Letzte Änderung: 25.01.2023 um 10:53:39 ● Erstveröffentlichung: 17.08.2017 ● Autor: Muħammad Ibn Maimoun
Erläuterungen: {erh.} = „Erhaben und herrlich gepriesen sei Gott“ / (s.) = „Segen und Friede sei mit dem Propheten“

Definitionen

In analytischen Diskursen, soweit sie konstruktiv und fehlerfrei sein sollen, ist die Klarstellung  darüber, was hinter den ausschlaggebenden Ausdrücken, die verwendet werden, und seien sie noch so unscheinbar, unabdingbar. Eine solche Referenz in Form eines Gefüges aus Definitionen der analytisch relevanten Ausdrücke will dieser Artikel liefern.

Was ist eine Definition? Die korrekte Beantwortung dieser Frage wäre ein Beispiel für eine Definition. Da sich der vorstehende Satz als Beantwortung der Frage auffassen lässt, stellt er so gesehen zumindest den Ansatz einer Definition dar. Genauer definiert jedoch ist eine Definition die Mitteilung, was unter einem sprachlichen Ausdruck zu verstehen ist. Diese Definition der Definition ist zwar ziemlich oberflächlich, ist aber vorerst hinreichend zweckmäßig und wird im Verlauf dieses Artikels vertieft.

Im Folgenden werden die Definitionen derjenigen Termini angegeben, die in Lichtwort-Artikeln eine Schlüsselrolle in rational-diskursiven Hinführungen zu den Grundwahrheiten einnehmen oder einnehmen könnten. Um der einen oder anderen Verwunderung vorzubeugen, empfiehlt es sich, einige Worte zu den definitionstheoretischen Grundlagen vorauszuschicken.

Definitionstheoretische Vorbemerkungen

Die Konstruktion zielführender und fruchtbarer Definitionengefüge hat zwei unabdingbare Voraussetzungen, deren teilweises Fehlen mitunter auch bei prominenten Autoren häufig zu Fehlschlüssen und gravierenden Fehlern im Umgang mit terminologischen und definitionstheoretischen Problemen geführt hat und immer wieder führt. Bei diesen zwei Voraussetzungen handelt es sich zum Einen um die Grundlage einer korrekten Konzeptologie (Lehre vom Begriff), zum Anderen um ausreichende sprachliche (um nicht zu sagen: linguistische) Kompetenz bzw. Aufmerksamkeit bzw. eine feine Kenntnis um die Funktionsweise (und die Fallen und Tücken) von Sprache.

Ein Beispiel für die Wichtigkeit der Berücksichtigung von Feinheiten der Sprache ist die Problematik der Verbalsubstantive, Gerundien und Eigenschaftssubstantive. Immerhin meint mit dem Wort „Bau“ der Satz „Der Bau des Hauses schreitet voran“ etwas essentiell anderes als der Satz „Wir verließen den Bau am späten Nachmittag“. Im ersten Satz bezeichnet das Wort einen Vorgang, im zweiten dagegen ein aus Materie bestehendes Gebilde. Bei der Auseinandersetzung mit philosophischen und theologischen Lehren kann sich dies fatal auswirken, beispielsweise, wenn mit „Existenz“ existierende Wesen anstelle ihres Existierens gemeint sind und die Lehre von den jeweiligen Wesen auf Implikationen aufgebaut wird, die für das Existieren gelten mögen, nicht jedoch unbedingt für Wesen. Es ist meist nichts dagegen einzuwenden, derartiges als ästhetisches Stilmittel in literarischen Werken oder rhetorischen Darbietungen anzuwenden. In analytischen Abhandlungen ist jedoch auf diese Problematik zu achten, und sind, wo nötig, Kennzeichnungen vorzunehmen.

In den sich an diese Einleitung anschließenden Definitionen wird daher ein Ausdruck aus der Familie der Verbalsubstantive, Gerundien und Eigenschaftssubstantive, wenn er im trivialen Sinne des ursprünglich zugrundeliegenden oder zugrundelegbaren Verbs (z.B. „bauen“ in „Bau“, „schön sein“ in „Schönheit“ oder „flüssig sein“ in „Flüssigkeit“) verwendet wird, mit einem „V“ (für „Verb“, „verbbegrifflich verwendet“) gekennzeichnet, ansonsten mit einem „S“ (für „Substantiv“, „Substanz“, „substanzbegrifflich verwendet“ oder „Sonstige/Sekundäre Verwendung“).

Regeln

Allgemein gehört zu den Dingen, die bei Definitionen als unzulässig angesehen werden, die Zirkularität. Hier muss differenziert werden, da es bei Definitionen verschiedene Arten der Zirkularität gibt, die sich unterschiedlich auswirken. Eine in „unzulässiger“ Weise zirkuläre Definition wäre beispielsweise, wenn das Definiendum „Amerikaner“ definiert würde mit dem Definiens: „wen die Amerikaner für einen solchen halten“. Das Verständnis dieser Definition setzt das Wissen um die Bedeutung des Ausdrucks voraus, die sie selbst mitzuteilen zur Aufgabe hatte. „Unzulässig“ bedeutet hier lediglich, dass diese Art von Definition weitgehend wertlos ist und kaum einen weiterbringen wird. Es dürfte aber selbst bei dieser Art von zirkulären Definitionen selten vorkommen, dass eine solche vollständig wertlos ist - immerhin erfährt man in dem eben gegebenen Beispiel, dass Haltungen und Meinungen im Spiel sind.

Anders ist es bei vollzirkulären Definitionketten, diese sind völlig unbrauchbar, z.B.: „Eine Matrix ist eine computergenerierte Traumwelt. Eine computergenerierte Traumwelt ist eine von Computern erzeugte virtuelle Realität. Eine virtuelle Realität ist eine Matrix.“1

Auch im nächsten Beispiel herrscht die Zirkularität der Unbrauchbarkeit: „Eigenschaften sind an einem Objekt alles, was keine Essenz ist. Essenz ist an einem Objekt alles, was keine Eigenschaft ist.“ Weil wir meist schon irgendetwas mit den Definiendum-Ausdrücken verbinden, fällt die Unbrauchbarkeit solcher Zirkulärdefinitionen häufig nicht auf. Doch sobald wir Variablen einsetzen, tritt die Unbrauchbarkeit zum Vorschein: „X ist alles, was nicht Y ist. Y ist alles, was nicht X ist.“ - Komplexe Definitionengefüge sind stets der Gefahr dieser Art von Zirkularität ausgesetzt, so auch das unten stehende. Die Gefahr lässt sich verringern, wenn man zu jedem Ausdruck, soweit sinnvoll, Alternativdefinitionen bereithält.

Andere Arten der Zirkularität sind - je nach Publikum und Anwendungsgebiet der Definition - deutlich harmloser und müssen nicht einmal als echte Zirkularität angesehen werden, z.B. in der Definition: „Kreise sind runde geometrische Figuren.“ Hier wird als Zirkularität beanstandet, dass der Begriff des Kreises im Ausdruck „rund“, der hier, um die Zirkularität zu verdeutlichen, mit dem Wort „kreisförmig“ ersetzt werden könnte, vorkommt. Wenn aber diese Definition vor dem Hintergrund vorgenommen wurde, dass der Ausdruck „Kreis“ bei den Adressaten erheblich weniger bekannt ist als „rund“, lässt sich der Satz als sogenannte Nominaldefinition2 oder als nicht-zirkuläre, kontextuelle3 Definition ansehen, nämlich im Sinne von: „Kreise sind geometrische Figuren, die von den Sprechern unserer Sprache ‚rund’ genannt werden.“ Freilich lassen sich Suffizienz und Zweckmäßigkeit einer solchen Definition gegebenenfalls in Zweifel ziehen, doch dies ist eine andere Frage.

Ein Sonderfall der Zirkularität ist explizit als zulässig und zweckmäßig anzusehen, und zwar die Zirkularität mit „Exit-Option“: „Ein offizieller Gesandter ist jemand, der von einem offiziellen Gesandten des Königs oder vom König selbst den Auftrag erhalten hat, eine Botschaft weiterzuleiten.“ Ohne den Teil „oder vom König selbst“ bliebe der infinite Regress erhalten; so aber ist die Definition zweckmäßig.

Die übrigen Regeln, die in definitionstheoretischen Lehrwerken für Definitionen meist genannt werden, sind entweder trivial (Widerspruchsfreiheit, korrekte Wiedergabe des Definiendums etc.) oder verdienen weniger Regeln als Empfehlungen zu sein, deren Strenge je nach Gegenstand und Kontext variiert. Z.B. kann eine als nicht eng genug empfundene Definition harmlos sein, wenn die von ihr ungenannten Charakteristika ihres Begriffs in der jeweiligen Auseinandersetzung mit einem Thema keine Rolle spielen. Erhebt die Definition allerdings den Anspruch, den betreffenden Begriff präzise bzw. vollständig zu versprachlichen, wäre eine solche Definition natürlich als mangelhaft anzusehen.

Kategorien der Definition

Allgemein lässt sich eine Definition als die Aufstellung der Bedingungen dafür, dass ein Adressat sich als wissend darum ansehen „darf“, was der Benutzer eines Ausdrucks mit ihm meint, und was er nicht meint, auffassen. Entsprechend bestehen vollständige Definitionen aus der Angabe von sogenannten notwendigen und hinreichenden Bedingungen. Die klassische Definitionsweise, in welcher ein genus proximum nebst einer differentia specifica angegeben wird, wird heutzutage weitgehend als überholt betrachtet, ist aber zum einen nichts anderes als eine Unterart der Definitionsweise anhand von notwendigen und hinreichenden Bedingungen, und zum Weiteren erweist sie sich im Lichte einer korrekten Konzeptologie als für eine bestimmte Sorte von Begriffen weiterhin brauchbar (dazu unten mehr). Mit einer solchen Konzeptologie ergeben sich nicht nur die verschiedenen Arten von Definition fast von selbst, sondern auch die Lösung von Scheinproblemen im Zusammenhang mit der Definitionstheorie, insbesondere einem von Ludwig Wittgenstein (gest. 1951) in seiner Spätphase aufgeworfenen Scheinproblem. - Doch zunächst zu den Kategorien der Definition.

Analytische vs. Synthetische Definition

Entsprechend der Tatsache, dass es natürliche und synthetische Begriffe gibt, muss zwischen analytischen und synthetischen Definitionen unterschieden werden. Analytische Definitionen sind nur bei natürlichen Begriffen möglich. Eine solche besteht darin, einen Begriff in passiver Rezeption auf Basis seiner gesellschaftlich verbreiteten Verwendungsweise zu analysieren und demgemäß sprachlich abzubilden. Beispiel: Dass die Zugehörigkeit zur Kategorie der bloßen Akte und Vorgänge nicht zur Definition des Begriffs des Verstandes gehört, obwohl der Ausdruck „Verstand“ wörtlich zunächst einfach nur „Verstehen“ bedeutet, lässt sich am Sprachgebrauch festmachen, zumal man hierin vom „Verstand besitzen“ redet, weshalb anstelle eines Aktes oder Vorgangs eher die Klassifizierung als Sache oder als Eigenschaft als Definitionselement in Frage kommt.

Hierbei kann sich die Frage stellen, ob eine analytische Definition dann überhaupt eine Definition ist oder nicht eher eine Exegese oder Explikation. Denn wenn Definieren eine Handlung ist, müsste es einen Handelnden geben, d.h. eine definierende Person, die den Begriff entweder eigeninitiativ konstruiert - was bei natürlichen Begriffen ausgeschlossen ist - oder deren Definitionsakt wenigstens darin besteht, einem etablierten, evtl. namenlosen Begriff einen neuen Ausdruck zuzuweisen - was schon im obigen Beispiel nicht der Fall ist. Demzufolge ist eine Definition immer stipulativ, oder sie ist überhaupt keine Definition. Immerhin ist uns ja, wenn wir jemanden in einer Diskussion auffordern, einen seiner Begriffe zu definieren, nicht in erster Linie wichtig, was die Gesellschaft, sondern was das jeweilige Gegenüber persönlich mit dem dazugehörigen Ausdruck meint. In der Regel begnügen wir uns mit einer stipulativen Definition, solange das Gegenüber konsequent bei seiner Begriff-Ausdruck-Verknüpfung bleibt. Die Ironie an dieser Situation: Es lässt sich offenbar verfechten, dass analytische Definitionen keine Definitionen sind, und zwar anhand einer analytischen Definition des Lexems der Definition... Das muss jedoch nicht weiter problematisch sein, da zum einen der relevante kommunikative Zweck von Definitionen und Explikationen häufig gleich ist, und zum anderen auch andere Definitionen für das Lexem der Definition denkbar sind, teils auch solche, die sich auf Explikationen ausweiten lassen.4

Gleichwohl ist eine analytische Definition bzw. die sprachliche und explizite Wiedergabe eines natürlichen Begriffes tatsächlich vorzunehmen nicht immer eine einfache Angelegenheit. Die Leitfrage bei einer solchen Unternehmung lautet jedenfalls: Was an dem betreffenden Gegenstand hat die Menschen dazu bewogen, ihn mit einer eigenen Bezeichnung von anderen Gegenständen überhaupt abzugrenzen? Bzw: Worin lag der Vorteil, den sie hiervon hatten? Bzw.: Welche der Eigenschaften des Gegenstandes ist diejenige, ohne welche kaum einer oder gar niemand der gegenwärtigen Nutzer seines Namens (über nostalgische oder Zwecke der historischen Unterweisung hinaus) ein Interesse mehr hätte, diesen für den Gegenstand weiterhin aufrechtzuerhalten?

Die synthetische Definition hingegen - zumindest, wenn es sich bei dem betreffenden Begriff um einen proprietären handelt - ist sozusagen die aktive Generierung eines Begriffs, der zuvor nicht im gesellschaftlichen Umlauf war. Im Falle proprietärer Begriffe sind Definitionen somit in direkter Weise stipulativ. Bei intersubjektiv weitgehend etablierten synthetischen Begriffen sind Definitionen in indirekter Weise stipulativ, bzw. sie lassen sich als Überlieferung der stipulativen Definition des Erstkonstrukteurs des Begriffs ansehen.

Die Unterscheidung und auch die im Bedarfsfall erforderliche entsprechende Kennzeichnung sind insofern wichtig, als analytische Definitionen mit einem Anspruch auf Gültigkeit bzw. Richtigkeit einherzugehen geeignet sind, wobei der Maßstab der allgemeine Sprachgebrauch der involvierten Ausdrücke ist. Demgegenüber ist es bei synthetischen Definitionen sinnlos, diese als richtig oder falsch zu bewerten, da sie frei komponierende Konstruktionen zu einem bestimmten Zweck darstellen. Ob sie diesen Zweck zu erfüllen geeignet sind, lässt sich allerdings sehr wohl bewerten.

Dementsprechend ist es nicht zulässig, die korrekt korrespondierende Definition eines synthetischen Begriffs als analytisch zu deklarieren. Wohl aber kann im Sinne einer Vorsichtsmaßnahme die Definition eines natürlichen Begriffs als synthetisch-proprietär deklariert werden. (Etwa nach der Devise: „Falls meine synthetische Definition einen natürlichen mit dieser Bezeichnung verknüpften Begriff trifft, dann um so besser. Falls nicht, so habe ich eine vorherige intersubjektive Verknüpftheit der Bezeichnung mit meinem Begriff ja nicht behauptet.“) Negativ auswirken müssen sich jedoch - je nach Thematik - weder falsche analytische Definitionen noch falsche Deklarationen von synthetischen Definitionen als analytisch. Dennoch ist Vorsicht und Sorgfalt geboten.

Es ist denn die Kategorie der analytischen Definitionen, bei der sich zeigt, dass ohne hinreichendes Wissen um den Begriff des Begriffs bzw. ohne die Berücksichtigung seiner Eigenheiten die Konstruktion eines kohärenten Definitionengefüges für höhere Ansprüche keine erfolgversprechende Unternehmung ist. Damit in einem gewissen Zusammenhang steht, dass es im vergangenen Jahrhundert unter den Denkern des westlichen Kulturkreises einige Verwirrung um das Konzept der Definition gegeben hat. Plötzlich, spätestens seit den „Philosophischen Untersuchungen“ des Ludwig Wittgenstein, war man sich nicht mehr sicher, ob Definitionen im herkömmlichen Sinne überhaupt möglich sind. Karl Popper (gest. 1994), scheinbar entgegen aller Intuition und so mancher Erfahrung, ging sogar so weit, Definitionen für unwichtig zu halten. Der Artikel „Vom Begriff des Begriffs“ benennt im Punkt „3 b“ des Abschnitts „Die Wurzel der Unfassbarkeit“ jedoch denjenigen Fall, welcher - neben linguistischen Betrachtungen - der simple Schlüssel zur Lösung des von Wittgenstein in seiner zweiten intellektuellen Phase „entdeckten“ Problems ist, das ihn zwar zu dem durchaus beachtenswerten Konzept der „Sprachspiele“ führte, nach Meinung Einiger aber die Unbrauchbarkeit der herkömmlichen Definitionstheorie demonstriert.

Bekanntlich sah er sich nicht in der Lage, eine durchgehende Gemeinsamkeit aller Arten von „Spielen“ festzustellen, auf deren Grundlage sich „der Begriff des Spiels“ von anderen Begriffen hinreichend abgrenzen ließe. Dies führte ihn zum Konzept der „Familienähnlichkeiten“. In Wirklichkeit liegt, im Lichte einer fundierten Konzeptologie betrachtet, ein Scheinproblem vor, dessen Ursache eine oder mehrere der folgenden Nachlässigkeiten sein dürfte:

Bei dem, was „Spiel[en]“ (V) genannt wird, liegt nämlich offenbar jener Fall „3 b“ vor, aus dem sich ergibt, dass es ein dialektisch u.U. folgenschwerer Fehler ist, aus der Existenz des scheinbar einen Namens „Spiel[en]“ (V) blind auf die Existenz des einen Begriffs des Spiels zu schließen: Es gibt nicht unbedingt den einen Begriff des Spiels, sondern mehrere, nahe beieinander liegende, sich in den Merkmalen überschneidende Begriffe des Spiels, die sich als spezifisches durchgängiges Merkmal dennoch nichts als den Namen teilen. Für eine korrekte definitorische Verfahrensweise ist dieser hierdurch sozusagen als einer speziellen Kategorie von „Teekesselchennamen“ zugehörig zu behandeln. Dafür, ob eine solche Nähe in der konventionellen Sprache einer Gesellschaft eine Gleichnennung zur Folge hat, gibt es keine feste Regel, sondern beruht auf variablen Erwägungen der Teilnehmer an der sprachlichen Entwicklung und muss teilweise auch mit den in den Sprachwissenschaften als tote und als lexikalisierte Metaphern bekannten Konzepten in Verbindung gebracht werden. Für brauchbare Definitionen müssen die betreffenden verschiedenen, in gewisser Weise nunmehr namenlosen Begriffe, soweit sie im Diskurs überhaupt gebraucht werden, identifiziert, separat aufgelistet, differenzierend gekennzeichnet und dann nach der jeweils zur Art des Begriffs passenden Methode definitorisch abgegrenzt werden.5 Das Phänomen macht Definitionen eben nicht überflüssig, sondern, im Gegenteil, es unterstreicht die Notwendigkeit wohlverfasster Definitionen im Vorfeld von Diskursen.

Jedenfalls scheint hier schon durch, dass es eine Unterkategorie analytischer Definitionen gibt, die sich synthetischen Definitionen leicht annähert. Dies ergibt sich sowohl daraus, dass es beim definitorischen Umgang mit 3-b-Begriffen stets die Option gibt, die für den Diskurs nicht gebrauchten Begriffe beiseite zu lassen und sich in freier Entscheidung auf eine Untermenge der Begriffe zu beschränken, als auch daraus, dass diese Auswahl mit differenzierenden Kennzeichnungen, die im Endeffekt der Erfindung und Verknüpfung neuer Namen gleichkommen oder gar darin bestehen, einhergehen können.

Die Grenze zu synthetischen Definitionen überschreiten derweil Definitionen, die mit Fall 1 (intersubjektive Inkonsistenz) konfrontiert sind, nämlich wenn zu einem einzigen Namen und einem (angenommenerweise) einzigen Gegenstand zwar im Geist der einen Subjekte ein Begriff, in dem der anderen Subjekte aber ein anderer existiert, und in dritten vielleicht wiederum ein anderer usw. In diesem Fall bietet es sich an, sich unter den partiell verbreiteten Begriffen für einen bzw. einen Teil von ihnen aktiv zu entscheiden und den Namen für den Diskurs als sich auf diese Teilmenge beschränkend zu deklarieren. Der deklarative Charakter macht die Überschreitung der Grenze zur stipulativen Definition offensichtlich.

Dies führt zu einer Kategorie von Definitionen, bei der sich die Frage stellt, ob sie als Unterkategorie der synthetischen Definitionen einzuordnen ist oder besser als dritte Kategorie neben bzw. als Übergangskategorie zwischen den analytischen und den synthetischen Definitionen steht. Denn die definitorische Bevorzugung eines Begriffs gegenüber einem anderen, und auch synthetische Definitionen allgemein, lassen sich in vielen Fällen verteidigen und konkurrierende Begriffe mit seinem Namen zu verknüpfen für diesen Zweck kritisieren. Beispielsweise liegt bei einem Teil der Menschen dem Namen „Liebe“, wenn er zu Rechtfertigungen von gewissen, in den Schriftreligionen abgelehnten Beziehungen herangezogen wird, ein Begriff zugrunde, der weitgehend mit dem des sexuellen Begehrens identisch ist. Diese und andere Verknüpfungen kann der Definierende im Rahmen der Grundlegung seiner Definition z.B. als kontraproduktiv, gesellschaftsschädigend oder als potentiellen Faktor sprachlicher Inkohärenz kritisieren, um eine alternative Definition einzubringen, die z.B. etymologische Argumente einbezieht oder sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner der mit dem Namen verknüpften Begriffe (oder des hinsichtlich Anzahl und Anerkanntheit gewichtigsten Teils von ihnen) als Drehachse der Definition beruft, um ihre Überlegenheit aufzuzeigen o.a. - Mithin enthält dieses Vorgehen den impliziten Vorschlag, Appell oder Versuch, die Allgemeinsprache der eingebrachten Definition gemäß zu optimieren und zu konsolidieren. Andererseits ist dies theoretisch womöglich mit fast jeder synthetischen Definition möglich, so dass sich die Einordnung dieser Definitionen als Unterkategorie der synthetischen Definitionen beibehalten lässt.

Somit ergibt sich für Diskurs- und Lehrzwecke die folgende kategoriale Struktur der analytischen und synthetischen Definitionen:


Ontologische vs. kontextuelle Definition

Analog zu ontischen und kontextuellen Begriffen sind ontologische und kontextuelle Definitionen möglich. Kontextualdefinitionen greifen stets auf Elemente zurück, die außerhalb des Bereichs liegen, dem der potentielle Gegenstand als bloße Entität angehört. Im Duden heißt es beispielsweise zu „Saft“: 1.) im Gewebe von Pflanzen enthaltene Flüssigkeit - 2. a) im Gewebe von Früchten enthaltene Flüssigkeit. - b) Getränk, das durch Auspressen von Obst oder Gemüse gewonnen worden ist. Diese Definitionen sind kontextuell, zumal Saft zwar wie angegeben eine Flüssigkeit ist, eine solche aber ansonsten weder Ober- noch Unterkategorie von „Gewebe“, „Pflanze“, „Trinken“, „Auspressen“, „Obst“, „Gemüse“ oder „Gewinnen“ sein kann.

Demgegenüber fokussieren sich ontologische Definitionen auf den Gegenstand selbst, um ihn unabhängig von bereichsfremden Begriffen einzuordnen. Dies ist der Anwendungsbereich der klassischen Definitionsmethode, welche allerdings für Begriffe gedacht ist, die schon im Voraus nicht kontextuell konstruiert sind, z.B. |Tiger (populär)| (d.h. den populären Tigerbegriff, nicht den weit komplexeren, akademischen Tigerbegriff, welcher kontextuelle Elemente einbezieht, z.B. den evolutionären Stammbaum). Der Begriff |Tiger (populär)| ist im Wesentlichen rein ontischen Bezugs, weshalb es hier einfach ist, als Teil der Definition die nächsthöhere ontische, non-kontextuelle Kategorie (genus proximum) anzugeben, zu der Tiger gehören, nämlich |Großkatze|, und das Charakteristikum, was Tiger typischerweise von anderen Großkatzen unterscheidet (differentia specifica), um die noch zu vage Kategorie der Großkatzen, zu der ja auch Leoparden und Löwen gehören, hinreichend auf Tiger einzugrenzen, aber auch ohne irgendwelche Tigerarten auszugrenzen, nämlich (simplifiziert) das Charakteristikum der Fellstreifung.

Eine rein ontologische Definition („Flüssigkeit“) für „Saft“ wäre von suboptimaler Abdeckungsleistung und geringem Nutzwert, zumal der Begriff |Saft| schon im Voraus kontextuell angelegt ist.

Anhand des Beispiels lässt sich aber ahnen, dass selbst kontextuelle Definitionen meist in der klassischen Form (genus proximum und differentia specifica) daherkommen und der Unterschied zu ontologischen Definitionen dann lediglich darin besteht, dass die differentia rein kontextuellen Inhalts ist. Im Beispiel aus dem Duden zu „Saft“ wird letztlich in allen zitierten Definitionen auf den ontischen Begriff der Flüssigkeit zurückgegriffen (der auch in |Getränk| steckt) und dann die differentia angegeben, die dort jedes Mal rein kontextuell ist.

Es ist Leibniz (1646-1716) sicher darin zuzustimmen, dass das klassische Schema der Definition nach genus proximum und differentia specifica mindestens bis zu einem gewissen Grad bezüglich seiner Sinnhaftigkeit und Fruchtbarkeit diskutabel ist. In der Tat scheinen sich Beispiele bringen zu lassen, in denen nicht sichtbar ist, warum die eine Eigenschaft ausgerechnet das genus proximum konstituiert und die andere die differentia specifica, wenn es doch auch umgekehrt geht: Ein Palast lässt sich als Gebäude (genus) definieren, das Repräsentationszwecken dient (differentia), als auch als Repräsentationsmittel (genus) in Form eines Gebäudes (differentia). Es ist zwar zu bezweifeln, dass hier ein trivialer Austausch stattgefunden hat, aber lassen wir das Beispiel vorerst so stehen.

Leibniz' eigenes Beispiel besteht aus seinem Hinweis, man könne statt vom Menschen als vernunftbegabtem Lebewesen auch von ihm als lebendem Vernunftwesen reden, ohne dass sich der Bedeutungsgehalt unterscheide. Nun fällt bei der Alternative näher bedacht auf, dass sie zwar prinzipiell funktioniert, aber die beiden Definitionsvarianten dennoch auf einer anderen Ebene nicht gleichwertig sind. Denn gemeinhin nimmt man an, dass Lebendigkeit eine notwendige Voraussetzung für Vernunftbegabtheit ist, bzw.: Leben ohne Vernunft ist denkbar, nicht aber Vernunft ohne Leben. Offenbar ist das klassische Definitionsschema unabdingbar für den Aufbau eines breiter angelegten (und erst recht eines umfassenden, wenn es denn praktisch möglich wäre), logisch konsistenten hierarchischen Kategoriengefüges.

Am Beispiel mit dem Palast zeigt sich denn bei genauerem Hinsehen, dass eine Vertauschung zu Unsauberkeiten führen kann, bzw. häufig nicht vollständig möglich ist. Es bestand nämlich der Zwang, nach der Vertauschung auf den Begriff der „Form“ zurückzugreifen und zugleich einen Teil des genus-Begriffs an seiner alten Stelle unversetzt zurückzulassen, nämlich den Begriff der Gegenständlichkeit, der in dem des Mittels steckt.

Aus pragmatischen, kommunikations- und denkökonomischen Gründen ist an dem klassischen Definitionsschema in vielen (wenn auch nicht unbedingt allen) Zusammenhängen festzuhalten: Die Rolle des genus proximum übernimmt in der Regel ein Begriff, der aus einer großen Anzahl von Eigenschaftsinstanzen zusammengesetzt ist, während die differentia specifica in der Regel nur aus wenigen und oft nur aus einem einzigen Eigenschaftsbezug besteht. Die Angabe eines solchen genus vereinfacht das Denken und Kommunizieren immens: Man sollte lieber von „schwarzen/weißen Schafen“ reden und trotz inhaltlicher Richtigkeit seltener von „Schafe seienden schwarzen/weißen Wesen“ (wenn überhaupt).

Das gilt häufig erst recht für kontextuelle Begriffe, da Kontexte den Kontextträgern begriffsstrukturell nachgeordnet sind. Nichtsdestotrotz hängt dies davon ab, welchen Zwecken der Aufbau einer Kategorienhierarchie dient. Ein Malstift für Kinder unter drei Jahren wird in einem Spielwarenladen wohl als ein „Spielzeug, mit dem man schreiben kann“, und in einem Schreibwarengeschäft als „Schreibutensil, mit dem man spielen kann“, eingeordnet werden. In einem Wohnzimmer kann es vieles geben, das einem kontextuellen genus proximum der „Dekorationsgegenstände“ zugeordnet werden kann, während die differentia-Begriffe weitgehend ontischen Charakters sein können: Blumen, Vasen, Kerzen, Automodelle, abstrakte Metallfiguren...

In dem Falle aber, dass die Merkmale eines Gegenstandes auf der gleichen Ebene liegen und auch sonst gleichwertig sind, ist nichts gegen Vertauschungen bzw. einen Verzicht auf das klassische Definitionsschema einzuwenden: Ob ein Fisch als zu den Wassertieren gehörendes Wirbeltier oder als zu den Wirbeltieren gehörendes Wassertier aufgefasst wird, ist nur je nach Zusammenhang erheblich.

Die Instanzelemente, aus denen ein Begriff besteht, sind nicht an sich so gestaltet, dass jedes für sich mitteilt, ob es als genus oder als differentia anzusehen ist. Erst durch die Berücksichtigung von Abhängigkeiten entsteht das Bild einer Ordnung, die sich mithilfe des klassischen Definitionsschemas beschreiben lässt.

Interessant ist, zu beobachten, wie sich Ausführungen von Denkern und Autoren, die das klassische Definitionsschema kritisieren, hinterfragen oder gar für wertlos erachten, bei näherem Hinschauen dennoch ständig als von dem klassischen Definitionsschema geprägt erweisen, ja häufig sogar noch im Verlauf einer eben solchen Hinterfragung... Gegenbeispiele, insbesondere aus Mathematik und Physik, die demonstrieren sollen, dass das Schema kaum anwendbar sei, scheinen manchmal eher das geringe Maß an Präzision zu demonstrieren, mit welcher das Beispiel betrachtet wurde, z.B. dieses: „Die durchschnittliche Geschwindigkeit eines Körpers ist der Quotient aus dem Weg, den er in einer gewissen Zeit zurücklegt, mit eben dieser Zeit.“ Dies ist die Definition eines synthetischen Begriffs, die keine ontologischen, sondern rein praktische Ansprüche hat. Das klassische Definitionsschema spielt seine größte Rolle hingegen bei natürlichen, ontischen Begriffen. Nichtsdestotrotz lässt sich hier der Quotient als genus ansehen, und die Bestandteile, aus denen dieser besteht, als differentia. Weiteres Beispiel: „Kraft ist Masse mal Beschleunigung.“ Zur Synthetik ließe sich das eben Gesagte wiederholen; außerdem lässt sich hier das Produkt als genus ansehen, und die Bestandteile des Produktes als differentia. - Inwieweit diese Strukturierungsvorschläge nützlich sind, ist eine andere Frage, zumal wir es in den zwei Beispielen ohnehin mit synthetischen Begriffen zu tun haben. Auch derjenige der Kraft ist hier synthetisch und sollte nicht mit dem natürlichen Begriff der Kraft, den die Physik aus pragmatischen Gründen substituiert und der ebenfalls existiert, verwechselt werden.

Zu einem ontischen Begriff lässt sich zusätzlich oder anstelle einer ontologischen Definition auch eine kontextuelle Definition angeben, nicht aber lässt sich zu jedem kontextuellen Begriff eine ontologische Definition angeben. Es scheint fragwürdig, welchen Vorteil es bringe, zu einem ontischen Begriff eine kontextuelle Definition anzugeben. Doch sind kontextuelle Definitionen oft die einzige Möglichkeit, ontische Elementarbegriffe, zu denen sich ja kein ontisches genus proximum angeben lässt, oder Begriffe, zu denen sich keine differentia specifica angeben lässt, von anderen Begriffen hinreichend abzugrenzen. Gute kontextuelle Definitionen bieten also eine höhere Abgrenzungsleistung als ontologische Definitionen. So scheint eher der Vorteil von ontologischen Definitionen gegenüber kontextuellen fragwürdig. Doch unter einem anderen Aspekt ist dieser durchaus gegeben, denn korrekte ontologische Definitionen ordnen Begriffe bzw. ihre Gegenstände an die richtige Stelle im ontologischen Kategoriengefüge ein. Dies wiederum können kontextuelle Definitionen nicht leisten.

Offene vs. identifizierende Definition

Da wir sowohl Allgemein- als auch Individualbegriffe kennen, liegt es nahe, dass es auch hier verschiedene Kategorien der Definitionen gibt. So ist |Moschee| wie alle bisherigen Beispielbegriffe in diesem Artikel ein Allgemeinbegriff, |die Kaaba| aber ist ein Individualbegriff. Denn die potentiellen Entsprechungen von |Moschee| sind theoretisch unendlich und die zu ihm gehörende Definition notwendigerweise „offen“, während sie bei Individualbegriffen wie |die Kaaba| in nur einem einzigen Gegenstand bestehen.

Bei Individualbegriffen helfen die „gewöhnlichen“ Arten des Definierens nicht weiter, so auch bei |die Kaaba| nicht, wenn wir sie definieren als ein „näherungsweise würfelförmiges Gebetshaus“, denn das würde bedeuten, dass man irgendwo ein würfelförmiges Gebetshaus hinbauen könnte, um die Kaaba zu bekommen. Freilich könnte man sich auch von dem Eigennamen „die Kaaba“ inspirieren lassen, um eine als Gattungsname neue Vokabel „Kaaba“ einzuführen und jedes weitere derartige Gebetshaus so nennen („Hier steht eine weitere Kaaba.“). Ein solches wäre jedoch nie der Gegenstand des Individualbegriffs |die Kaaba|.

Auch weitere Präzisierungen würden nicht weiterhelfen, z.B. „näherungsweise würfelförmiges Gebetshaus, das von Tausenden von Menschen rituell umrundet wird“, denn mit steigender Präzisierung wird zwar ein tatsächliches mehrfaches Zutreffen des Begriffs immer unwahrscheinlicher, jedoch nie völlig ausgeschlossen6 und die potentielle Anzahl der Entsprechungen immer noch unendlich.

Die Definition muss also identifizierend sein und somit ein oder mehr Elemente einbeziehen, durch welche die potentielle Menge der Entsprechungen trotz der Potentialität hinreichend begrenzt wird. Dies lässt sich durch die Bezugnahme auf Fakten insbesondere raumzeitlicher (z.B. historischer, biographischer oder geographischer) Art bewerkstelligen. Für die Eindeutigkeit der Definition darf der non-faktuale Teil („würfelförmiges Gebetshaus“) dann bis zu einem gewissen Grad sogar vage bleiben (hier z.B. „Gebäude“): „Das Gebäude, das noch im Jahre 2017 n. Chr. seit Jahrhunderten7 auf den geographischen Koordinaten 21°25′21.0″N 39°49′34.2″E steht“. Da der Zweck von Definitionen jedoch nicht nur in der Herstellung von Eindeutigkeit besteht, sondern auch in der je nach Zweck erschöpfenden Angabe kategorialer Merkmale, ist die Vagheit des non-faktualen Teils nicht immer empfehlenswert.

Die Besonderheit von Definitionen, wie sie zu Individualbegriffen gehören, besteht offensichtlich in der sich aus ihren faktualen und non-faktualen Komponenten ergebenden Dichotomie. Nun kann man sich hinsichtlich ihrer non-faktualen Dimension eine weitere Besonderheit zunutze machen, die bei Allgemeinbegriffen in der Regel fehlt, nämlich, dass ihre Bezeichnungen - bei ihnen als Individualbegriffe sind es vor allem Eigennamen - durch die ihnen eigene sprachliche Bedeutung oder Etymologie häufig Merkmale des durch sie bezeichneten Gegenstandes kommunizieren. So heißt beispielsweise der nordwestliche Bereich Afrikas „Maghreb“, was in etwa „Westen“ bedeutet. Die hohe Unzuverlässigkeit dieser Verfahrensweise soll hier gar nicht bestritten werden (nicht jeder, der Saleh - „Rechtschaffener“ - heißt, ist auch der Bedeutung nach „ein Saleh“) - sobald jedoch in einem Fall auf irgendeiner gültigen Grundlage feststeht, dass der Name beschreibend zu sein beansprucht und der Namensgeber zuverlässig ist, lässt sich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Dies ist der Fall beim im Ehrwürdigen Koran vorkommenden Eigennamen allâh bzw. „Gott“ (als Eigenname).

Nebenkategorien der Definition

Intensionale vs. Extensionale Definition

Bisher ging es um intensionale8 Definitionen, d.h. solche, die lediglich die Angaben von Bedingungen darstellen, unter denen ein Ausdruck als Bezeichnung auf einen Gegenstand angewendet werden kann. Extensionale Definitionen hingegen nennen die Gegenstände oder direkten Subkategorien, die von einer intensionalen Definition umfasst werden. Die intensionale Definition für |Besteck|, hier notwendig kontextuell, lautet: „Handliche Geräte, die zur Vereinfachung und gegenüber der Einnahme mit bloßen Händen hygienischeren Gestaltung der Einnahme von Speisen gedacht und geeignet sind.“ Demgegenüber lautet die extensionale Definition: „Löffel, Gabel, Messer, Essstäbchen, ...“ Bei natürlichen Begriffen ist der Nachteil dieser Verfahrensweise offensichtlich: Man kann sich nie sicher sein, die extensionale Definition vollständig angegeben zu haben, sofern eine vollständige überhaupt möglich ist.

Dafür kann sich die extensionale Definition bei synthetischen Begriffen als vorteilhaft erweisen, zumal synthetische Definitionen häufig bloße Arbeitsdefinitionen sind: Man nimmt dem jeweiligen Bedarf gemäß zwei oder mehr Begriffe und fasst sie als disjunktive Verkettung unter einem Ausdruck zusammen, fertig ist die extensionale Definition.

Anders als bei den vorigen Kategorien der Definition steht dieser Art von Definition keine eigene Begriffskategorie gegenüber, denn sie ist eher  eine „Definitionsstrategie“ als eine Definitionskategorie im Sinne der vorigen. Durch sie kann auf die Angabe der komplexen kontextuellen Definitionen, die in der Regel hinter ihr stehen, notfalls verzichtet und/oder der Intuition die zuverlässige Konstruktion des zugrundeliegenden Kontextualbegriffs überlassen werden.

Nominal- vs. Realdefinitionen

Nominaldefinitionen verzichten auf die Angabe ontischer und kontextueller Charakteristika außer solcher kontextuellen Merkmale, die explizit auf den Sprachgebrauch des zu definierenden Ausdrucks Bezug nehmen, und geben lediglich jenseits jener Charakteristika an, welchen bekannteren Ausdruck er ersetzen kann, oder erhöhen seine Eindeutigkeit. So lautet beispielsweise eine mögliche Nominaldefinition von „Circulus“: „Kreisbahn“. Eine Nominaldefinition, welche die Eindeutigkeit erhöht, ist z.B. zu „Fremdenfeindlichkeit“ die Definition „Feindlichkeit gegenüber Fremden“, zumal unter dem Ausdruck ohne Vorinformation ja auch „Feindlichkeit von Fremden“ hätte verstanden werden können. Ansonsten sind alle Definitionen, die keine Nominaldefinitionen sind, im weitesten Sinne Realdefinitionen.

Es ist interessant festzustellen, dass Geisteswissenschaftler sich anscheinend nicht darüber, was unter Nominal- und Realdefinitionen zu verstehen ist, einig sind. So werden oftmals Beispiele angegeben, aus denen hervorgeht, dass sie mitunter mit dem identifiziert werden, was oben bereits als stipulative und analytische Definitionen vorkam. Andernorts stehen sie scheinbar für den Unterschied zwischen ontischen und kontextuellen Definitionen. Wiederum einige sind der Ansicht, dass „die Grenzen zwischen Nominal- und Realdefinitionen fließend sind und nicht eindeutig und ohne Willkür bestimmt werden können [...] Durch eine Nominaldefinition wird ein neuer Begriff in die Wissenschaftssprache eingeführt und diese somit erweitert, während durch eine Realdefinition ein bereits bekannter Begriff auf andere bekannte Ausdrücke in Übereinstimmung mit deren Intensionen zurückgeführt (reduziert) wird.“9 Es kommt auch vor, dass die Unterscheidung ganz verworfen wird.

Wie es aussieht: Wenn hier überhaupt eine sinnvolle Einteilung vorliegen soll, die neu und nicht schon mit einer der vor diesem Subkapitel vorgenommenen Einteilungen identisch ist, sollte in Nominal- und Realdefinitionen entweder das gesehen werden, was eingangs bereits dargelegt wurde - und übrigens fragen lässt, ob Nominaldefinitionen überhaupt echte Definitionen sind. Oder aber es sollte festgesetzt werden, dass Realdefinitionen im Gegensatz zu Nominaldefinitionen real wesentliche, begrifflich aber u.U. unwesentliche Charakteristika einbeziehen, weil sie sich eher für die Extension und den mit dem Begriff korrespondierenden Gegenstand an sich interessieren. Begrifflich braucht ein Tiger weder Mutter noch Vater, um ein Tiger zu sein, zumal man ihn auch unabhängig davon einen Tiger nennen kann. Real braucht er sie schon, da ohne Zeugung nach den derzeit bekannten Naturgesetzen keine Tiger entstehen können. Konsequent zu Ende gedacht, wären es dann hier die Realdefinitionen, die keine echten Definitionen darstellen; vielmehr wären sie Beschreibungen. - Auf den Punkt gebracht: So geben Nominaldefinitionen dasjenige an, ohne das ein Gegenstand etwas begrifflich nicht sein kann, Realdefinitionen hingegen das, ohne das er es real/empirisch nicht sein kann. Die Gleichnennung beider Konzepte als „Definition“ sollte offenbar dem beiden gemeinsamen Aspekt des „Ohne-nicht-sein-Könnens“ Rechnung tragen.

Hierauf aufbauend wäre eine Nominaldefinition für „Computermaus“: „Eingabegerät für die Handinnenflächen, das den Zweck hat, auf einem Bildschirm dargestellte Ereignisse und Bewegungen mit der Hand zu steuern - dies durch Übersetzung der realen Bewegung des Geräts auf einem ebenen Untergrund in eine richtungs- und proportionsgleiche Bewegung auf dem Bildschirm“. Die dazugehörige Realdefinition hätte 1995 unter anderem gelautet: „[...] per Kabel mit dem Rechner verbunden [...] beinhaltet eine Kugel, um die Bewegung zu übersetzen [...]“ Wäre dies eine Nominaldefinition, wären heutige Computermäuse, deren Verbundenheit und Funktion auf Funkwellen und Laserabtastung beruht, demnach keine Computermäuse. Wenn wir jedoch davon ausgehen, dass Realdefinitionen ohnehin keine echten Definitionen sind, kann man es als bloße Wiedergabe einer Beobachtung stehen lassen, zumindest so lange, bis sich die Beobachtung als unvollständig erweist. Somit wären Realdefinitionen immer nur vorläufig.

Aufgrund der offensichtlichen Unklarheiten und eventuellen Nachteilen wie z.B. der eben erwähnten Vorläufigkeit ist es allerdings wohl das beste, auf die Termini der Nominal- und Realdefinition vorerst gänzlich zu verzichten.

Ausdrucks- vs. Begriffsdefinitionen

Eine besondere Art von Definition ist diejenige, die sich eigentlich nicht dem Ausdruck widmet, sondern seinem Begriff. Dies kann sich als nötig erweisen, wenn der Begriff grundsätzlich klar ist, aber der Begriff so beschaffen ist, dass er trotz seiner grundsätzlichen Vollständigkeit und Wichtigkeit ohne weitere Spezifikationen nicht weiterführt. So lässt sich der direkt an „ausreichende und ausgewogene Nährstoffaufnahme“ hängende Begriff als solcher klar und vollständig erfassen (die Elemente seines Ausdrucks sind semantisch ja allesamt eindeutig), und doch kann man mit ihm ohne Weiteres nicht viel anfangen. Es müssen u.U. Bedingungen angegeben werden, in deren Erfüllung die Suffizienz und Ausgewogenheit, deren Begriffe mit dem Ausdruck eingebracht werden, besteht. Diese Bedingungen wiederum konstituieren intensional (im Idealfall nicht extensional) wiederum einen zweiten Begriff, zudem sich der erste Begriff verhält wie der Ausdruck sich zu diesem verhielt.

Es ist der Verdacht naheliegend, dass die Verwechselung von Ausdrucksdefinition und Begriffsdefinition eine häufige und folgenreiche Fehlerquelle in den Geisteswissenschaften ist. Das eine gibt die Bedingung(en) dafür an, dass eine Sache mit einem bestimmten Ausdruck bezeichnet werden darf, das andere die Bedingung(en) dafür, dass eine Sache mit einem bestimmten Begriff dargestellt werden darf.

Sonstiges

Wie weit sollte man das Definieren treiben? Es ist natürlich praktisch nicht möglich, in einem Definitionengefüge das gesamte in den Definitionen zur Anwendung gekommene Vokabular zu definieren, neue Wörter dieser Definitionen ebenfalls und so weiter. Die gelegentlich geäußerte Befürchtung, dies laufe notwendig auf einen infiniten Regress hinaus, ist sicherlich übertrieben. Es dürfte in der Praxis aber dennoch nicht zu realisieren sein und zumindest im Endeffekt auf dasselbe hinauslaufen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Definitionen, wie auch schon angedacht wurde, von vorneherein völlig aussichtslos sind. Es genügt nämlich, so weit zu definieren, dass nur noch solches Vokabular übrigbleibt, von welchem man ausgehen kann, dass seine explizite Definition keinen Mehrwert mit sich bringt, weil es triviale, intersubjektiv konsistente und in ihren Implikationen einflusslose Begriffe sind, d.h. von denen man quasi mit Gewissheit erwarten kann, dass es für sie keine unterschiedlichen Deutungen geben wird, und selbst wenn, dass dies weder am Verständnis des Begriffs, den sie definieren, ändert, noch für die Analysen, in denen diese Ausdrücke vorkommen könnten, eine Rolle spielt. Beispiele für solche Ausdrücke wären vielleicht nicht für alle, aber zumindest für unsere Belange „Teil“, „Kopie“ oder „generieren“ (vorerst).

Zur besseren Übersicht werden die Ausdrücke verschiedenen Bereichen zugeordnet. Es kann vorkommen, dass ein Ausdruck in einem Bereich aufgelistet wird, welcher seiner Definition nach zu urteilen eher in einen anderen Bereich gehört. Der Hintergrund dieser Vorgehensweise kann beispielsweise sein, dass der Ausdruck vom allgemeinen Leser in der Regel nicht in dem anderen Bereich erwartet wird und er ihn hier wahrscheinlich schneller finden wird.

Die Liste befindet sich noch in einem rudimentären Frühstadium, ist also weit von Vorbildlichkeit entfernt und erhebt daher momentan weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Kohärenz und Freiheit von Zirkularität. Ergänzungen und Optimierungen im Laufe der Zeit sind also zu erwarten.

