Der hypothetische Irrtum Mohammeds (s) und wer darunter leiden würde

In Sure 34:50 wird zu Mohammed gesagt: „Sag: Sollte ich irren, so irre ich nur meiner eigenen Seele zu Ungunsten.“ - Ist dies kein Logikfehler, zumal selbst wenn der Irrtum nur hypothetisch angenommen wird, durchaus andere außer ihm unter einem solchen Irrtum leiden würden, insbesondere diejenigen, die ihm bis in kleine Details folgen?

Hiermit ist kein Widerspruch feststellbar, denn:

  • Da es in der Regel die freie Entscheidung des Einzelnen ist, Mohammed (s) zu folgen, wäre es bei einer solchen Person nicht dieser hypothetische Irrtum Mohammeds (s), der ihn leiden lässt, sondern jene freie Entscheidung. In dem Spezialfall, dass jemand doch aus irgendwelchen Gründen dazu gezwungen ist, ihm zu folgen, würde Gott dieser Person spätestens im Jenseits einen Ausgleich verschaffen, so dass auch dann nur Mohammed (s) unter seinem Irrtum leiden würde.
  • Selbst wenn es einen legitimen Zwang gäbe, Mohammed (s) zu folgen, so wurde der Vers in einer mekkanischen Sure offenbart und wird damit in eine Phase des Prophetentums eingeordnet, als ihm zu folgen neben dem praktizierten Einheitsbekenntnis nicht viel mehr bedeutete als sich an Normen zu halten, die Allgemeingut der Weltreligionen, wenn nicht der Menschheit insgesamt sind, wie z.B. Wahrhaftigkeit, Respekt vor dem menschlichen Leben, Keuschheit usw.
  • Das im arabischen Original verwendete innamâ bedeutet eigentlich nicht „nur“, auch wenn (vermutlich aus Bequemlichkeit) viele Koranübersetzer dieses so übersetzen, weil es oftmals passt und in einer dem „nur“ nahe kommenden Bedeutung verwendet werden kann. Vielmehr ist dieses Wort dazu da, um weiter hinten stehende Satzglieder lediglich hervorzuheben bzw. ihnen Eigentlichkeit/Hauptsächlichkeit zuzuweisen, so dass eine bessere Übersetzung wäre: Sag: Sollte ich irren, so ist es meine eigene Seele, zu Ungunsten derer ich irre


Widerspruchsfreiheit zu naturwissenschaftlichen Fakten: Übereinstimmung mit anderen externen Fakten: Theologie und Dogmatik: Ethik: Geschlechtergerechtigkeit:
Innere Widerspruchsfreiheit: Sonstiges: