Letzte Änderung: 09.02.2024 um 09:30:06 ● Erstveröffentlichung: 16.07.2012 ● Autor: Muħammad Ibn Maimoun
Erläuterungen: {erh.} = „Erhaben und herrlich gepriesen sei Gott“ / (s.) = „Segen und Friede sei mit dem Propheten“

Die Unantastbarkeit muslimischen Lebens

Einer Person, welche die Religion der Ergebung (islâm) praktiziert, das Leben zu rauben, und zwar wenn dies mit voller Absicht und zu Unrecht erfolgt, gehört zu den gewaltigsten überhaupt vorstellbaren Verfehlungen. Ist ihr wirklich - zumindest näherungsweise - die Negativstufe der Entkennung (kufr) zuzuordnen?

Grundlage

Der Ehrwürdige Koran:

  1. Und wer einen Glaubenden vorsätzlich tötet, dessen Entgelt ist Gehenna, ewig darin weilend, und Gott zürnt ihm und hat ihn verflucht und ihm gewaltige Peinigung vorbereitet. (Sure 4:93)
  2. Und die zusätzlich zu Gott keine andere Gottheit anrufen und nicht die Seele töten, die Gott sakrosankt machte, außer mit Recht, und keine Unzucht begehen. Und wer das tut, wird ein Verhängnis erleiden - die Peinigung am Tage der Auferstehung wird ihm vervielfacht, und in Schande gestoßen wird er in ihr ewig verweilen (Sure 25:68-69)

Lehre und Usus des Propheten:

  1. Einen Muslim fortwährend1 zu beleidigen, ist Frevelei (fusûq), und ihn zur Tötung zu bekämpfen (qitâl), ist Entkennung (kufr).(Ṣaħîħ al-Bukhâriyy, kitâb al-°îmân, Hadith Nr. 48; Ṣaħîħ Muslim, kitâb al-°îmân, Hadith Nr. 64)
  2. Werdet nach mir nicht zu Entkennern, indem ihr einander die Hälse durchschlagt.(Ṣaħîħ al-Bukhariyy, kitâb al-€ilm, Hadith Nr. 121; Ṣaħîħ Muslim, kitâb al-°îmân, Hadith Nr. 66; u.a.)
  3. Miqdâd b. 'Amr b. Aswad berichtet, er habe zum Propheten  gesagt: „Gesandter Gottes! Wenn ich (in der Schlacht) auf einen Entkennenden treffe und wir kämpfen, bis er meine Hand abschlägt, dann aber hinter einem Baum vor mir Schutz sucht und sagt: ‚Ich ergebe mich Gott!’ Sollte ich ihn töten?“ „Töte ihn nicht“, sagte der Gesandte Gottes . Miqdâd sagte: „Gesandter Gottes! Er hat mir eine meiner Hände abgehauen, und das erst danach gesagt! Sollte ich ihn töten?“ „Töte ihn nicht“, sagte er. „Denn wenn du ihn tötest, wird er deinen Rang haben, den du vor seiner Tötung hattest, und du wirst seinen Rang haben, den er gehabt hatte, bevor er sein Wort aussprach, das er aussprach.(Ṣaħîħ al-Bukhâriyy, kitâb ad-diyât, Hadith Nr. 6472; Ṣaħîħ Muslim, kitâb al-°îmân, Hadith Nr. 95)
  4. Wer gegen uns das Schwert zieht, gehört nicht zu uns.(Ṣaħîħ Muslim, kitâb al-°îmân, Hadith Nr. 99)
  5. Jede Sünde wird Gott vielleicht verzeihen, außer als Beigeseller (mushrik) zu sterben oder einen Glaubenden vorsätzlich zu töten.(Sunan Abî Dâwûd, kitâb al-fitan, Hadith Nr. 4270; außerdem überliefert von Ibn Ħibbân, Bayhaqiyy, Tabarâniyy u.a.; mittlere Authenzität [ħasan] laut Ibn Ħajar v. Askalon, hohe Authenzität [Ṣaħîħ] laut Albâniyy u.a.)
  6. Wenn zwei Muslime sich mit ihren Schwertern begegnen, befinden sich Tötender und Getöteter im Feuer.“ Ich (d.h. der Überlieferer, Abû Bakrah b. Ħârith) sagte: „Der Tötende, ja, aber wieso der Getötete?“ Er antwortete: „Er war ja darauf bedacht, seinen Gefährten zu töten.(Ṣaħîħ al-Bukhâriyy, kitâb al-°îmân, Hadith Nr. 31)
  7. Der Glaubende befindet sich so lange in einem Freiraum seiner Religion, wie er sich nicht mit sakrosanktem Blut befleckt.(Ṣaħîħ al-Bukhâriyy, kitâb ad-diyât, Hadith Nr. 6469)
  8. Bevor die Stunde einbricht, wird es Versuchungen wie die Stücke einer dunkler werdenden Nacht geben, in welchen mancher morgens noch ein Glaubender ist, am Abend aber schon ein Entkennender, und abends noch ein Glaubender, am nächsten Morgen aber schon ein Entkennender. Der in ihnen Sitzende ist besser als der Stehende, und der in ihnen Gehende besser als der Eilende. Zerbrecht darum eure Bögen, zerschneidet eure Bogensehnen und zerschlagt eure Schwerter auf Steinen. Falls dennoch (bei einem von euch) eingedrungen wird, so sei er wie der bessere der beiden Söhne Adams.(Sunan Abî Dâwûd, kitâb al-fitan, Hadith Nr. 4259; authentifiziert u.a. von Ibn Ħibbân und Albaniyy; mittlere Authenzität [ħasan] laut Ibn Ħajar v. Askalon)
  9. Es wird Versuchungen geben. Hört! Dann wird es eine Versuchung geben, in welcher der in ihr Sitzende besser ist als der Gehende, und der Gehende in ihr besser als der zu ihr Eilende. Hört! Wer, wenn sie eintrifft, Kamele besitzt, der soll zu seinen Kamelen gehen, und wer eine Schafherde besitzt, soll zu seinen Schafen gehen, und wer Land besitzt, soll zu seinem Land gehen.“ Ein Mann sagte: „Gesandter Gottes! Was, wenn er weder Schafe, noch Kamele, noch Land besitzt?“ „Dann soll er die Klinge seines Schwertes auf einem Stein zerschlagen, dann rette er sich, wenn er sich retten kann. O Gott, habe ich es überbracht? O Gott, habe ich es überbracht? O Gott, habe ich es überbracht?“ Jemand sagte: „Gesandter Gottes! Was, wenn ich mit Zwang zu einer der Schlachtreihen geschleppt werde und mich ein Mann mit seinem Schwert schlägt oder ein Pfeil kommt und mich tötet?“ Er antwortete: „Er wird seine und deine Sünde davontragen und zu den Gefährten des Feuers gehören.(Ṣaħîħ Muslim, kitâb al-fitan, Hadith Nr. 99; nach Abû Bakrah at-Thaqafiyy)
  10. Bald wird das beste Vermögen des Muslims eine Schafherde sein, mit der er den Berggipfeln und Wasserstellen nachgeht, seine Religion vor den Versuchungen in Sicherheit bringend.(Ṣaħîħ al-Bukhâriyy, kitâb al-°îmân, Hadith Nr. 19; nach Abû Sa'îd al-Khudriyy)

Warum keine niedrigere Stufe?

Alle Gelehrten des Islam sind sich einig, dass das Töten eines praktizierenden Muslims zu den schlimmsten vorstellbaren Taten gehört.

Man könnte aber dennoch fragen: Geht die Einstufung als Entkennung nicht zu weit? Und man könnte hierbei darauf hinweisen, dass die islamische Gelehrsamkeit größtenteils in den obigen Prophetenaussprüchen den kufr nicht wörtlich interpretiert und seine wörtliche Interpretation als sektiererische Tendenz nach der Art der Charidschiten (khawârij) ansieht. Außerdem gibt es ja den Koranvers, der zwei einander bekämpfenden Gruppen durchaus nicht allein deswegen den Glauben abspricht: Und wenn zwei Gruppen der Glaubenden einander zur Tötung bekämpfen, so stiftet Frieden zwischen ihnen. Wenn eine der beiden gegen die andere dann überbegehrt, dann bekämpft die, die überbegehrt, bis sie wieder zum Befehl Gottes Einkehr hält. Hält sie dann Einkehr, so stiftet zwischen ihnen Frieden mit Gleichbehandlung und lasst Gerechtigkeit walten. Gott liebt ja die, die Gerechtigkeit walten lassen. (Sure 49:9)

Dazu lässt sich sagen:

Renommierte Gelehrte und Altvordere mit ähnlichen Standpunkten

Abû Bakrah at-Thaqafiyy3 (gest. 52 n.H.), Ibn Abbâs4 (gest. 68 n.H.), Abû Wâel al-Asadiyy5 (gest. 82 n.H.), Muħammad b. Ismâîl al-Bukhâriyy6 (194-256 n.H.), Ibn Jarîr at-Tabariyy7 (224-310 n.H.), Ibn Ħazm8 (384-456 n.H.), Shafiitische Rechtsschule9

