Sitzung eine größere Anzahl von Frauen im Hauptraum der Moschee zugegen ist, und zwar in jeder Moschee in der ganzen Welt – ohne einen Vorhang oder auch nur eine symbolische räumliche Trennung mit Blumentöpfen oder dergleichen. Solange dies nicht geschieht, mag sich eine Person einreden was sie will – mindestens für das Unterbewusstsein ist die Frau kein selbstverständlicher Teil der Gemeinde, erkennbar z.B. auch daran, dass es wie leider momentan notwendig ist, auf Flyern für islamische Wissenssitzungen u.ä. eigens zu vermerken, dass die Sitzungen auch für Schwestern offen sind. Traurig, denn dass eine Sitzung auch für Frauen offen steht, darf nichts Besonderes sein.

1 Was nicht bedeuten soll, dass der allgemeine intellektuelle Verfall der islamischen Welt in den letzten Jahrhunderten nicht auch die Männer in Mitleidenschaft gezogen hätte.
2 Dies war die Antwort auf die Frage einer Besucherin, ob wir denn Angst vor Gott haben müssten. Der Begriff der „Angst“ ist im Deutschen zwar tendenziell negativ konnotiert, doch hätte die Antwort lauten müssen, dass es nicht „Angst“, sondern „Furcht“ heißen sollte. Denn aus wahrer Liebe zu Gott resultiert automatisch die Furcht, da zu seinen faszinierenden, die Anbetungsliebe hervorrufenden Attributen auch die Unbezwingbarkeit und die Allmacht gehören.
3 Dr. Michael Fertig: „Who’s to blame? The Determinants of German Students’ Achievement in the PISA 2000 Study”, Abschnitt 4.1, http://ftp.iza.org/dp739.pdf
4 Dies so zu praktizieren, ist nach Aussage einiger Gelehrter Entkennung (kufr), und dies wider besseren Wissens zu behaupten, ist nach Übereinstimmung aller Gelehrten Entkennung (kufr).
5 Siehe auch die Schilderungen der deutschen Muslimin Dr. Kathrin Klausing in ihrem Artikel „Gegen die Wand“ (http://www.nafisa.de/frau-und-islam/gegen-die-wand oder falls inaktiv: http://www.lichtwort.de/gegen-die-wand), oder die Schilderungen von Anja Hilscher in „Men’s mosque“ (http://muslimische-stimmen.de/beitraege-single/article/mens-mosque).
6 Zurückgeführt auf Abdullâh ibn Umar in den Sunan des Abû Dawûd, Hadith Nr. 567.
7 Der große Gelehrte und Hadithwissenschaftler Ibn Ħazm (384 – 456 n.H.) bestand in seinem Werk al-muħallâ auf der Feststellung, dass das Gebet für Frauen in der Moschee besser ist als zu Hause und kritisierte die gegenteilige Meinung scharf. Nicht nur, dass Bukhâriyy und Muslim beide den Hadith in ihren Şaħîħ-Werken ausschließlich ohne diesen Zusatz aufführen - es existieren darüber hinaus Analysen, denen zufolge nicht der Gesandte Gottes (s), sondern ein den überliefernden Prophetengefährten Abdullâh ibn Umar zitierender Gewährsmann diesen Satz hinzugefügt oder von einer aus der Überliefererkette verschwiegenen Person übernommen hat. Bei diesem Gewährsmann handelt es sich um Ħabib ibn abî thâbit, über den der berühmte Hadithwissenschaftler Ibn Ħibbân sagt, er habe zu den mudallis-Überlieferern gehört, d.h. denen, die ihre Überliefererketten durch Auslassungen aufzuwerten pflegten. Der Hadithgelehrte Ibn Khuzaymah schreibt in seinem Şaħîħ-Werk sogar ausdrücklich, dass ihm nicht bekannt sei, dass die genannte Person jemals Ohrenzeuge eines Wortes von Ibn Umar gewesen sei. Solch eine Hinzufügung ist für einen Hadithgelehrten nicht verwunderlich, tritt dieses Phänomen ja in vielen Überlieferungen auf, was u.a. darauf zurückzuführen sein kann, dass ein Überlieferer z.B. während einer Predigt den Gesandten (s) zitiert und dann mit seiner Predigt fortfährt oder einen eigenen Kommentar hinzufügt, den der nächste Überlieferer versehentlich jedoch für zum Zitat gehörend hält. - Auch Nâsiruddîn Albâniyy, der nahezu hauptsächliche Hadithgelehrte der für ihren Art des Umgangs mit Frauen oft kritisierten saudischen Richtung, gibt zu: „Über ihn (d.h. den Hadith) herrscht Übereinstimmung, nicht jedoch über die Aussage: ‚Und ihre Häuser sind besser für sie.’“ (Aus seinem Kommentar zu Ibn Taimiyyahs ħijâb al-mar°âh, laut der dorar.net-Hadith-Enzyklopädie)
8 Im Şaħîħ-Werk des Bukhâriyy berichtet Aishah, die Mutter der Glaubenden: „Der Gesandte Gottes (s) pflegte das Morgengebet in der morgendlichen Dunkelheit (fajr) zu beten, so dass die Frauen der Glaubenden [nach dem Gebet] in ihren Wolldecken eingehüllt zurückkehrten, wobei es so dunkel war, dass niemand sie erkennen konnte.“ (Hadith Nr. 553, kitâbu mawâqîti s-Salâh)
9 Saħîħ Muslim, Hadith Nr. 442 (kitâbu s-Salâh) u.a. Der Beweis dafür, dass der Ausdruck „nachts“ wirklich aus der Version von Ħabib ibn abî thâbit ausgelassen oder gar unterdrückt wurde und nicht einfach nur zu einem von ihr unabhängigen anderen Hadith gehört, ist, dass sowohl in seiner Überlieferung (Musnad Aħmad Nr. 5445) als auch denen mit der Erwähnung der Nacht derselbe Streit zwischen Ibn Umar und seinem Sohn ausbricht. – Bemerkenswert ist dabei: Ħabib taucht nur ohne die Erwähnung der Nacht auf, während die Erwähnung der Häuser nur mit Ħabib auftaucht…
10 Aufgrund der fehlenden Interpunktion in den Hadithen ist nämlich nicht aussschließbar, dass es sich bei dem trennenden wâw in وبيوتهن خير لهن um das typische arabische Zustands-wâw handelt. Eine vergleichbare Syntax wäre: لا تدخل البيت وأهله نائمون („Gehe nicht ins Haus, während/obwohl seine Bewohner schlafen.“) Mit dieser Übersetzung bliebe nichts anderes übrig, als in „ihren Häusern“ die Moscheen zu sehen. Die Übersetzungsmöglichkeit mag im ersten Augenblick durchaus leicht abwegig erscheinen - nicht jedoch, wenn man sie im Lichte der Ausführung in Abschnitt Nr. 4 dieser Schrift betrachtet.
11 Saħîħ Muslim, Hadith Nr. 442 (kitâbu s- Şalâh)
12 Bei Ahmad ibn Hanbal.
13 Erstens ist einer der Überlieferer kaum bekannt, und zweitens scheint ein Gewährsmann zu fehlen.
14 Şaħîħ al-Bukhâriyy, Überlieferung Nr. 553, kitâbu mawâqîti s- Şalâh
15 Das Originalwort ist ħujrah, das auch einfach nur „Zimmer“ heißen kann. Aufbauend auf den Erklärungen in €awn al-ma€bûd ist hier „Innenhof“ als Übersetzung gewählt worden.
16 D.h im Hinterzimmer oder Abstellraum
17 Sunan Abî Dâwûd, kitâb as- Şalâh, Hadith Nr. 570.
18 Şaħîħ al-Bukhâriyy, Überlieferung Nr. 802 & 832, °abwâbu Sifati s-Salâh
19 Sunan at-Tirmidhiyy, Hadith Nr. 2697. Laut Tirmidhiyy hasan, laut Abu Bakr Ibn al-Arabiyy authentisch. Auch Albâniyy stuft die Überlieferung authentisch ein, außer dem Teil mit der Hand.
20 Sahîh Muslim, Hadith Nr. 649, kitab al-masâjid wa mawâDi€ as-Salâh
21 „[etwas] geschehen lassen“ ist in Hadithen mancherorts eine Anspielung auf das Unterbrechen der Gültigkeit der Gebetswaschung, z.B. durch Entweichenlassen von Darmluft, und mancherorts eine Anspielung für das Begehen eines Verbrechens oder einer Sünde.
22 Şaħîħ al-Bukhâriyy, Überlieferung Nr. 831
23 Dieser Anschein ging sogar soweit, dass es spätere Machthaber traurigerweise für unbedenklich hielten, nicht nur Frauen das Betreten der Moscheen, sondern auch Nichtmuslimen den Eintritt in den Islam zu erschweren. Sie glaubten, so eine bessere demographische Kontrolle bzw. den Zufluss des Jizya-Geldes zu bewahren.
24 fatH al-Bârî zu Überlieferung Nr. 831
25 Ein weiteres Beispiel für eine Meinung Aishas, die von fast oder überhaupt niemandem in ihrer Zeit geteilt wurde, ist die Angelegenheit der Stillung von Erwachsenen: Sie ging davon aus, dass eine Milchverwandtschaft mit all ihren rechtlichen Konsequenzen durch Verabreichung einer bestimmten Menge Muttermilch auch zustande kommen könne, wenn das zunächst fremde „Milchkind“ die Muttermilch erst im Erwachsenenalter einnimmt.
26 s. Saħîħ al-Bukhâriyy Hadith Nr. 349, und Musnad Ahmad Hadith Nr. 13609, authentifiziert von Ibn Hazm u.a.
27 Im Sunan-Werk des Abû Dâwûd, Hadith Nr. 5272
28 z.B. Ibn Mufliħ, Ibn Al-QaTTân, M. Al-Manâwiyy. Ibn Ħajar von Aschkelon gestand dem Hadith nur die ħasan-Stufe zu, womit Ibn Ħajar in der Regel keine völlige Freiheit eines Hadiths von Schwäche meint.
29 Saħîħ al-Bukhariyy
30 D.h. jemand, der sie von Rechts wegen auch nicht heiraten dürfte, wenn sie unverheiratet wäre (Bruder, Stillbruder, Sohn, Onkel usw.)
31 Im Original steht حمو ħamw, was heutzutage „Schwiegervater“ heißt, laut den Gelehrten damals jedoch auch den Schwager einschließt oder hauptsächlich diesen meint.
32 Die Gelehrten haben allerdings den Hadith so ausgelegt, dass mit den Männern, die zu der allein im Haus befindlichen Frau eintreten, rechtschaffene und vertrauenswürdige Personen gemeint sind (Nawawiyy).
33 Den Gelehrten ist der scheinbare Widerspruch aufgefallen, dass die Anwesenheit eines Angehörigen ohnehin keine Zweisamkeit (khalwah) zustandekommen lässt und trotzdem von „Zweisamkeit“ die Rede ist. An-Nawawiyy vermutete, dass der Begriff der Zweisamkeit nicht wörtlich zu nehmen sei. Plausibler könnte jedoch trotz des relativ hohen Authenzitätsgrads die Annahme eines kleinen Überlieferungsfehlers sein, denn eine andere Version des nachweislich selben Hadiths, ebenfalls bei al-Bukhâriyy, lässt sich so lesen: „Ein Mann soll sich ja nicht in (völliger) Zweisamkeit mit einer Frau befinden. Und eine Frau soll nicht alleine verreisen, ohne dass ein mahram-Angehöriger bei ihr ist.“ Beim Hören des Ausspruchs bei der mündlichen Überlieferung könnte der erste Punkt „überhört“ worden und die maħram-Voraussetzung versehentlich sowohl der Zweisamkeit als auch dem Verreisen zugeordnet worden sein. Doch dies ist lediglich eine Erklärungsoption, und letztendlich weiß es Gott am besten.
34 Saħîħ al-Bukhâriyy, kitâb al-wuDô, Hadith Nr. 190. Der Zusatz von Musaddad findet sich nicht in der Version Bukhariyys, sondern in der ebenfalls authentischen Version im Sunan-Werk des Abû Dâwûd. Die Formulierung taucht im nächsten Hadith, der von Ibn Khuzaymah überliefert wurde, ein weiteres Mal auf.
35 Saħîħ Ibn Khuzaymah, kitâb al-wuDô, Hadith Nr. 127.
36 Der Prophetengefährte Faltân b. €Âsim berichtet: „Wir saßen mit dem Prophetn (s) in der Moschee, als sich sein Blick zu einem Mann erhob, der in der Moschee einherlief. Da fragte er ihn: ‚Du Soundso, bezeugst du, dass ich der Gesandte Gottes bin?’ Er antwortete: ‚Nein.’ [...]“ (Überliefert von Tabarâniyy in seinem mu€jam und Ibn Ħibbân in seinem Saħîħ b. Ħibbân, kitâb at-târîkh, Hadith Nr. 6730, von Albâniyy als authentisch eingestuft )
37 Unbeabsichtigte Entblößungen von Teilen der islamrechtlichen Blöße (€awrah) waren erst recht nichts Ungewöhnliches, zumal die Bekleidung und Schleier damals bei weitem nicht so eng anlagen oder mit Knöpfen, Nadeln und Reißverschlüssen versehen waren wie heute. Viele authentische Überlieferungen legen nahe, dass die unbeabsichtigte Entblößung von Teilen der islamrechtlichen Blöße eine fast unvermeidbare Begleiterscheinung der damaligen Bekleidungsart war, z.B. der Hadith, demzufolge der Prophet (s) Fâtimah bint Qays davon abriet, ihre Witwenwartezeit in dem vielbesuchten Haus Umm Sharîks zu verbringen, aus Sorge, ihr Schleier könnte versehentlich abfallen oder ihre Beine versehentlich freigelegt und ihre Blöße gegen ihren Willen gesehen werden (Saħîħ Muslim, kitâb al-fitan, Hadîth Nr. 2942), oder die Überlieferung, der zufolge ein Mal etwas von der Blöße des Gesandten Gottes (s) höchstpersönlich beim Reiten unabsichtlich freigelegt wurde (Saħîħ al-Bukhâriyy, kitâbu s-Salâh, Nr. 364).
38 Saħîħ Muslim, kitâb al-ħaiD, Hadith Nr. 338: „Der Gesandte Gottes sagte: ‚Ein Mann soll die Blöße eines Mannes nicht anschauen.’“
39 Manche antworten darauf, damals habe kein Geld für so etwas zur Verfügung gestanden. Dies ist aber extrem abwegig, da offensichtlich Möglichkeiten zum Bau von Moscheen existierten und eine Wand aus pflanzlichem Material durchaus möglich gewesen wäre - abgesehen davon, dass noch zu Lebzeiten des Propheten (s) durch die militärischen Siege Berge von Wertgegenständen, darunter Gold und Silber, hereinkamen. Dies ist auch gesichert überliefert.
40 Siehe bei Bukhâriyy und Muslim die authentisch überlieferte Begebenheit von der Frau, die sich in der Moschee dem Propheten (s) zur Heirat anbot, und um die sich - ebenfalls in der Moschee - einer der Anwesenden bewarb, worauf der Gesandte (s) die beiden am selben Ort verheiratete. (Saħîħ al-Bukhâriyy, Hadith Nr. 5029 & 5132; Saħîħ Muslim Nr. 1425)
41 Saħîħ al-Bukhâriyy, kitâb ad-da€awât, Hadith Nr. 6408 (fatħ-al-bârî-Nummerierung) & Saħîħ Muslim Nr. 2689
42 Achtung: Im Internet ist eine Muhammad Salih al-Munadschid zugeschriebene Fatwa im Umlauf, in welcher der Hadith eklatant falsch übersetzt ist. Dort wird geschrieben: „Wir lassen diesen Eingang der Moschee nur für die Frauen.“ Das „Wenn wir doch… würden“ wurde einfach fallengelassen! Leider wurde der Fehler nicht behoben, obwohl die verantwortliche Website darauf aufmerksam gemacht wurde. Die Betreiber der Webseite dürfen sich daher nicht wundern, wenn sie jemand der mutwilligen Fälschung der Worte des Propheten (s) beschuldigt.
43 Siehe Sure 57:10
44 Sure 49:14
45 Saħîħ al-Bukhâriyy Hadithe Nr. 495 & 4319 (fatħ-al-bârî-Nummerierung), Saħîħ Muslim Hadithe Nr. 4963 & 4964
46 Abû Dawûd, Hadith Nr. 1859. Zwar enthält die Tradierungskette dieser Version einen unbekannten Überlieferer, jedoch ist die Überlieferung inhaltlich aus folgenden Gründen zweifellos authentisch: Erstens: Der unbekannte Überlieferer war ein Greis, der die Unwahrheit zu sagen kaum nötig gehabt haben wird, erst recht nicht angesichts des unpolitischen Inhalts des Hadiths. Zweitens: In der Sammlung des Imam Ahmad ibn Hanbal befindet sich der gleiche Hadith mit einer stärkenden, da völlig anderen, guten Überliefererkette (Musnad Ahmad Hadith Nr. 26301). Dort wird er sogar von der betreffenden Jugendlichen, Asmâ bint Yazîd, selbst erzählt. Drittens: Nâsiruddîn Albâniyy bezeichnet den Inhalt der Überlieferung in seinem °adâbu z-zafaf als „durch seine externen Bürgen authentisch oder mindestens gut“ (http://www.dorar.net/h
/0f135c77a0037871f6e9eb903084e5fa). – Abû Hurayrah bezeichnete sie explizit als Jugendliche. Hingegen beruht unsere Schätzung des Alters von etwa 20 Jahren auf der Annahme einer Lebenszeitspanne von ca. 70 Jahren und der biographischen Angabe des Kalifats von Yazîd I. als ungefähren Todeszeitpunkt.
47 Dass der khimâr nichts direkt mit dem Gesicht zu tun hat, lässt sich an dreierlei Dingen zeigen: 1.) Der Koranvers 24:31, demzufolge sich die glaubenden Frauen den khimâr-Schleier „über den Brustausschnitt schlagen sollen“, was zum unter das Kinn gehenden Kopfschleier, kaum jedoch zum Gesichtsschleier passt. 2.) Der von Aishah überlieferte Hadith: „Gott nimmt das Gebet einer Frau, die bereits das Alter der Menstruation erreicht hat, nur mit einem khimâr-Schleier an.“ (Abû Dawûd Nr. 641, Tirmidhiyy Nr. 377) Es ist unter den Gelehrten bekannt, dass der Gesichtsschleier keine Voraussetzung für die Gültigkeit des Gebets ist, so dass daraus zu schließen ist, dass der Gesandte Gottes (s) nur den Kopfschleier gemeint haben kann. Die meisten Gelehrten stufen den Hadith als authentisch oder zumindest gut verbürgt ein, darunter Tirmidhiyy, Ibn Ħajar, Ibn Hazm, Ibn Kathîr und viele andere. Nur wenige tendieren zu der Ansicht, er sei mawqûf oder mursal. Doch selbst Letzteres dürfte schon allein deswegen nicht besonders ins Gewicht fallen, da es uns hier nicht um die Mitteilung des Hadiths, sondern um seinen sprachlichen Aspekt geht. Dieser wäre auch dann gesichert, wenn der Hadith mawqûf wäre. 3.) Die im Saħîħ-Werk Muslims überlieferte Aussage (Hadith Nr. 275), der Gesandte Gottes (s) habe bei der Gebetswaschung über Ledersocken und khimâr gestrichen. Dieser khimâr wird beim Propheten (s) kaum ein Gesichtsschleier gewesen sein. Nawawiyy geht sogar davon aus, dass mit dem khimâr hier schlicht der Turban gemeint ist (wg. der Bedeutung des allgemeinen Zudeckens in der Wortwurzel).
48 Dieses „etwas von“ geht auf das von vielen Übersetzern vernachlässigte min zurück, welches im Arabischen mehrere Funktionen hat, darunter die Beschränkung einer Menge auf einen Teil von ihr. Vgl. auch Sure 31 (luqmân), Vers 19: wa ghDoD min Sautika inna ankara l-aSuaati la-Sautu l-ħamîr („UND SENKE ETWAS VON DEINER STIMME, DENN DIE ABSONDERLICHSTE STIMME IST WAHRLICH DIE STIMME DES ESELS“). Jeder wird zustimmen, dass der Mensch nicht immer leise sprechen muss, z.B. sprach der Gesandte Gottes (s) in Predigten nachweislich so laut, als alarmiere er eine Armee. Dies passt zu der feinen Formulierung des Koranverses, der durch den Einsatz des min nicht ausschließt, dass man seine Stimme hebt, wenn es sinnvoll ist.
49 tawâtur ist der Charakter einer Überlieferung, die uns auf so vielen verschiedenen intakten Wegen erreicht hat, dass weder ein absichtlicher noch ein unabsichtlicher Fehler in dieser Überlieferung denkbar sind. Eine solche Überlieferung wird mutawâtir genannt. Eine mutawâtir-Überlieferung trotz des Wissens um ihren tawâtur zu leugnen, kommt bei den Gelehrten der Entkennung (kufr) gleich.
50 Mit der gleichzeitigen Erwähnung von „Menschen“ als auch „Gemeinschaft“ und „Moschee“ ist wohl entweder gemeint, dass der Gesandte Gottes (s) den Hadith in drei verschiedenen Versionen sagte, oder sich einer der Gewährsleute keine Gewissheit darüber hatte, welcher der Ausdrücke der ursprüngliche ist.
51 al-Bukhâriyy, Abû Dawûd u.a.
52 Dem Verfasser dieser Schrift selbst ist eine Begebenheit widerfahren, welche die Wichtigkeit der sichtbaren Anwesenheit der Frauen unterstreicht. Während einer Diskussion über eine in medizinischem Zusammenhang islamrechtliche Frage konnte diese mit wichtigen medizinischen Informationen bereichert werden, als er das Kopfschütteln eine der im Hauptgebetsraum anwesenden Schwestern wahrnahm und sie ermunterte, ihren mündlichen Beitrag zu der Diskussion zu leisten.
53 Ein Fard kifâyah ist die Pflicht der hinreichenden Anzahl, d.h. sie gilt als erfüllt und niemand trägt eine Sünde, auch wenn ihr lediglich ein für den Zweck der Erfüllung hinreichend großer Teil der Gemeinde oder der islamischen Nation nachgeht – gehen ihr jedoch für eine echte Erfüllung zu wenige nach, tragen alle die Sünde – oder zumindest diejenigen, die sich enthalten haben.
54 Saħîħ Muslim, kitâb al-birri wa s-Silati wa l-âdâb, Hadith Nr. 2577 (ħadîth qudsiyy).
55 Leider gibt es derzeit den gemeinsamen Aufenthalt ausgerechnet dort, wo er nicht nötig und islamisch nicht erwünscht ist: Auf Hochzeiten und Partys.
56 Natürlich sollten sie es den kritischen Moscheebesuchern leicht machen und die Vorschriften, die für die Muslima beim Moscheebesuch gelten, einhalten: Verschleierung, weite Gewänder, unauffällige Farben, möglichst kein Make-up und kein Parfum. So wie in manchen Moscheen „Gebetsgewänder“ an speziell hierfür vorgesehenen Garderoben für Männer bereitstehen, könnte man vielleicht etwas Ähnliches auch für die Schwestern bereitstellen, welche die Moschee ohne weite Gewänder betreten. Die Einhaltung der vom Moscheebesuch unabhängigen Vorschriften sollte auch selbstverständlich sein. Dies gilt auch für Männer, z.B. bezüglich der Vorschrift, nach Möglichkeit einen Vollbart zu tragen.