Das Schema, das - wenn auch seine Vollständigkeit meist nicht nötig ist - verwendet wird, ist das folgende:

Z.B. Tiger:


Begriffslehre - Definitionen

Abstraktion (V)

Archetyp

Archetyp, primärer

Bedeutung (S)

Begriff (S)

Bezug (S)






1 Beispiel aus: http://www.uni-bielefeld.de/philosophie/personen/beckermann/ArgTh13.pdf#page=10
2 Siehe: https://web.archive.org/web/20100216013833/https://www.uni-due.de/imperia/md/content/soziologie/2_wisstheorie_forprozess2.pdf
3 Kontextuelle Definitionen setzen den Fokus nicht auf den Gegenstand selbst, sondern nehmen mit dem Gegenstand Zusammenhängendes zuhilfe. Mehr dazu im Verlauf des Artikels.
4 Ausgerechnet das Lexem der „Definition“ gehört zu den am schwierigsten zu definierenden Ausdrücken, was sich in der Praxis glücklicherweise nicht als allzu tragisch erweist, da die in der Praxis benötigten Konsequenzen der mannigfaltigen Möglichkeiten der „Definition der Definition“ weitgehend deckungsgleich sind. Die folgende Auflistung solcher Definitionsmöglichkeiten beinhaltet Redundanzen, jedoch nicht alle scheinbaren Redundanzen in ihr sind tatsächliche solche, wie sich durch das Studium dieses Artikels deutlicher erweisen dürfte, weshalb bei Interesse nach seiner Lektüre zu dieser Fußnote zurückgekehrt werden kann. Als „Definition“ lässt sich nämlich bezeichnen:
  • Akt der Mitteilung der Bedeutung oder Bedeutungen, mit der/denen der Einbringer eines Ausdrucks diesen zu verwenden beabsichtigt
  • Ergebnis des eben genannten Aktes
  • Kombination aus Beidem
  • sprachliche Repräsentation des Begriffs, der einem Ausdruck zugrunde liegt (s. hierzu den Lichtwort-Artikel „Vom Begriff des Begriffs“)
  • Versprachlichung eines im Geistraum der Person oder Gruppe von Personen befindlichen Begriffs, die den zu dem Begriff gehörenden Ausdruck benutzt oder benutzen will
  • Aufstellung der Bedingungen dafür, dass ein Adressat sich als wissend darum ansehen darf, was der Benutzer eines Ausdrucks mit ihm meint, und was er nicht meint
  • mit sprachlichen Mitteln erfolgende Herbeiführung einer im Geistraum eines Adressaten stattfindenden Entstehung der Kopie eines Begriffs samt seiner Verknüpfung mit einem Ausdruck
  • Als Satz darstellbare, implizit durch den allgemeinen Sprachgebrauch erfolgte Festlegung (S) der Bedeutung eines Ausdrucks.
  • Als Satz dargestellte, implizit durch den allgemeinen Sprachgebrauch erfolgte Festlegung (S) der Bedeutung eines Ausdrucks; sprachliche Repräsentation des Begriffs, der einem Ausdruck zugrundeliegt.
  • Implizit durch den Sprachgebrauch von den Teilnehmern einer Sprache mitgeteilte Bedeutung eines Ausdrucks. (Gegenstandsidentisch mit |Begriff|)
5 Daneben sind vielleicht noch weitere Lösungen des Wittgensteinschen Problems möglich, ohne auf eine allgemeine, im Kern herkömmliche Definitionstheorie verzichten zu müssen. Dazu gehört beispielsweise, durchaus vom Vorliegen eines einheitlichen Begriffs |Spiel| auszugehen, jedoch als Kontextualbegriff mit der Definition: „Handlung, die im Deutschen üblicherweise ‚Spiel’ genannt wird.“ Zur Erhöhung des Nutzwertes dieser extremen Form einer Kontextualdefinition sind natürlich Verfeinerungen erforderlich. In diesem Rahmen spräche nichts dagegen, zu diesem Zweck auf Konzepte wie die der Familienähnlichkeit oder der Prototypentheorie zurückzugreifen. Vorschlag, auch wenn Wittgenstein disjunktiven Definitionen misstraute: „Handlung, die im Deutschen üblicherweise ‚Spiel’ genannt wird und ein Kinderspiel ist oder in den als für diese Benennung wesentlich empfundenen Aspekten an Kinderspiele erinnert.“ Zuvor müsste natürlich der Begriff des Kinderspiels definiert werden (Vorschlag, ebenfalls kontextuell: „Handlung, die Kinder mit Engagement tun, ohne von anderen Individuen oder einem lebenserhaltenden Trieb zu ihr gedrängt worden zu sein.“). - Eine weitere mögliche Lösung wäre zumindest näherungsweise die folgende Definition: „Handlung, die nicht ernstgemeint ist, mit der der Handelnde keinen ernsthaften (lebenserhaltenden oder die Lebenserhaltung unterstützenden) Zweck verfolgt, und die sich der Form nach von natürlichen Handlungen (z.B. normales Gehen, Kauen) unterscheidet.“ Dies dürfte zumindest sehr viele Spiele abdecken: Kampfspiele, da sie nur scheinbar und nicht ernsthaft im Wesentlichen auf feindseligen Akten beruhen; Schauspiel, da die dargestellte Haltung nicht ernsthaft die des Schauspielers ist; gedankenloses Spielen mit Haarsträhnen; Spielen eines Kindes mit Bausteinen; ...  Der mögliche Einwand, es gebe viele Menschen, die sich mit irgendeiner Art von Spiel den Lebensunterhalt verdienen (z.B. professionelle Pokerspieler) ist recht schwach, denn unter diesem Aspekt ist die Handlung einer solchen Person womöglich schlichtweg kein Spiel, auch wenn es so genannt wird, weil dieser Aspekt ausgeblendet wird, weil ein Teil des Aspekts der Nichternsthaftigkeit nach wie vor übrigbleibt, oder aus sprachökonomischen Gründen. Was „ernsthaft“ bzw. „nicht ernsthaft“ („eitel“) ist, muss zuvor definiert sein, kann aber unterschiedlich beantwortet werden, da die Maßstäbe dafür, was es verdient hat, gewürdigt zu werden und somit etwas Ernsthaftes zu sein, variieren können. Mitunter ist es eine ethische Frage. Für den Ehrwürdigen Koran ist beispielsweise alles Handeln zu bloß irdischen Zwecken ein Spiel (Sura 6:32), da das Irdische vergänglich ist und von den wahren Werten ablenkt.
6 Es gibt durchaus Nachbauten der Kaaba, die zum Einüben der Pilgerfahrt von zukünftigen Pilgerern umrundet werden.
7 Nach muslimischer Überzeugung seit Jahrtausenden, wenn man von der Tatsache absieht, dass sie mehrfach wiedererrichtet wurde.
8 Vom Begriff des Intensionalen möge der des Intentionalen trotz der thematischen Nähe gut unterschieden werden.
9 http://www.sgipt.org/wisms/gb/defin.htm#Materialien%20zur%20Definition%20der%20Definition
10 Mit „Geist“ ist nicht der Lebensgeist oder rûħ wie im Koran, Sura 17:58, gemeint.