1 Übersetzung „fortwährend“ wg.: 1.) der Verwendung von sibâb statt sabb, siehe dazu Ibn 'Âshûr المفاعلة تقتضي تكرر الفعل من فاعلين فإذا أخرجت عن بابها بقي التكرر فقط in seiner Exegese zu Sure 2:51, 2.) historischem Kontext (Ausspruch wurde anlässlich des Verhaltens eines Mannes getätigt, der für sehr häufiges und fortwährendes Beleidigen bekannt war), 3.) wg. „fusûq“, das zu einer größeren Aufsässigkeit passt.
2 fatħu l-bârî
3 Ibn Ħajar überliefert die Meinung einiger Kommentatoren der Prophetenaussage «b», der sie überliefernde Prophetengefährte Abû Bakrah at-Thaqafiyy habe sie wörtlich verstanden, und merkt an, dies sei eine Deutung seines Verhaltens während der damaligen bewaffneten Konflikte und seiner Anführung der Überlieferung als Argument, was auch die Deutung zulasse, er könnte rein vorsichtshalber von der wörtlichen Bedeutung ausgegangen sein, ohne die Kampfbeteiligten wirklich als Entkenner zu sehen.
4 Seiner Meinung nach werde nicht einmal die Bekehrung eines Muslims, der einen anderen Muslim ermordete, angenommen, und seine Peinigung im Jenseits dauere ewig an. Dass er ihn dennoch nicht als Entkennenden (kâfir) bezeichnete, ist für die von ihm eingeschätzte Schwere der Tat offensichtlich ziemlich unerheblich.
5 Der vollständige Eintrag der Prophetenaussage «a» im Ṣaħîħ-Werk Bukhâriyys beinhaltet, dass der Sukzessor (tâbi'iyy) Abû Wâel den Hadith als Widerlegung des Standpunktes der damaligen murji°a-Strömung anführte. Letztere war der Meinung, der Glaube (°îmân) eines Menschen könne nicht aufgrund äußerer Taten gemindert oder in Frage gestellt werden. Die Anführung des Hadiths als Argument dagegen hat natürlich nur einen Sinn, wenn Abû Wâel davon ausging, dass in dem Ausspruch die den Glauben in Frage stellende Entkennung gemeint ist. Dass Ibn Ħajar v. Askalon in seinem Kommentar trotz seiner sonstigen Gründlichkeit auf diesen Punkt nicht wirklich (d.h. unter Einbeziehung der offensichtlichen Intention Abû Bakrahs) eingeht, ist bemerkenswert.
6 Man beachte nämlich, dass Imâm Bukhâriyy (wie übrigens auch Imâm Muslim) Prophetenaussage «a» in demjenigen Kapitel aufführt, das er kitâb al-°îmân nannte, was als Hinweis verstanden werden kann, dass auch für ihn diese Untat in einem engen Zusammenhang mit Glauben (°îmân) und Dogmatik (€aqâ°id) und somit auch mit Entkennung oder Nicht-Entkennung steht. Noch aussagekräftiger ist die Tatsache, dass Bukhâriyy dem Unterkapitel, in das er den Hadith einordnete, den Titel gab: «Die Angst des Glaubenden davor, dass seine Werke hinfällig werden, ohne dass er es bemerkt, [...] und wovor man sich vom Bestehen auf Heuchelei und Aufsässigkeit ohne sich zu bekehren in Acht zu nehmen hat.» Wie von Bukhâriyy bekannt, dienen in seinem Sahîh-Werk die Hadithe als Beweisgrundlage für die Inhalte seiner oftmals überlang wirkenden Titelüberschriften. Somit ist für ihn die Prophetenaussage «a» ein Beleg dafür, dass die selbstkritische Angst des Glaubenden davor, dass seine Werke hinfällig werden, begründet ist. Dass die Werke hinfällig werden, ist gemäß der koranischen Lehre aber eine typische Auswirkung des Sturzes in die Beigesellung und Entkennung (s. Suren 2:217; 3:22; 7:147; 9:17; 18:05; 39:65). Auch die Erwähnung der Heuchelei (Vortäuschung von Gläubigkeit bei gleichzeitiger innerer Entkennung) im Titel ist aussagekräftig, da Heuchler gemäß der koranischen Lehre in einer noch tieferen Ebene des Feuers sitzen als die gewöhnlichen Entkennenden (Sure 4:145).
7 Tabariyy bezeichnete das Töten und Ausrauben eines Glaubenden als gewaltigste Verwerflichkeit (munkar) überhaupt. (Quelle: fayD al-qadîr [6/253])
8 Schreibt in seinem Hauptwerk al-muħallâ bil-°âthâr: „Die gewaltigsten Sünden nach der Beigesellung (shirk) sind zwei: Erstens, vorsätzlich das Pflichtgebet zu verschieben, bis seine Zeit vorüber ist, und zweitens, einen Glaubenden oder eine Glaubende zu Unrecht und vorsätzlich zu töten.“ Interessant ist hierbei auch, dass er - wenn auch anders als die meisten Gelehrten - mindestens das erwähnte Hinauszögern des Pflichtgebets als echte Entkennung im formaljuristischen Sinne ansieht. (Original-Wortlaute: لا ذنب عند الله عز وجل بعد الشرك أعظم من شيئين‏:أحدهما‏ تعمد ترك صلاة فرض حتى يخرج وقتها‏.الثاني‏‏ قتل مؤمن أو مؤمنة عمدا بغير حق‏ \ ما نعلم لمن ذكرنا من الصحابة رضي الله عنهم مخالفا منهم ، وهم يشنعون بخلاف الصاحب إذا وافق أهواءهم ، وقد جاء عن عمر وعبد الرحمن بن عوف ومعاذ بن جبل وأبي هريرة وغيرهم من الصحابة رضي الله عنهم أن من ترك صلاة فرض واحدة متعمدا حتى يخرج وقتها فهو كافر مرتد)
9 Sieht ebenfalls den Mord an einem Glaubenden als größte Untat nach der Beigesellung an, wenn auch weder als Entkennung bezeichnet noch juristisch als solche behandelt. (Nawawiyy: أما أحكام هذا الحديث ففيه أن أكبر المعاصي الشرك وهو ظاهر لا خفاء فيه، وأن القتل بغير حق يليه وكذلك قال أصحابنا: أكبر الكبائر بعد الشرك القتل وكذا نص عليه الشافعي رضي الله عنه في كتاب الشهادات من مختصر المزني وأما ما سواهما من الزنا واللواط وعقوق الوالدين والسحر وقذف المحصنات والفرار يوم الزحف وأكل الربا وغير ذلك من الكبائر فلها تفاصيل وأحكام تعرف بها مراتبها ويختلف أمرها باختلاف الأحوال والمفاسد المرتبة عليه.)