Freitag, den 21. Juni 2013
Hauptsache Liebe?

Ein Kommentar von: Muhammad ibn Maimoun

Ein britischer Lehrer und seine mindestens in biologischer Hinsicht erwachsene, fünfzehnjährige Schülerin verlieben sich ineinander und führen eine Beziehung. Unprofessionell hoch zehn, sicher, und aus koranischer Sicht natürlich völlig unakzeptabel. Aber na ja, wir sind im Westen, uneheliche Beziehungen sind alltäglich und teils höher angesehen als die Ehe. „Hauptsache Liebe“, heißt es hier. Was soll's.

Die britischen Gesetze machen aber Probleme, denn hier muss die Schülerin für so etwas mindestens 16 Jahre alt sein, ist also ein paar Monate zu jung. Was soll's, beide entscheiden einvernehmlich und die junge Dame über beide Ohren verknallt, nach Frankreich „abzuhauen“, da geht's auch ab Fünfzehn.

Dummerweise arbeitet die französische Polizei mit der britischen zusammen. Die beiden werden nach einer Woche gefunden und zurück nach Britannien gebracht. Pech gehabt, aber was soll schon geschehen? Verdientermaßen, wegen besagter Unprofessionalität, wird er wohl seinen Job verlieren und vielleicht ein Bußgeld zahlen. Letzteres ist zwar irgendwie komisch, wenn es doch in Frankreich erlaubt ist und Britannien sich in der Europäischen Union befindet, aber die Gesetze sind nunmal nicht vereinheitlicht. Außerdem wären es nur ein paar Monate gewesen, bis sie „gedurft“ hätten. Im schlimmsten Fall werden ihn diese Monate Haftstrafe erwarten, und sicher auf Bewährung, so dass er seine Freiheit keinen Tag lang vermissen muss. Was soll's.

Am gestrigen Donnerstag, den 20. Juni 2013, wurde das Urteil gesprochen:

Der Lehrer wird für fünfeinhalb Jahre eingesperrt.

Kein weiterer Kommentar. Das gilt auch für den eben verlinkten Artikel auf Spiegel Online. Im Gegensatz zum Artikel über den NSU-Prozess sind zu diesem Artikel dort nämlich keine Leserkommentare zugelassen.