Schwangerschafts- und Stillzeit

Laut Vers 2:233 (al-baqarah) sollen Mütter ihre Kinder 24 Monate lang stillen, wieso ist in 46:15 (al-aħqâf) als Summe von Schwangerschafts- und Stillzeit von 30 Monaten die Rede, als betrüge die Schwangerschaftszeit nur sechs Monate?

Hiermit ist kein Widerspruch feststellbar, denn:

  • Zu der Empfehlung in 2:233 steht direkt nach dem betreffenden Satz: (Diese Regelung ist) Für den, der das Stillen vollenden möchte. Somit klingt hier Freiwilligkeit heraus.
  • Hinsichtlich der Gewährleistung einer Mindestüberlebenschance beträgt der Kern der Schwangerschaftszeit tatsächlich sechs Monate. Die moderne Medizin weiß heute, dass Frühgeburten, die vor Vollendung der 23. Schwangerschaftswoche geboren werden, praktisch keine Überlebenschance haben, danach aber schon. Hier liegt also kein Fehler vor, sondern eher eine der indikatorischen Erstaunlichkeiten des Koran, denn wer sollte so etwas vor 1400 Jahren in der Wüste wissen?1
1 Im Erläuterungswerk des Ibn Kathîr (gest. 1373 n. Chr.) wird tatsächlich berichtet, dass Uthmân b. Affân, der dritte Kalif nach dem Tode des Propheten (s) eine Frau, die bereits sechs Monate nach ihrer Hochzeit ein Kind bekam, in Unkenntnis des erwähnten Sachverhalts der Steinigungsstrafe wegen Unzucht zuführen ließ. Aliyy b. Abî Tâlib hatte zwar aus den Koranversen jenen Sachverhalt geschlussfolgert, konnte die Vollstreckung der Strafe jedoch nicht mehr rechtzeitig verhindern.


Widerspruchsfreiheit zu naturwissenschaftlichen Fakten: Übereinstimmung mit anderen externen Fakten: Theologie und Dogmatik: Ethik: Geschlechtergerechtigkeit:
Innere Widerspruchsfreiheit: Sonstiges: